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AVGS-Kernmodul

Existenzgründung mit AVGS im Bürgergeld

AVGS als Kann-Leistung, Einstiegsgeld, §16c-Mittel, aufstockendes Bürgergeld und die Reform zum Grundsicherungsgeld – was Gründer aus dem SGB-II-Bezug 2026 wissen müssen.

Bearbeitungsstand: Juni 2026

Wozu Klärungsbogen und Leseliste?

Beides ist Ihr privater Arbeitsbereich unter „Meins" – eine persönliche Aufgaben- und Merkliste, mit der Sie beim Lesen einen roten Faden behalten. Wir als Unternehmensberatung greifen darauf nicht zu.

Die Leseliste sammelt Beiträge, Module und Folgen, die Sie später lesen oder hören wollen. Der Klärungsbogen sammelt offene Fragen, die Ihnen beim Lesen einfallen – mit Quelle und Sprungmarke. Wenn Sie irgendwann ein Gespräch mit uns führen möchten, bringen Sie den Klärungsbogen als Ihre Agenda mit. Solange Sie das nicht tun, bleibt er bei Ihnen.

Wie „Meins" funktioniert

Inhalt

Bearbeitungsstand: Juni 2026

Hand mit Kaffeetasse neben Behördenbriefen und Notizbuch am Küchentisch im Morgenlicht
Bürgergeld ist eine andere Welt als ALG I – die finanzielle Hebelwirkung einer geförderten Gründung bleibt enorm. Bild: KI-generiert.

Wer aus dem Bezug von Bürgergeld (ehemals ALG II) den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, steht vor einer völlig anderen rechtlichen und strategischen Kulisse als Gründer aus dem ALG I.

Hinweis zur Aktualität (Stand: Juni 2026): Das Bürgergeld durchläuft zum 1. Juli 2026 eine tiefgreifende Reform und wird schrittweise in das neue „Grundsicherungsgeld" (Neue Grundsicherung) überführt. Die Regeln für Gründer verschärfen sich dadurch primär im Bereich der Mitwirkungspflichten und des Schonvermögens. Die finanzielle Hebelwirkung einer geförderten Gründung bleibt jedoch enorm.

Dieser Beitrag beleuchtet alle Facetten – von den rechtlichen Grundlagen über die harten Zahlen des Jahres 2026 bis hin zur pragmatischen Philosophie von Peter Saubert.

Die rechtliche Basis: AVGS im SGB II ist eine „Kann-Leistung"

Der wichtigste Unterschied zum ALG I vorweg: Im Bereich des Bürgergelds (SGB II) gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).

Während ALG-I-Bezieher unter bestimmten Bedingungen einen Rechtsanspruch erstreiten können, ist der AVGS beim Jobcenter eine reine Ermessensleistung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III.

Wie Sie den Sachbearbeiter überzeugen. Das Jobcenter bewilligt den Gutschein für ein kostenloses Gründungscoaching (Maßnahme bei einem Träger – MAT) nur dann, wenn Sie plausibel argumentieren können. Ihr primäres Argument lautet: „Eingliederungsbedarf". Sie müssen dem Vermittler zeigen, dass das professionelle Coaching Ihre Chancen massiv erhöht, die Hilfebedürftigkeit dauerhaft und nachhaltig zu beenden.

Gut zu wissen. Der AVGS hat ein Ablaufdatum (2026 meist standardmäßig drei Monate). In dieser Zeit müssen Sie den Gutschein bei einem zertifizierten Coach einlösen, andernfalls verfällt er.

Das Förder-Arsenal 2026: Einstiegsgeld, Sachgüter und Aufstockung

Wenn Sie den AVGS erfolgreich genutzt und ein tragfähiges Konzept erarbeitet haben, schaltet das Jobcenter den Weg zu den eigentlichen Gründungszuschüssen frei. Auch hier gilt: Es bleiben Ermessensleistungen.

  • Einstiegsgeld (§ 16b SGB II): Monatlicher Zuschlag zum Bürgergeld in der Anlaufphase. Höhe und Dauer richten sich nach dem Einzelfall (Familiengröße, Dauer der bisherigen Arbeitslosigkeit, Tragfähigkeit). Es ist als laufende Hilfe zur Existenzsicherung gedacht, nicht als Investitionszuschuss.
  • Leistungen zur Eingliederung Selbstständiger (§ 16c SGB II): Sachmittel oder Darlehen für betriebliche Anschaffungen (z. B. Werkzeug, Maschinen, Software). Bis zu 5.000 Euro Zuschuss sind möglich; alles, was darüber hinausgeht, läuft als zinsloses Darlehen.
  • Aufstockendes Bürgergeld parallel zur Gründung: Solange das Unternehmen Ihre Hilfebedürftigkeit nicht vollständig beendet, läuft Ihr Bürgergeld inklusive Unterkunft und Heizung weiter. Ihr Gewinn wird im Bewilligungszeitraum angerechnet, wobei Ihnen Erwerbstätigen-Freibeträge verbleiben (100 € Grundfreibetrag, darüber hinaus gestaffelt 20 % bis 30 % des Einkommens).

Die Perspektive von Peter Saubert: „Vom Verwalter zum Gestalter"

Wer mit dem Gedanken spielt, aus dem Jobcenter-Bezug heraus zu gründen, sollte die pragmatische und oft ungemütliche Perspektive von Peter Saubert verinnerlichen. Seine Philosophie bricht radikal mit dem klassischen „Behörden-Denken".

Verwaltung von Hoffnung ist keine Strategie. Hoffnung ist keine Strategie.

Peter SaubertGründungsberater

Unternehmer kommt von unternehmen, nicht von unterlassen

Saubert warnt vehement vor Passivität. Viele Gründer nutzen die Vorbereitungszeit im Bürgergeld fälschlicherweise als „Wartezone". Für ihn ist die AVGS-Phase der Moment, in dem bereits das Fundament betoniert werden muss. Wer in der Vorbereitung verweilt, verliert den unternehmerischen Drive.

Die Zerschlagung von „08/15-Businessplänen"

Ein Standard-Businessplan aus einer Online-Vorlage ist laut Saubert wertlos. Behörden fordern ihn zwar für die Tragfähigkeitsprüfung, aber ein echter Unternehmer benötigt ein echtes Geschäftsmodell.

  • Die Kernfrage nach Saubert: „Welchen Nutzen produziere ich für welchen zahlenden Kunden?"
  • Gegen jedes Konzept gibt es Totschlagargumente. Der Fokus im Coaching muss darauf liegen, herauszufinden, woher die Umsätze real fließen – nicht wie schön die Zahlen in einer Excel-Tabelle aussehen.

Strategische Must-Haves im Jahr 2026

Ein modernes Gründungscoaching darf 2026 nicht mehr bei „Lebenslauf und Marktanalyse" stehen bleiben. Wer aus dem Bürgergeld startet, muss von Tag eins an digitale Standards mitdenken:

  • Liquiditätsplanung statt Wunschdenken. Die Anrechnung des Gewinns auf das Bürgergeld zwingt zu einer monatlich rollierenden Sicht. Wer hier nur in Jahreswerten denkt, gerät in eine Schere zwischen Einkommen und Anrechnung.
  • Digitale Buchhaltung von Anfang an. E-Rechnung, GoBD und KI-gestützte Werkzeuge sind kein Luxus, sondern Voraussetzung, um als Soloselbstständiger nicht in der Bürokratie zu ertrinken.
  • Online-Coaching statt Anfahrtswege. Saubert plädiert konsequent für reines Online-Coaching: Sparen Sie Geld und Energie, die Sie nicht für Anfahrt verschwenden. Die gesparte Energie gehört direkt in den Aufbau der digitalen Infrastruktur des eigenen Business.

Die Verschärfungen der Reform ab Juli 2026

Wer jetzt im Juni 2026 gründet, muss die neuen Spielregeln für das kommende Grundsicherungsgeld im Blick haben:

FaktorBis Juni 2026 (Bürgergeld)Ab Juli 2026 (Grundsicherungsgeld)
SchonvermögenGroßzügige Karenzzeiten (bis zu 40.000 €)Karenzzeit fällt weg. Drastische Absenkung (z. B. nur noch 5.000 € für unter 30-Jährige, 10.000 € unter 40).
ErreichbarkeitFlexiblere Absprachen während der VorbereitungStrengere Kontrollen der Verfügbarkeit, solange die Gründung die Hilfebedürftigkeit nicht beendet hat.
SanktionenGestaffelt und moderatSchnellere und härtere Kürzungen (bis zu 30 %, temporär 100 % bei Totalverweigerung von Vermittlungsangeboten).

Konsequenz für Gründer: Die Erstellung eines hieb- und stichfesten Businessplans im Rahmen des AVGS-Coachings schützt Sie vor den verschärften Sanktionen. Sobald das Jobcenter Ihr Gründungsvorhaben offiziell als zielführende Eingliederungsmaßnahme anerkennt, sind Sie vor willkürlichen Vermittlungsversuchen in fachfremde Jobs weitgehend geschützt.

Fahrplan: In fünf Schritten zur geförderten Gründung

  1. Konzeptskizze erstellen. Schreiben Sie auf maximal zwei Seiten auf, was Sie tun wollen und wer dafür bezahlt.
  2. Termin im Jobcenter holen. Argumentieren Sie offensiv mit dem Eingliederungsbedarf. Bitten Sie aktiv um den AVGS für ein Gründungscoaching nach § 16 SGB II.
  3. Coaching durchziehen. Wählen Sie einen erfahrenen Coach mit Praxishintergrund – kein „Behörden-Bingo". Erarbeiten Sie ein belastbares Geschäftsmodell, keinen Schubladenplan.
  4. Tragfähigkeit nachweisen. Für Einstiegsgeld und Sachmittelförderung benötigt das Jobcenter eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit (IHK, HWK, fachkundige Unternehmensberatung).
  5. Gründen, abrechnen, lernen. Gewerbeanmeldung, Antrag auf Einstiegsgeld und § 16c-Mittel einreichen, monatliche Anrechnung beim Jobcenter sauber dokumentieren – und sofort an der Skalierung arbeiten, damit das Bürgergeld so schnell wie möglich überflüssig wird.

Fazit

Das Bürgergeld ist keine ideale Startrampe, aber eine reale. Mit dem AVGS, dem Einstiegsgeld und einer klaren unternehmerischen Haltung lässt sich daraus ein tragfähiger Weg in die Selbstständigkeit machen – vor allem dann, wenn Sie den Übergang vom Verwalter zum Gestalter ernst nehmen.

FAQ

Häufige Fragen

Glossar

AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
Ein Gutschein von Jobcenter oder Arbeitsagentur. Er finanziert die Teilnahme an Maßnahmen, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, zum Beispiel ein professionelles Gründungscoaching.
Einstiegsgeld
Ein finanzieller Zuschuss vom Jobcenter für Gründer. Er wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt, um in der Startphase der Selbstständigkeit den Lebensunterhalt zu sichern.
Tragfähigkeit
Die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit einer Geschäftsidee. Eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung, oft von IHK oder HWK ausgestellt, ist Voraussetzung für die Bewilligung von Förderungen wie dem Einstiegsgeld.
SGB II (Sozialgesetzbuch II)
Die gesetzliche Grundlage für die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland, besser bekannt als Bürgergeld (ehemals ALG II). Hier sind alle Rechte und Pflichten von Leistungsbeziehern und Jobcentern geregelt.
Ermessensleistung
Eine Förderung, die das Jobcenter gewähren kann, aber nicht muss. Anders als bei einer Rechtsanspruchsleistung liegt die Entscheidung im Ermessen des Sachbearbeiters.
Schonvermögen
Das Vermögen (z.B. Ersparnisse, Auto), das Bezieher von Bürgergeld behalten dürfen, ohne dass es auf die Leistung angerechnet wird. Die Grenzen hierfür wurden mit der Bürgergeld-Reform angepasst.

Weiterführendes

Zusammengestellt mit KI-Unterstützung, redaktionell geprüft.

Mein Klärungsbogen

Ihre offenen Punkte zu diesem Beitrag

Typische offene Fragen zu diesem Beitrag. Setzen Sie einzelne Punkte auf Ihre persönliche Aufgabenliste unter „Meins" – oder ergänzen Sie eine eigene Frage. Der Klärungsbogen ist Ihr privater Arbeitsbereich; wir greifen darauf nicht zu. Sie nutzen ihn als roten Faden beim Lesen – und nehmen ihn, wenn Sie wollen, als Agenda in ein Beratungsgespräch mit.

  • Sollte ich direkt im Haupterwerb gründen oder ist ein Nebenerwerb der sicherere erste Schritt?

    Wir sollten die Vor- und Nachteile beider Wege abwägen, um die richtige strategische Entscheidung für Ihre Risikobereitschaft zu treffen.

  • Wie plane ich den Übergang vom aufstockenden Bürgergeld zur vollen finanziellen Unabhängigkeit?

    Damit Sie nicht zwischen Anrechnung und schwankenden Einnahmen zerrieben werden, braucht dieser Übergang eine klare finanzielle Strategie.

  • Welche digitalen Werkzeuge sind für mein Geschäftsmodell entscheidend, um nicht unterzugehen?

    Eine frühzeitige und richtige Auswahl der Software entscheidet darüber, ob Sie für Ihre Kunden oder für das Finanzamt arbeiten.

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