AVGS-Kernmodul
Erfolgreich gründen mit AVGS aus dem ALG I
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, 150-Tage-Regel, Gründungszuschuss: Wie Sie aus dem ALG I heraus die geförderte Selbstständigkeit professionell aufsetzen.
Bearbeitungsstand: Juni 2026
Wozu Klärungsbogen und Leseliste?
Beides ist Ihr privater Arbeitsbereich unter „Meins" – eine persönliche Aufgaben- und Merkliste, mit der Sie beim Lesen einen roten Faden behalten. Wir als Unternehmensberatung greifen darauf nicht zu.
Die Leseliste sammelt Beiträge, Module und Folgen, die Sie später lesen oder hören wollen. Der Klärungsbogen sammelt offene Fragen, die Ihnen beim Lesen einfallen – mit Quelle und Sprungmarke. Wenn Sie irgendwann ein Gespräch mit uns führen möchten, bringen Sie den Klärungsbogen als Ihre Agenda mit. Solange Sie das nicht tun, bleibt er bei Ihnen.
Bearbeitungsstand: Juni 2026
Wer aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, steht vor einer bürokratischen und mentalen Herausforderung. Die Kombination aus Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) und dem anschließenden Gründungszuschuss ist das mächtigste Werkzeug des deutschen Fördersystems.
Wichtig vorab: Dieser Beitrag befasst sich ausschließlich mit dem System des SGB III (ALG I). Das Bürgergeld (ehemals ALG II bzw. die neue Grundsicherung) folgt völlig anderen Regeln. Den passenden Leitfaden dazu finden Sie im AVGS-Hub unter „Existenzgründung mit AVGS im Bürgergeld".
Das Fundament: Was ist der AVGS im SGB III?
Der AVGS nach § 45 SGB III (zuletzt modifiziert durch die gesetzlichen Anpassungen im Frühjahr 2026) ist ein Gutschein, mit dem die Agentur für Arbeit die Kosten für ein professionelles Gründungscoaching zu 100 % übernimmt.
- Der Wert: Ein typisches AVGS-Gründercoaching umfasst bis zu 100 oder 120 Unterrichtseinheiten (UE) und hat einen behördlichen Gegenwert von ca. 3.000 € bis 5.500 €.
- Kein Eigenanteil: Sie zahlen keinen Cent selbst; das Honorar wird direkt zwischen dem zertifizierten Träger und der Bundesagentur abgerechnet.
- Ermessensleistung: Es gibt im ALG I keinen Rechtsanspruch auf den AVGS für eine Gründung. Sie müssen Ihren Vermittler davon überzeugen, dass die Selbstständigkeit Ihre beste Chance auf eine dauerhafte Eingliederung in den Markt ist.
Die goldene Kombination: Der AVGS ist das Vorbereitungswerkzeug (Coaching und Businessplan). Der Gründungszuschuss ist das Finanzierungswerkzeug für die Zeit danach (6 Monate volles ALG I + 300 € Pauschale, plus optional 9 weitere Monate à 300 €).
Die eiserne Frist: Die 150-Tage-Regel
Die wichtigste Kennzahl für jeden ALG-I-Gründer ist der Restanspruch. Um nach dem AVGS-Coaching den begehrten Gründungszuschuss beantragen zu können, müssen Sie am Tag der offiziellen Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit (Haupterwerb) noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I besitzen.
Wer zu spät kommt, verliert den Anspruch komplett. Strategisch bedeutet das: Das AVGS-Coaching muss zeitlich so platziert werden, dass danach noch genügend Puffer für die formelle Gründung und die Bearbeitungszeit des Amtes bleibt.
Interaktive Vorschau – avgsgruender.peter-saubert.net/rechner
Die Perspektive Peter Saubert: Mindset und Realitätscheck
Wer den AVGS nur als „kostenloses Mitnahme-Produkt" sieht, scheitert oft am Markt. Peter Saubert betont in seiner Praxis immer wieder, dass der wahre Hebel des Coachings nicht im Ausfüllen von Formularen liegt, sondern im psychologischen Bruch: vom Experten zum Unternehmer.
Das Coaching ist „betreutes Wehtun". Wir gehen dahin, wo es unbequem ist: Liquiditätsplanung, Akquise-Druck, Preiskalkulation.
Der Mindset-Vergleich nach Saubert
| Merkmal | Der Angestellte / Experte | Der Gestalter / Unternehmer |
|---|---|---|
| Problemlösung | Delegieren an Fachabteilungen und Prozesse | „Ich bin die Fachabteilung" – Eigeninitiative |
| Fokus | Prozessoptimierung und Reporting | Akquise, Cashflow, Marktdurchdringung |
| Fehlertoleranz | Fehler müssen intern erklärt oder vermieden werden | Fehler sind Lernkosten („Betreutes Wehtun") |
| Verkaufen | „Es wird bestellt" (Rahmenverträge verwalten) | Aktive Problemlösung beim Kunden (Klinkenputzen) |
Das Prinzip „Betreutes Wehtun"
Saubert beschreibt den Gründungsprozess oft treffend als „betreutes Wehtun". Ein erfahrener Coach bewahrt Sie nicht vor jedem Fehler, sondern sorgt dafür, dass Sie Fehler kontrolliert machen, daraus lernen und die „Lernkosten" das junge Startup nicht direkt ruinieren.
Augen auf bei der Coach-Wahl
Ein zentraler Impuls von Peter Saubert betrifft die Auswahl des Beraters. Er warnt vor Beratern, die ausschließlich von geförderten Coachings leben: „Wenn jemand nur geförderte Beratungen macht, muss er sein Einkommen optimieren. Ihr Erfolg bleibt da wohl eher auf der Strecke. Für Ihren Erfolg ist der Berater nur dann hilfreich, wenn er an Ihrem Erfolg langfristig profitiert."
Zudem plädiert Saubert aus Effizienzgründen vehement für reines Online-Coaching: Gründer sollten ihr kostbares Startkapital und ihre Zeit nicht für „Diesel oder Kekse" auf Besuchsfahrten verschwenden, sondern fokussiert am Business bauen. Im Online-Format lässt sich der Coach passend zum Vorhaben wählen – nach Branchen-Erfahrung statt nach Postleitzahl. Wirklich gute Coaches haben in der Regel keine Zeit für Präsenztermine quer durch die Republik.
Inhaltlich gehört in jedes belastbare AVGS-Coaching im SGB III: Businessplan, Gründerperson und Selbstvermarktung, Kundennutzen, Business Model Canvas, SWOT, Preiskalkulation, Risiken und Risikoabsicherung – ergänzt um Finanzplanung, Steuern und Sozialversicherung. Die Tragfähigkeitsbescheinigung selbst stellt nicht der Coach, sondern eine fachkundige Stelle (z. B. IHK, HWK, Steuerberater, fachkundige Unternehmensberatung oder Startup Profi) aus; der Coach bereitet die Unterlagen vor.
Coach-Suche
Über die Coach-Suche der App AVGS Gründer lässt sich gezielt nach Branche, Erfahrung und Format filtern:
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Strategische Themen 2026: Harte Marktrealitäten
Ein Businessplan, der nur für die Schublade der Agentur für Arbeit geschrieben wird, ist wertlos. 2026 müssen Gründer von Tag eins an aktuelle, digitale und regulatorische Realitäten abbilden:
- Liquidität ist Überleben. Viele Gründer planen linear. Die radikale Realität: Wenn Großkunden ein Zahlungsziel von 60 Tagen ausreizen und das Arbeitsamt vier Wochen für einen Bescheid braucht, schlägt die Liquiditätsfalle zu. Ein valider Finanzplan fängt diese Durststrecken ab.
- E-Rechnungspflicht und GoBD. Seit 2025/2026 ist die elektronische Rechnung im deutschen B2B-Sektor Standard. Das AVGS-Coaching muss genutzt werden, um die digitale Buchhaltung von der ersten Stunde an rechtssicher aufzusetzen.
- KI-Integration und AI-Act-Compliance. Die Nutzung generativer KI (für Texte, Code oder Marketing-Assets) gehört 2026 zum Standard, um die Komplexität im Solounternehmen flach zu halten. Aber Achtung: Wer KI-Inhalte kommerziell nutzt, muss die aktuellen Kennzeichnungs- und Compliance-Vorgaben des europäischen AI Acts beachten, um teure Bußgelder zu vermeiden.
In fünf Schritten vom ALG I zum erfolgreichen Start
- Der Pitch beim Vermittler. Gehen Sie nicht unvorbereitet zum Amt. Skizzieren Sie Ihre Idee auf einem „One-Pager". Argumentieren Sie Ihren Eingliederungsbedarf – warum hilft Ihnen das Coaching, bestehende Defizite (z. B. im Vertrieb oder in der Finanzplanung) auszugleichen?
- AVGS einlösen. Sobald Sie den Gutschein erhalten haben, suchen Sie sich einen zertifizierten Coach. Achten Sie auf dessen echte Praxishistorie (idealerweise ein Unternehmer mit eigenen Krisen- und Erfolgsgeschichten) statt auf räumliche Nähe.
- Das „echte" Coaching. Erarbeiten Sie Marktanalysen, kalkulieren Sie realistische Stundensätze und optimieren Sie Ihr Geschäftsmodell. Reduzieren Sie die Komplexität Ihres Vorhabens, bevor die Komplexität Sie reduziert.
- Tragfähigkeitsprüfung (Fachkundige Stelle). Bevor der Gründungszuschuss fließt, muss eine fachkundige Stelle (z. B. IHK, HWK oder eine fachkundige Unternehmensberatung) die Tragfähigkeit bescheinigen. Wenn Ihr Businessplan durch das Coaching Hand und Fuß hat, ist das eine reine Formsache.
- Zuschuss sichern und gründen. Gewerbe anmelden (oder freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt melden) und den fertigen Antrag auf Gründungszuschuss vor Ablauf der 150-Tage-Frist einreichen.
Sozialrechtliche Tiefenanalyse: B-DKS, Sperrzeit und Restanspruch
Für die Detailtiefe ergänzen wir die obige Praxisanleitung um die sozialrechtliche Mechanik, weil sie in der Beratung immer wieder gefragt wird.
AZAV-Zertifizierung und B-DKS. Um den AVGS rechtswirksam einlösen zu können, muss die konkrete Coaching-Maßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein. Die finanzielle Steuerung unterliegt den Bezugsfertigen Durchschnittskostensätzen (B-DKS) der Bundesagentur. Die maximale Obergrenze liegt aktuell bei rund 62 Euro brutto je Unterrichtseinheit. Überschreiten die kalkulierten Kosten einer spezialisierten Maßnahme diesen Regelsatz um mehr als 25 Prozent, greift gemäß § 179 Abs. 2 Satz 2 SGB III ein gesondertes Kostenzustimmungsverfahren – die fachkundige Stelle muss die Angemessenheit gegenüber der BA nachweisen.
Sperrzeit und Restanspruch. Bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag prüft die Agentur das Vorliegen einer Sperrzeit nach § 159 SGB III. Sie dauert im Regelfall 12 Wochen (84 Tage), bewirkt das Ruhen des Leistungsanspruchs und mindert nach § 148 SGB III die Anspruchsdauer dauerhaft. Den verbleibenden Restanspruch bei Gründung berechnen Sie so:
Restanspruch = Gesamtdauer − Sperrzeit − Bereits bezogene Tage ≥ 150 Tage
Agesamt ist die ursprüngliche Gesamtdauer Ihres bewilligten ALG I (in der Regel 12 bis 24 Monate, abhängig von Lebensalter und Versicherungspflichtzeiten). Ssperr ist die Minderung durch eine Sperrzeit. Tbezig ist die Anzahl der Tage, an denen Sie vor der Gründungsphase bereits ALG I bezogen haben.
Interaktive Vorschau – avgsgruender.peter-saubert.net/rechner
Fällt der Restanspruch am Tag der Gewerbeanmeldung auch nur um einen einzigen Tag unter 150, ist die Bewilligung des Gründungszuschusses gesetzlich ausgeschlossen. Ausnahmen gelten ausschließlich für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 19 SGB III, bei denen die Förderung auch mit einem geringeren oder ganz ohne verbleibenden Restanspruch zulässig ist.
Die zwei Phasen des Gründungszuschusses.
| Förderparameter | Phase 1 (Anschubfinanzierung) | Phase 2 (Stabilisierung) |
|---|---|---|
| Dauer | 6 Monate | 9 Monate |
| Monatliche Höhe | Bisheriger ALG-I-Regelsatz + 300 € Sozialpauschale | Ausschließlich 300 € Sozialpauschale |
| Anspruchscharakter | Ermessensleistung, antragskonform bei Tragfähigkeit | Reine Ermessensentscheidung auf separaten Folgeantrag |
| Nachweisanforderung | Businessplan, Lebenslauf, Tragfähigkeitsattest | Nachweis aktiver, intensiver Geschäftstätigkeit |
| Steuerliche Relevanz | Steuerfrei, kein Progressionsvorbehalt (§ 3 Nr. 2a EStG) | Steuerfrei, kein Progressionsvorbehalt (§ 3 Nr. 2a EStG) |
Fazit
Der AVGS ist 2026 die beste Startrampe für ALG-I-Empfänger – vorausgesetzt, Sie nutzen ihn nicht als bürokratische Pflichtübung, sondern als echten Transformationsprozess. Indem Sie die administrative Komplexität reduzieren, Ihre Liquidität radikal absichern und den psychologischen Wechsel zum aktiven Gestalter vollziehen, machen Sie aus der Arbeitslosigkeit das Fundament für ein krisenfestes Unternehmen.
Weiterführend
FAQ
Häufige Fragen
Glossar
- AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
- Ein Gutschein der Agentur für Arbeit, der die Kosten für eine zertifizierte Maßnahme zur beruflichen Eingliederung zu 100 % übernimmt. Im Kontext der Gründung dient er zur Finanzierung eines Coachings, das auf die Selbstständigkeit vorbereitet.
- Gründungszuschuss
- Eine finanzielle Leistung der Agentur für Arbeit für Gründer aus dem ALG-I-Bezug. Er sichert in den ersten Monaten nach der Gründung den Lebensunterhalt und wird nach dem AVGS-Coaching beantragt.
- SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch)
- Die gesetzliche Grundlage für die Arbeitsförderung in Deutschland. Es regelt die Leistungen der Arbeitslosenversicherung, zu denen auch der AVGS und der Gründungszuschuss gehören.
- Ermessensleistung
- Eine behördliche Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der zuständige Vermittler bei der Agentur für Arbeit entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob die Leistung (z. B. der AVGS) gewährt wird.
- Tragfähigkeitsbescheinigung
- Ein Gutachten einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK, HWK), das die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit eines Gründungsvorhabens bestätigt. Sie ist eine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung des Gründungszuschusses.
- Restanspruch (150-Tage-Regel)
- Bezeichnet die verbleibende Anzahl an Tagen, für die ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Für den Gründungszuschuss müssen am Tag der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch vorhanden sein.
- AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
- Ein Regelwerk, das die Qualitätsstandards und die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung festlegt. Ein AVGS-Coaching muss von einem AZAV-zertifizierten Träger durchgeführt werden.
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Ist meine Geschäftsidee überhaupt für eine Gründung aus dem ALG I mit Gründungszuschuss geeignet?
Wir müssen prüfen, ob Ihr Vorhaben die formellen und markt-logischen Kriterien für eine erfolgreiche Tragfähigkeitsprüfung erfüllt.
Welche Rechtsform (Einzelunternehmen, UG) passt zu meiner Gründung und den AVGS-Anforderungen?
Die Wahl der Rechtsform hat weitreichende steuerliche und haftungsrechtliche Konsequenzen, die wir auf Ihr Vorhaben abstimmen müssen.
Was passiert mit meinem Gründungszuschuss, wenn ich in der Anlaufphase Nebeneinkünfte erziele?
Wir müssen die Zuverdienstgrenzen und Anrechnungsregeln klären, damit Sie Ihren Zuschuss nicht unwissentlich kürzen oder verlieren.
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