Grundmodul · Branchen-Linse: Maschinenbau
Steuern: Überblick für Selbstständige und Unternehmer
Kurzer Überblick über die wichtigsten Steuern für Selbstständige und Unternehmer: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Verbrauchsteuern – inklusive Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung und Reverse-Charge.
Wozu Klärungsbogen und Leseliste?
Beides ist Ihr privater Arbeitsbereich unter „Meins" – eine persönliche Aufgaben- und Merkliste, mit der Sie beim Lesen einen roten Faden behalten. Wir als Unternehmensberatung greifen darauf nicht zu.
Die Leseliste sammelt Beiträge, Module und Folgen, die Sie später lesen oder hören wollen. Der Klärungsbogen sammelt offene Fragen, die Ihnen beim Lesen einfallen – mit Quelle und Sprungmarke. Wenn Sie irgendwann ein Gespräch mit uns führen möchten, bringen Sie den Klärungsbogen als Ihre Agenda mit. Solange Sie das nicht tun, bleibt er bei Ihnen.
Die wichtigsten Steuern auf einen Blick
Selbstständige und Unternehmer haben es im Wesentlichen mit zwei Gruppen von Steuern zu tun:
Besteuerung der Leistungsfähigkeit
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Körperschaftsteuer
Verbrauchsteuern
- Umsatzsteuer (und viele weitere, z. B. Strom-, Tabak-, Schaumweinsteuer)
Dieser Beitrag ist ein kurzer Einstieg. Die einzelnen Steuerarten werden in eigenen Modulen vertieft.
Besteuerung der Leistungsfähigkeit
Einkommensteuer – die Leistungssteuer für natürliche Personen
Die Einkommensteuer besteuert die Leistungsfähigkeit natürlicher Personen direkt. Aus den steuerpflichtigen Einnahmen abzüglich abzugsfähiger Kosten und Pauschalen ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Darauf werden Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag berechnet.
Das Bundesfinanzministerium stellt einen Einkommensteuerrechner bereit, der die Logik der Besteuerung gut nachvollziehbar macht.
Gewerbesteuer – die reine Kommunalsteuer
Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben – im Wesentlichen den Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen wird der Gewerbeertrag zusätzlich um den Freibetrag von 24.500 € reduziert.
Der Hebesatz wird durch die Kommune festgelegt. Je nach Gemeinde liegt die effektive Belastung zwischen rund 7 % und 31,5 %, im Bundesdurchschnitt bei etwa 15 %. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht dazu eine interaktive Karte.
Körperschaftsteuer – die Leistungssteuer für Kapitalgesellschaften
Die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften – also etwa die GmbH – heißt Körperschaftsteuer. Sie beträgt 15 %. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer.
Verbrauchsteuern
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Verbrauchsteuern: Strom-, Alkohol-, Bier-, Mineralöl-, Kaffee-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnis-, Tabaksteuer – und natürlich die Umsatzsteuer. Die Liste ist nicht abschließend.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird auf umsatzsteuerpflichtige Umsätze erhoben – das trifft die allermeisten Umsätze von Unternehmen.
Der umgangssprachliche Begriff Mehrwertsteuer ist streng genommen nicht korrekt. Gemeint ist nur der Steuerbetrag, der nach Abzug der bereits durch Vorlieferanten gezahlten Umsatzsteuer (der Vorsteuer) an das Finanzamt abgeführt wird.
Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Wer als Einzelunternehmen die Umsatzgrenze des § 19 UStG nicht überschreitet, kann sich von der Pflicht zur Umsatzsteuer befreien lassen. Es geht dabei um den Umsatz, nicht um den Gewinn. Mit der Befreiung entfällt allerdings auch die Möglichkeit, Vorsteuer erstattet zu bekommen.
Die Regelung ist insbesondere dann interessant, wenn der Umsatz ausschließlich aus Dienstleistungen für Verbraucher besteht. Verbraucher achten auf den Endpreis – ohne Umsatzsteuer lassen sich höhere Nettopreise realisieren. Bei Kombinationen aus Handel und Dienstleistung kann es sinnvoll sein, die Dienstleistung als Einzelunternehmen unter der Grenze zu erbringen und das Handelsgeschäft in eine GmbH auszulagern.
Wenn Ihnen ein Politiker erzählt, eine Steuer werde befristet eingeführt, denken Sie an die Schaumweinsteuer. Sie wurde 1902 zur Finanzierung der kaiserlichen Marine eingeführt – und wird bis heute erhoben.
Umsatzsteuerumkehr nach § 13b UStG
Bei bestimmten Leistungen kehrt sich die Umsatzsteuerpflicht um: Nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer. Dieses Reverse-Charge-Verfahren ist in § 13b UStG geregelt.
Die Umkehr gilt grundsätzlich bei grenzüberschreitenden Leistungen: Wer exportiert, führt keine Umsatzsteuer ab; wer importiert, muss Einfuhrumsatzsteuer abführen. Außerdem kann die Regelung für Bauleistungen sowie den Handel mit bestimmten Elektronikgeräten und Metallen greifen.
Hinweis
Dieser Beitrag ist ein bewusst kurzer Einstieg und wird in weiteren Modulen vertieft (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer im Detail). Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.
Branchen-Spezial · Maschinenbau
Steuern im Maschinenbau: Forschungszulage, § 13b UStG, Auslandsgeschäft
Umsatzsteuer: 19 %, aber § 13b und Auslandsfälle
Der Verkauf und die Reparatur von Maschinen sind grundsätzlich mit 19 % Umsatzsteuer zu berechnen. Zwei Sonderfälle:
- § 13b UStG (Reverse Charge): Wenn Sie Anlagen fest in ein Bauwerk einbauen (z. B. eine Produktionslinie fest an Boden und Gebäude verbinden), gilt die Leistung als Bauleistung. Bei Kunden, die selbst Bauleister sind, geht die Steuerschuld auf den Kunden über – Sie schreiben eine Nettorechnung mit Hinweis auf § 13b UStG. Fehler kostet Sie die Umsatzsteuer aus eigener Tasche.
- Innergemeinschaftliche Lieferung / Ausfuhr: Lieferung an ein umsatzsteuerpflichtiges EU-Unternehmen (mit gültiger USt-IdNr.) oder in Drittländer ist umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 1 UStG – Buchnachweise, Belegnachweise und Zolldokumente sind Pflicht.
Forschungszulage nach FZulG
Für forschungsintensive Maschinenbau-Startups die attraktivste Nicht-Zuschuss-Förderung: das Forschungszulagengesetz (FZulG) erstattet 25 % der förderfähigen F&E-Personalkosten bis zu einer Bemessungsgrundlage von 12 Mio. €/Jahr – maximal 3 Mio. € Zulage pro Jahr. Auftragsforschung Dritter ist mit 70 % ansatzfähig.
Die Zulage wird auf die Steuerschuld angerechnet und darüber hinaus bar ausgezahlt – auch verlustträchtige Startups profitieren voll. Antrag in zwei Schritten: Bescheinigung der Forschungsförderstelle, danach Antrag beim Finanzamt.
Sonderabschreibung § 7g EStG
Kleine und mittlere Betriebe können nach § 7g EStG Investitionsabzugsbetrag (50 %) vor Anschaffung geltend machen und im Anschaffungsjahr zusätzlich 20 % Sonderabschreibung zeichnen – ein wirksames Instrument, um in Gewinnphasen große Maschinen-Investitionen (CNC-Fräse, Laserschneider, Prüfstand) steuerlich vorzuziehen. Grenze: Gewinn im Vorjahr höchstens 200.000 €.
Gewerbesteuer und Betriebsstätten
Als Kapitalgesellschaft (GmbH) sind Sie immer gewerbesteuerpflichtig. Der Hebesatz ist Standortentscheidung: München 490 %, Berlin 410 %, viele Umlandgemeinden 300–360 %. Zwischen zwei Standorten mit gleicher Infrastruktur können 5–8 Prozentpunkte effektive Steuerbelastung liegen.
Ein reines Ingenieurbüro als Einzelunternehmen oder PartG (freier Beruf) ist gewerbesteuerfrei – ein starkes Argument, in der Frühphase noch nicht in die GmbH zu wechseln, solange kein Investorenkapital ansteht.
Bauabzugsteuer § 48 EStG
Wenn Sie eine Anlage beim Kunden montieren und die Montage als Bauleistung gilt, muss der Kunde 15 % Bauabzugsteuer vom Rechnungsbetrag einbehalten und ans Finanzamt abführen – es sei denn, Sie legen eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor. Diese Bescheinigung sollten Sie ab dem ersten Montageauftrag beantragen; sie ist üblicherweise 3 Jahre gültig und kostet nichts.
Warum sehe ich diesen Abschnitt?
Auf der Hub-Übersicht ist die Branchen-Linse Maschinenbau aktiv (oder Sie sind über einen Branchen-Link auf dieses Modul gekommen). Dadurch wird dieser branchen-spezifische Block zusätzlich zum Grundmodul eingeblendet. Linse entfernen.
Weiterführend
FAQ
Häufige Fragen
Glossar
- Gewerbeertrag
- Die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Er leitet sich aus dem Gewinn des Unternehmens ab, wird aber für die Steuerberechnung um gesetzlich definierte Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert.
- Hebesatz
- Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, den die jeweilige Gemeinde festlegt, um die Höhe der Gewerbesteuer zu berechnen. Er ist ein entscheidender Faktor für die Standortwahl von Unternehmen, da er die lokale Steuerlast direkt beeinflusst.
- Solidaritätszuschlag
- Eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Während er für viele Steuerzahler entfallen ist, wird er auf die Körperschaftsteuer von Kapitalgesellschaften weiterhin in Höhe von 5,5 % der Körperschaftsteuer erhoben.
- Vorsteuer
- Die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen an seine Lieferanten bezahlt. Diese gezahlte Vorsteuer kann er mit der eingenommenen Umsatzsteuer verrechnen, was die Zahllast an das Finanzamt reduziert.
- Kleinunternehmerregelung
- Eine Vereinfachung im Umsatzsteuergesetz (§ 19 UStG), die es Unternehmern mit geringen Umsätzen erlaubt, auf die Erhebung von Umsatzsteuer zu verzichten. Im Gegenzug entfällt für sie das Recht, selbst gezahlte Vorsteuer geltend zu machen.
- Reverse-Charge-Verfahren
- Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer nach § 13b UStG. In bestimmten Fällen, z. B. bei Bauleistungen oder grenzüberschreitenden Geschäften, schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.
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Zusammengestellt mit KI-Unterstützung, redaktionell geprüft.
Mein Klärungsbogen
Ihre offenen Punkte zu diesem Beitrag
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Wie wirken sich Gewinne und private Entnahmen auf meine Einkommensteuer aus?
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es keine strikte Trennung, was eine sorgfältige Planung erfordert.
Wie lege ich mein Geschäftsführergehalt bei einer GmbH steuerlich optimal fest?
Das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist ein wichtiger Hebel zur Steueroptimierung, muss aber angemessen sein.
Was muss ich bei grenzüberschreitenden Geschäften bei der Umsatzsteuer beachten?
Internationale Geschäfte unterliegen besonderen Regeln (Reverse-Charge, Einfuhrumsatzsteuer), die für die Faktura entscheidend sind.
Mein Unternehmen wächst: Was ändert sich, wenn ich Umsatzgrenzen überschreite?
Das Überschreiten von Grenzwerten (z. B. bei der Kleinunternehmerregelung) löst neue steuerliche Pflichten aus, auf die man sich vorbereiten muss.
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