AVGS-Kernmodul
Tragfähigkeitsbescheinigung
Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist Voraussetzung für Gründungszuschuss und Einstiegsgeld – Anforderungen, Form und typische Ablehnungsgründe.
Wozu Klärungsbogen und Leseliste?
Beides ist Ihr privater Arbeitsbereich unter „Meins" – eine persönliche Aufgaben- und Merkliste, mit der Sie beim Lesen einen roten Faden behalten. Wir als Unternehmensberatung greifen darauf nicht zu.
Die Leseliste sammelt Beiträge, Module und Folgen, die Sie später lesen oder hören wollen. Der Klärungsbogen sammelt offene Fragen, die Ihnen beim Lesen einfallen – mit Quelle und Sprungmarke. Wenn Sie irgendwann ein Gespräch mit uns führen möchten, bringen Sie den Klärungsbogen als Ihre Agenda mit. Solange Sie das nicht tun, bleibt er bei Ihnen.
Was die Tragfähigkeitsbescheinigung leistet
Sie ist die fachliche Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, dass das geplante Geschäftsmodell wirtschaftlich tragfähig ist. Ohne sie gibt es weder Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) noch Einstiegsgeld (§ 16b SGB II). Sie ist damit das wichtigste einzelne Dokument im gesamten AVGS-Verfahren – und gleichzeitig dasjenige, an dem die meisten Anträge scheitern.
Die Bescheinigung ist kein Gefälligkeitsschreiben. Die fachkundige Stelle bestätigt mit Briefkopf, Unterschrift und Stempel, dass das Vorhaben tragfähig ist – und haftet im Zweifel für die Aussage. Wer sie ausstellt, prüft deshalb sorgfältig, nicht freundlich.
Fachkundige Stellen
Folgende Institutionen sind nach den Verwaltungsvorschriften der Bundesagentur für Arbeit zur Ausstellung berechtigt:
- Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände
- Steuerberater, vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer
- Kreditinstitute (Banken, Sparkassen, Volksbanken)
- Anerkannte Beratungsunternehmen mit Trägerzulassung nach AZAV
- Bundesweite Gründungsinitiativen, sofern als fachkundig anerkannt
Welche dieser Stellen die Bescheinigung ausstellt, ist gleichwertig – entscheidend ist die Qualität der Stellungnahme, nicht der Briefkopf. Eine IHK-Bescheinigung wird in der Praxis nicht „besser" bewertet als eine eines anerkannten Beratungsunternehmens.
Pflichtbestandteile der Bescheinigung
Eine Tragfähigkeitsbescheinigung ohne diese sechs Bausteine ist unvollständig und wird von der Agentur zurückgewiesen:
- Beschreibung des Vorhabens – Geschäftsmodell, Standort, Rechtsform, Zielgruppe, Leistungsangebot.
- Marktbewertung – Wettbewerb, Marktpotenzial, Alleinstellungsmerkmale, Risiken.
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau – mindestens drei Jahre, Monatswerte oder Quartalsstaffel im ersten Jahr.
- Liquiditätsplanung – zwölf Monate, mit Anlaufphase und Sicherheitspuffer.
- Persönliche und fachliche Eignung – Qualifikation, Berufserfahrung, kaufmännische Vorbereitung.
- Eindeutige Stellungnahme – tragfähig oder nicht. Eine vage „aus heutiger Sicht möglich"-Formulierung reicht nicht.
Was die Agentur in der Bescheinigung sucht
Vermittlungsfachkräfte lesen Tragfähigkeitsbescheinigungen routiniert. Sie suchen drei Aussagen: erstens eine nachvollziehbare Umsatzherleitung – nicht „wir nehmen an, dass …", sondern „bei x Aufträgen pro Monat zu y Euro Stundensatz ergibt sich z". Zweitens einen Liquiditätsplan, der den Anlauf realistisch durchhält (mindestens drei Monate ohne Umsatz). Drittens eine ehrliche Eignungsstellungnahme, die fachliche Qualifikation, kaufmännische Vorbereitung und persönliche Belastbarkeit benennt – ohne Werbung.
Was die Agentur dagegen nicht sucht: Marketing-Sprache, optimistische Wachstumskurven ohne Begründung und allgemeine Floskeln über die „Chancen der Digitalisierung". Solche Passagen senken die Glaubwürdigkeit der ganzen Bescheinigung – auch dann, wenn die Zahlen stimmen.
Häufige Ablehnungsgründe
- Umsatzplanung nicht plausibel hergeleitet – Zielmarkt zu unscharf, Preise nicht belegt, Anlaufkurve zu steil.
- Kostenseite unvollständig – Sozialversicherung, freiwillige Krankenversicherung, Versicherungen, Investitionen und private Lebenshaltungskosten fehlen.
- Fehlender Liquiditätspuffer – die ersten Monate sind durchgeplant, aber jede Verzögerung führt zur Zahlungsunfähigkeit.
- Persönliche Eignung nicht ausreichend belegt – Lebenslauf passt nicht zum Vorhaben, keine Aussage zur kaufmännischen Vorbereitung.
- Widersprüche zwischen Planungsteilen – Umsatzvorschau und Liquiditätsplan rechnen mit unterschiedlichen Zahlen.
Wird die Bescheinigung abgelehnt, ist nicht das Vorhaben verloren – aber die Bescheinigung muss überarbeitet und neu vorgelegt werden. Das kostet im Schnitt vier bis sechs Wochen, in denen die Gründung nicht weitergeht. Sorgfältig erstellte Bescheinigungen gehen dagegen in der Regel beim ersten Mal durch.
Gültigkeit und Aktualisierung
Die Bescheinigung ist nicht datiert „gültig bis", aber die Agentur erwartet bei Antragstellung eine Aktualität von maximal sechs Monaten. Verschiebt sich die Gründung um mehr als ein halbes Jahr, ist eine Aktualisierung notwendig. Wesentliche Änderungen am Geschäftsmodell – Rechtsform, Standort, Hauptleistung, Preise – erfordern ohnehin eine Neuausstellung. Eine geänderte Bescheinigung ist günstiger als eine neue, sofern dieselbe fachkundige Stelle erneut tätig wird.
Kosten und Honorar
Wird die Bescheinigung im Rahmen eines AVGS-Coachings erstellt, fallen für den Gründer keine zusätzlichen Kosten an – sie ist Bestandteil der Coaching-Leistung und über den Gutschein vollständig finanziert. Außerhalb eines AVGS liegen Honorare zwischen 400 und 1.500 Euro, abhängig von Aufwand, fachkundiger Stelle und Branche. Banken und Sparkassen stellen die Bescheinigung häufig kostenlos aus, wenn parallel ein Gründungskredit beantragt wird.
Praxis-Tipp: Bescheinigung im Coaching erarbeiten
Die Bescheinigung wird im Coaching erarbeitet, nicht erst danach. Das spart Zeit, vermeidet inhaltliche Brüche zwischen Coaching und Förderantrag und stellt sicher, dass Businessplan und Bescheinigung dieselbe Sprache sprechen. In meinem AVGS-Coaching ist die Tragfähigkeitsbescheinigung integraler Bestandteil – nicht ein nachträglich zugekauftes Dokument.
Nächster Schritt
AVGS einreichen, wenn Ihr Gutschein vorliegt – Tragfähigkeitsbescheinigung und Coaching-Bericht entstehen gemeinsam im Coaching. Sie brauchen vor der Antragstellung ein Angebot? AVGS-Angebot anfordern.
Weiterführend
FAQ
Häufige Fragen
Glossar
- AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
- Ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Der Gutschein ermöglicht Arbeitsuchenden und Gründern die kostenlose Teilnahme an zertifizierten Maßnahmen wie Gründercoachings.
- Gründungszuschuss
- Eine finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit für Gründer, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) heraus ein Unternehmen starten. Er dient der Sicherung des Lebensunterhalts in der Anfangsphase der Selbstständigkeit.
- Einstiegsgeld
- Eine Leistung des Jobcenters für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld), die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zur Regelleistung gezahlt und soll den Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern.
- Fachkundige Stelle
- Eine anerkannte Institution oder Person, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens prüft und bescheinigt. Dazu zählen zum Beispiel IHKs, Handwerkskammern, Steuerberater oder zugelassene Unternehmensberatungen.
- Liquiditätsplanung
- Ein zentraler Teil des Finanzplans, der alle erwarteten Ein- und Auszahlungen über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten darstellt. Die Planung muss sicherstellen, dass das Unternehmen jederzeit zahlungsfähig ist, auch in der Anlaufphase.
- Rentabilitätsvorschau
- Eine Prognose der Gewinnsituation des Unternehmens für die ersten drei Geschäftsjahre. Sie stellt die erwarteten Umsätze den geplanten Kosten gegenüber und zeigt, ab wann das Unternehmen Gewinne erzielt.
- AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
- Eine Verordnung, die Qualitätsstandards für Bildungs- und Beratungsanbieter festlegt, die mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeiten. Eine AZAV-Zulassung ist ein Nachweis für die Seriosität und Kompetenz eines Anbieters.
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Ihre offenen Punkte zu diesem Beitrag
Typische offene Fragen zu diesem Beitrag. Setzen Sie einzelne Punkte auf Ihre persönliche Aufgabenliste unter „Meins" – oder ergänzen Sie eine eigene Frage. Der Klärungsbogen ist Ihr privater Arbeitsbereich; wir greifen darauf nicht zu. Sie nutzen ihn als roten Faden beim Lesen – und nehmen ihn, wenn Sie wollen, als Agenda in ein Beratungsgespräch mit.
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Diese Frage klärt den Umgang mit einem möglichen negativen Ergebnis im Coaching und welche Weichen dann gestellt werden können.
Wie stelle ich sicher, dass mein Geschäft auch nach Auslaufen der Förderung trägt?
Die Tragfähigkeitsbescheinigung fokussiert auf den Start, doch die Planung sollte eine Perspektive über den Förderzeitraum hinaus belegen.
Was passiert, wenn ich mit einem oder mehreren Partnern zusammen gründen will?
Der Gründungszuschuss ist eine personenbezogene Leistung, weshalb die Gründung im Team besondere Anforderungen an die Planung stellt.
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