Grundmodul · Branchen-Linse: Reinigung
Förderung & Finanzierung: Was Gründer realistisch erwarten können
Welche Förderungen für Gründer wirklich tragen, warum Banken bei Gründern zögern und wie Sie Eigenkapital, Bonität und Businessplan so aufstellen, dass eine Finanzierung möglich wird.
Wozu Klärungsbogen und Leseliste?
Beides ist Ihr privater Arbeitsbereich unter „Meins" – eine persönliche Aufgaben- und Merkliste, mit der Sie beim Lesen einen roten Faden behalten. Wir als Unternehmensberatung greifen darauf nicht zu.
Die Leseliste sammelt Beiträge, Module und Folgen, die Sie später lesen oder hören wollen. Der Klärungsbogen sammelt offene Fragen, die Ihnen beim Lesen einfallen – mit Quelle und Sprungmarke. Wenn Sie irgendwann ein Gespräch mit uns führen möchten, bringen Sie den Klärungsbogen als Ihre Agenda mit. Solange Sie das nicht tun, bleibt er bei Ihnen.
Förderung und Finanzierung werden in der Gründungsberatung gern verklärt. Tatsächlich ist das Feld überschaubar: Es gibt ein paar wenige, aber sehr brauchbare Förderungen – und eine Bankenwelt, die Gründungen aus guten Gründen kritisch betrachtet.
Welche Förderungen gibt es?
Eine wirklich sinnvolle Förderung sind der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit und das Gründungscoaching über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Beides sollten Sie mitnehmen, wenn sich die Möglichkeit ergibt. Gerade aus der Arbeitslosigkeit heraus lohnt es sich, nicht zu lange zu zögern: Nach dem Gründungscoaching können Sie häufig im Nebenerwerb starten, den Markt vorbereiten und testen. Trägt das Modell nicht, lassen Sie es wieder sein – die Lernkurve ist trotzdem ein Gewinn.
Daneben gibt es laufend wechselnde Programme von EU, Bund und Ländern. Lassen Sie sich davon nicht blenden. Im Kern erfüllen Förderungen immer eine von zwei Aufgaben:
- Zuschuss zu Kosten oder Ausgaben
- teilweise Risikoübernahme im Rahmen einer Finanzierung
Förderungen lassen sich auch zur Vertriebsunterstützung einsetzen. Machen Sie sich aber nicht abhängig davon: Die nächste Wahl oder der nächste Bundeshaushalt kommt schneller, als Sie denken. Ihr Geschäftsmodell muss auch nach dem nächsten Haushaltsgesetz tragen.
Die meisten Programme von EU, Bund und Ländern sind in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums dokumentiert. Kommunale Programme finden Sie dort nicht – die müssen Sie direkt bei der Stadt oder dem Landkreis erfragen.
Eine Förderung ist nie ein Geschenk, sondern ein Werkzeug. Sie ist dann gut, wenn Ihr Geschäftsmodell auch ohne sie funktioniert – und die Förderung den Start spürbar erleichtert.
Gründungsfinanzierung: Warum Banken zögern
Wer gründet, hat sich als Unternehmer noch nicht bewiesen. Die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns ist statistisch hoch. Banken freuen sich über Finanzierungsanfragen von Gründern entsprechend selten.
Um gegenüber der Bank Sicherheit zu schaffen, hilft ein klarer Blick auf die eigene Ausgangslage:
- Eigenkapital: Wer kein Geld hat, hat im Zweifel auch nicht gelernt, mit Geld umzugehen – und ist für die Bank ein schlechter Kreditnehmer. Ein nennenswerter Eigenanteil ist in praktisch jeder Gründungsfinanzierung Voraussetzung.
- Bonität: Ohne Bonitätsprüfung gibt es nirgends Kredit. Prüfen Sie Ihre Bonität vor der Bank: über eine eigene SCHUFA-Selbstauskunft (kostenlos nach DSGVO). Bereinigen Sie offene oder fehlerhafte Einträge, bevor Sie die erste Anfrage stellen.
- Finanzierungsfähiger Businessplan: Inklusive Liquiditäts-, Erfolgs- und Investitionsplan sowie – je nach Rechtsform – Planbilanzen. Die Bank liest daraus ab, ob Sie Ihr Geschäft organisatorisch und kaufmännisch verstanden haben.
- Belegbarkeit: Berufsabschlüsse, Eignungen, Referenzen – für die typischen Förderkredite sind Nachweise im Detail erforderlich.
- Selbstauskunft: Eine vollständige Aufstellung der privaten Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte ist Pflicht. Ohne Selbstauskunft gibt es kein Geld.
Arbeitnehmer bekommen oft leichter Kredit
Wenn Sie eine Gründung planen und absehbar Fremdkapital brauchen, denken Sie früh an Verbraucher- oder Hypothekenkredite ohne Zweckbindung, solange Sie noch im Angestelltenverhältnis sind. Auf diesem Weg kommen Sie vergleichsweise einfach an Mittel, die Sie später in Ihr Vorhaben einsetzen können.
Der Preis: Eine zusätzliche, klassische Firmenfinanzierung wird danach unwahrscheinlich. Sie sollten den Verbraucher- oder Hypothekenkredit also so dimensionieren, dass das Geld zuverlässig reicht – Nachfinanzierungen sind in dieser Konstellation kaum darstellbar.
Die wichtigsten Finanzierungsförderungen für Gründer
Allgemein zugängliche Finanzierungsförderungen für Gründer sind überschaubar. Die wichtigsten Programme:
- KfW-Förderkredite (z. B. ERP-Gründerkredit)
- Förderkredite der Landesförderbanken
Das eigentlich Wesentliche an diesen Programmen ist die Haftungsfreistellung: Die Förderbank übernimmt – je nach Programm – bis zu 80 % des Kreditrisikos. Die Hausbank trägt dann nur noch 20 %. Damit fallen viele Anträge unter die internen Bagatellgrenzen der Bank und werden überhaupt erst entscheidungsfähig.
Reicht das nicht aus, kommt die Bürgschaftsbank ins Spiel: Mit einer Ausfallbürgschaft sinkt das Restrisiko der Hausbank noch einmal deutlich.
Wichtig bleibt in allen Fällen: Es handelt sich um Förderinstrumente, nicht um Geschenke. Die Gründer haften selbstschuldnerisch gegenüber Hausbank und Bürgschaftsbank. Wer das nicht will oder kann, scheidet als Kreditnehmer in der Regel aus.
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Gründungszuschuss und AVGS aus Arbeitslosigkeit
Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, sollte den Weg über die Agentur für Arbeit prüfen: Gründungszuschuss (sechs Monate plus optional neun weitere Monate) und der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für ein gefördertes Gründungscoaching sind die zwei wichtigsten Hebel. Beides ist Ermessensleistung – eine saubere Vorbereitung des Antrags ist entscheidend.
Klassische Fördermittel: eher Fehlanzeige
Spezielle staatliche Förderprogramme für Reinigungsfirmen gibt es kaum. Sinnvoll kann eine BAFA-Beratungsförderung für junge Unternehmen werden (50 bis 80 Prozent der Beraterhonorare je nach Region). Spannend wird Fördergeld dann, wenn ein Konzept gefördert werden kann – etwa Integration bestimmter Beschäftigtengruppen, Digitalisierung der Auftragssteuerung oder Reinigungsrobotik.
Eigenkapitalbedarf
Für den Start einer Reinigungsfirma reichen meist 5.000 bis 7.000 Euro Eigenkapital. Damit sind Werkzeuge, Reinigungsmittel, Kleinmaschinen, eventuell ein gebrauchter Transporter, die ersten Wegezeiten und drei bis sechs Monate Lebenshaltung gedeckt. Für eine GmbH-Gründung sollten 12.500 Euro Stammkapital plus Reserve eingeplant sein.
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Weiterführend
FAQ
Häufige Fragen
Glossar
- Bonität
- Beschreibt die Kreditwürdigkeit eines potenziellen Kreditnehmers. Für Gründer heißt das: Die Bank prüft, wie wahrscheinlich es ist, dass das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich und vollständig nachkommt – etwa durch eine SCHUFA-Abfrage und die Analyse der finanziellen Verhältnisse.
- Eigenkapital
- Die finanziellen Mittel, die Gründer aus ihrem Privatvermögen in das eigene Unternehmen einbringen. Ein angemessener Eigenkapitalanteil signalisiert der Bank Engagement, Risikobereitschaft und die Fähigkeit, mit Geld umzugehen.
- Haftungsfreistellung
- Ein Instrument bei Förderkrediten, bei dem die Förderbank (z. B. KfW) einen Teil des Kreditrisikos von der Hausbank des Gründers übernimmt. Dies senkt das Risiko für die Hausbank und erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Kreditzusage erheblich.
- Bürgschaftsbank
- Ein Förderinstitut, das gegenüber der Hausbank eine Ausfallbürgschaft für einen Gründerkredit übernimmt. Fehlen dem Gründer bankübliche Sicherheiten, kann die Bürgschaftsbank diese Lücke schließen und eine Finanzierung ermöglichen.
- Selbstschuldnerische Haftung
- Eine Form der Bürgschaft, bei der der Bürge (hier: der Gründer) auf die "Einrede der Vorausklage" verzichtet. Die Bank kann sich im Falle eines Kreditausfalls direkt an den Gründer halten, ohne vorher die Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen versuchen zu müssen.
- Gründungszuschuss
- Eine Leistung der Agentur für Arbeit zur Sicherung des Lebensunterhalts in der ersten Phase der Selbstständigkeit. Er wird an Gründer gezahlt, die ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit beenden.
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