Modul
Forderungsausfall: Wenn der Kunde nicht zahlt – und Sie trotzdem haften
Ein einziger Forderungsausfall kann mehrere Monate Arbeit vernichten. Wer die Mechanik nicht versteht, verwechselt Umsatz mit Liquidität – und gerät selbst in Schieflage. Was wirklich passiert, wenn eine Rechnung offen bleibt, und wie Sie sich davor schützen.
Bearbeitungsstand: Juni 2026
Wozu Klärungsbogen und Leseliste?
Beides ist Ihr privater Arbeitsbereich unter „Meins" – eine persönliche Aufgaben- und Merkliste, mit der Sie beim Lesen einen roten Faden behalten. Wir als Unternehmensberatung greifen darauf nicht zu.
Die Leseliste sammelt Beiträge, Module und Folgen, die Sie später lesen oder hören wollen. Der Klärungsbogen sammelt offene Fragen, die Ihnen beim Lesen einfallen – mit Quelle und Sprungmarke. Wenn Sie irgendwann ein Gespräch mit uns führen möchten, bringen Sie den Klärungsbogen als Ihre Agenda mit. Solange Sie das nicht tun, bleibt er bei Ihnen.
Eine offene Rechnung ist kein Vermögen. Sie ist ein Versprechen – und Versprechen werden gebrochen. Wer im Mittelstand mit Zielen von 14, 30 oder 60 Tagen arbeitet, finanziert seine Kunden vor. Bleibt die Zahlung aus, trifft der Schaden nicht nur den Gewinn, sondern unmittelbar die Liquidität, die Bonität und im Ernstfall die Existenz. Wir erklären, warum ein Forderungsausfall ein Vielfaches der ausgefallenen Summe vernichtet, woran man gefährdete Kunden früh erkennt – und welche Werkzeuge wirklich helfen.
Warum sollten Sie diesen Beitrag lesen?
- Sie verstehen, warum ein Forderungsausfall von 5.000 Euro real 30.000 bis 50.000 Euro Umsatz kostet – und nicht nur 5.000 Euro Gewinn.
- Sie lernen die drei Stufen des Forderungsmanagements kennen: Prävention, Überwachung, Beitreibung.
- Sie erhalten eine klare Eskalationskette, die rechtssicher und ohne Beratungsgebühren funktioniert.
- Sie wissen, wann ein Inkassobüro oder ein Rechtsanwalt günstiger ist als der eigene Versuch.
- Sie kennen die steuerliche Behandlung eines Ausfalls – und wann das Finanzamt mitleidet, wann nicht.
- Sie kennen die Werkzeuge zur Absicherung: laufender Bonitätscheck, Warenkreditversicherung und Factoring – inklusive Einordnung, wann sich was lohnt.
Lesezeit: ca. 10 Minuten.
1. Was ist ein Forderungsausfall – und was nicht?
Eine Forderung entsteht in dem Moment, in dem Sie eine Leistung erbracht und eine Rechnung gestellt haben. Buchhalterisch ist sie ab diesem Zeitpunkt Umsatz und – über die Umsatzsteuer – sofort dem Finanzamt geschuldet, unabhängig davon, ob der Kunde bereits gezahlt hat (Soll-Versteuerung).
Ein Forderungsausfall liegt vor, wenn diese Forderung endgültig uneinbringlich ist. Das ist nicht der Fall, wenn der Kunde 14 Tage zu spät zahlt. Das ist der Fall, wenn:
- die Insolvenz eröffnet wurde und die Quote null oder marginal ist,
- die Zwangsvollstreckung fruchtlos verlaufen ist (Vermögensauskunft, früher „eidesstattliche Versicherung"),
- der Schuldner nicht auffindbar ist,
- oder der Aufwand der Beitreibung den Forderungsbetrag dauerhaft übersteigt.
Zwischen „offene Rechnung" und „endgültiger Ausfall" liegen mehrere Wochen oder Monate. In dieser Zeit entscheidet sich, ob Sie das Geld noch sehen.
2. Der Hebel-Effekt: Warum 5.000 Euro Ausfall 50.000 Euro Umsatz kosten
Der typische Denkfehler: „Wenn 5.000 Euro ausfallen, fehlen mir 5.000 Euro." Das ist falsch. Der Ausfall trifft nicht den Umsatz, sondern den Gewinn nach allen Kosten. Material, Löhne, Energie, Steuern auf den Vorsteuerabzug, Gemeinkosten – alles wurde bereits bezahlt.
Wer mit einer Nettoumsatzrendite von 10 Prozent arbeitet, muss 50.000 Euro zusätzlichen Umsatz generieren, um 5.000 Euro Gewinnverlust auszugleichen. Bei 5 Prozent Rendite – im Handwerk und im Handel der Normalfall – sind es 100.000 Euro.
Rechenformel:
Ersatzumsatz = Forderungsausfall ÷ Nettoumsatzrendite
Dazu kommt: Sie haben die Umsatzsteuer bereits abgeführt. Bei 5.000 Euro netto sind das 950 Euro an das Finanzamt, die Sie nie eingenommen, aber bereits bezahlt haben. Diese Umsatzsteuer können Sie zurückholen – aber erst, wenn die Forderung endgültig uneinbringlich ist (siehe Abschnitt 7).
3. Die drei Stufen des Forderungsmanagements
Forderungsmanagement ist kein Mahnwesen. Mahnwesen ist die letzte Stufe – und meist die teuerste.
Stufe 1: Prävention (vor Auftragsannahme)
- Bonitätsprüfung bei Neukunden ab einer definierten Auftragsgröße. Für B2B genügen oft eine Creditreform-Kurzauskunft oder eine Anfrage beim Bundesanzeiger (Jahresabschlüsse).
- Anzahlung bei Auftragsvolumen über einer Schwelle (z. B. 30 Prozent bei Aufträgen über 5.000 Euro).
- Abschlagsrechnungen bei längeren Projekten – keine Vorfinanzierung über Monate.
- Eigentumsvorbehalt im Handel: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Ihr Eigentum.
- Klare Zahlungsbedingungen in AGB und auf der Rechnung: konkretes Datum statt „14 Tage netto", Skonto bewusst kalkulieren.
Stufe 2: Überwachung (zwischen Rechnung und Zahlung)
- Tagesaktuelle OP-Liste (offene Posten): jede Woche, nicht jeden Monat.
- Eskalationsstufen automatisieren: Erinnerung am Fälligkeitstag, erste Mahnung nach 7 Tagen, zweite nach 14 Tagen, dritte mit Anwaltsandrohung nach 21 Tagen.
- Telefonischer Kontakt vor der ersten schriftlichen Mahnung. Klärt 70 Prozent aller Fälle.
Stufe 3: Beitreibung (nach erfolglosem Mahnen)
- Gerichtliches Mahnverfahren (kostengünstig, online möglich)
- Inkassobüro (Vergütung nach RVG)
- Rechtsanwalt (bei Streit über den Anspruch selbst)
- Insolvenzanmeldung der eigenen Forderung als Gläubiger
4. Frühwarnsignale: Wann ein Kunde kippt
Ein Kunde wird selten von einem Tag auf den anderen zahlungsunfähig. Es gibt Vorboten, die Sie wahrnehmen müssen:
- Schleppende Kommunikation, plötzlich nur noch per E-Mail, nicht mehr telefonisch
- Reklamationen tauchen erst nach Rechnungsstellung auf – nie während der Leistung
- Bitte um Ratenzahlung oder Stundung
- Wechsel des Ansprechpartners, neue Geschäftsführung, Umfirmierung
- Negative Auskunft im Branchenumfeld („Wer arbeitet noch für die?")
- Eintrag im Bundesanzeiger fehlt seit zwei Jahren (Jahresabschluss nicht veröffentlicht)
Sobald zwei dieser Signale zusammenkommen: Lieferung nur noch gegen Vorkasse, offene Forderungen aktiv eintreiben.
5. Die rechtssichere Eskalationskette
Sie brauchen keine drei Mahnungen. Das ist ein Mythos. Nach § 286 Abs. 3 BGB kommt ein Schuldner spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug – ohne Mahnung. Bei Unternehmerverträgen genügt der Fälligkeitstag.
Pragmatische Eskalation:
- Tag 0 (Fälligkeit): freundliche Zahlungserinnerung per E-Mail.
- Tag +7: Telefonat. Notieren Sie das Gesprächsergebnis schriftlich.
- Tag +14: Erste Mahnung mit konkreter Frist (z. B. 7 Tage), Hinweis auf Verzugszinsen (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei B2B, § 288 Abs. 2 BGB) und 40-Euro-Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB).
- Tag +21: Letzte Mahnung mit Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Keine weitere folgt.
- Tag +28: Antrag auf gerichtlichen Mahnbescheid über www.online-mahnantrag.de.
Mehr als zwei Mahnungen schwächen Ihre Position. Wer fünfmal mahnt, signalisiert: „Ich nehme das selbst nicht ernst."
6. Inkasso, Mahnbescheid, Klage – was wann sinnvoll ist
Gerichtliches Mahnverfahren
Geeignet, wenn die Forderung unstrittig ist. Der Schuldner antwortet nicht oder anerkennt. Kosten richten sich nach dem Streitwert (ab ca. 36 Euro für 1.000 Euro Streitwert). Sie erhalten einen vollstreckbaren Titel, der 30 Jahre gilt.
Inkassobüro
Geeignet bei unstrittigen Forderungen, wenn Sie den Aufwand auslagern wollen. Kosten trägt grundsätzlich der Schuldner – nach RVG, gedeckelt durch das Rechtsdienstleistungsgesetz. Vorsicht bei pauschalen Erfolgsprovisionen: rechnen Sie netto, was bei Ihnen ankommt.
Rechtsanwalt
Notwendig bei streitigen Forderungen (Schuldner bestreitet Anspruch, Mängelrüge, Aufrechnung). Kosten nach RVG, im Erfolgsfall vom Schuldner zu tragen.
Insolvenzanmeldung als Gläubiger
Wenn der Schuldner insolvent ist: Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden (Frist beachten, meist 6 Wochen). Quote liegt im Mittel bei 2 bis 5 Prozent. Die Anmeldung ist trotzdem nötig, weil sie die steuerliche Abschreibung legitimiert.
Wann lohnt sich der Aufwand nicht?
Bei Forderungen unter 250 Euro ohne Aussicht auf schnelle Zahlung lohnt sich die Beitreibung wirtschaftlich selten. Direkt abschreiben, Kunden auf Vorkasse setzen, Lehre ziehen.
7. Steuerliche Behandlung: Wertberichtigung und Umsatzsteuer zurückholen
Bilanzierer dürfen Forderungen, deren Eingang zweifelhaft ist, einzelwertberichtigen. Die Wertberichtigung mindert den Gewinn, ohne dass die Forderung formal ausgebucht wird.
Einnahmen-Überschuss-Rechner (EÜR) profitieren erst beim endgültigen Ausfall – sie haben den Umsatz erst bei Zahlungseingang gebucht. Vorteil: keine Steuer auf nicht erhaltenes Geld. Nachteil: keine Möglichkeit zur vorausschauenden Wertberichtigung.
Umsatzsteuer zurückholen (§ 17 UStG): Sobald die Forderung uneinbringlich ist, dürfen Sie die abgeführte Umsatzsteuer in der nächsten Voranmeldung berichtigen. „Uneinbringlich" ist sie spätestens:
- mit Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Schuldners,
- bei fruchtloser Zwangsvollstreckung,
- bei ernsthafter und endgültiger Zahlungsverweigerung über mehrere Monate.
Wichtig: Eine bloße verspätete Zahlung reicht nicht. Dokumentieren Sie die Uneinbringlichkeit lückenlos. Bei Rückfragen des Finanzamts müssen Sie nachweisen können, warum und ab wann Sie die Forderung als verloren angesehen haben.
8. Werkzeuge zur Absicherung
Drei Werkzeuge tragen den Großteil der praktischen Absicherung: ein laufender Bonitätscheck, die Warenkreditversicherung als Ausfallschutz und Factoring als Liquiditäts- und Risikoinstrument. Sie ersetzen einander nicht, sondern greifen ineinander.
Bonitätscheck als wiederkehrende Aufgabe
Bonitätsprüfung ist keine einmalige Aktion bei der Auftragsannahme, sondern ein laufender Prozess über die gesamte Kundenbeziehung. Sinnvolle Routine:
- Neukunden ab einer Schwelle (z. B. 2.500 Euro Auftragsvolumen): Kurzauskunft bei Creditreform, Bürgel oder Crefo Direct vor Auftragsannahme.
- Bestandskunden mit hohem Forderungsbestand: mindestens einmal jährlich neu prüfen, bei Großkunden quartalsweise.
- Anlassbezogene Prüfung: sobald ein Frühwarnsignal aus Abschnitt 4 auftritt – Wechsel der Geschäftsführung, schleppende Zahlung, Nachfrage nach Stundung.
- Bundesanzeiger im Blick behalten: veröffentlichte Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften sind kostenlos. Fehlende oder stark verspätete Veröffentlichung ist ein Warnsignal an sich.
- Interne Limits dokumentieren: je Kunde ein Forderungsobergrenze festlegen. Wird sie erreicht, gilt: Lieferung nur gegen Vorkasse, bis offene Posten ausgeglichen sind.
Der Bonitätscheck kostet pro Auskunft meist 5 bis 30 Euro. Gegen einen einzigen Ausfall von 5.000 Euro Forderung – und 50.000 Euro Ersatzumsatz – ist das ein Bruchteil.
Warenkreditversicherung
Die Warenkreditversicherung (auch Delkredereversicherung) übernimmt den Ausfall, wenn ein gewerblicher Kunde nicht zahlt. Anbieter: Atradius, Coface, Allianz Trade (vormals Euler Hermes), R+V, Zurich.
- Prinzip: Der Versicherer prüft jeden gewerblichen Abnehmer und vergibt ein Kreditlimit. Lieferungen innerhalb des Limits sind abgesichert; Lieferungen darüber hinaus erfolgen auf eigenes Risiko.
- Selbstbehalt: üblicherweise 10 bis 25 Prozent je Schadensfall.
- Prämie: je nach Branche, Forderungslaufzeit und Schadensquote 0,1 bis 0,5 Prozent des versicherten Jahresumsatzes.
- Nebeneffekt – häufig wichtiger als der Schadenschutz: Sie erhalten dauerhaft eine externe Bonitätsbewertung Ihrer wichtigsten Kunden und Frühwarnsignale, wenn ein Limit gesenkt wird. Eine Limitkürzung durch den Versicherer ist immer ein ernsthaftes Signal.
- Wann sinnvoll? Bei B2B-Geschäft mit größeren Einzelaufträgen, längeren Zahlungszielen und konzentriertem Kundenportfolio. Für kleinteiliges B2C-Geschäft selten wirtschaftlich.
Anbieter und Einrichtung über unseren Versicherungspartner: Versicherungsfragen beraten wir nicht selbst. Für Warenkreditversicherung, Vertragsprüfung und Konditionsvergleich arbeiten wir seit vielen Jahren mit dem Büro Neumann (NUP GmbH) zusammen. Schreiben Sie Ihr Anliegen direkt an das Büro Neumann – Peter Saubert bleibt in Kopie.
Factoring – Liquidität und Ausfallschutz in einem
Beim Factoring verkaufen Sie Ihre offenen Forderungen an einen Factor (Factoring-Gesellschaft) und erhalten sofort 80 bis 90 Prozent ausgezahlt. Den Restbetrag bekommen Sie nach Zahlungseingang abzüglich der Factoring-Gebühr.
- Echtes Factoring: Factor übernimmt das Ausfallrisiko (Delkredere). Wird der Kunde insolvent, trägt der Factor den Schaden.
- Unechtes Factoring: Sie behalten das Ausfallrisiko. Nur die Vorfinanzierung wird verkauft.
- Inhouse-Factoring: Forderungsmanagement bleibt bei Ihnen, der Factor finanziert vor.
- Full-Service-Factoring: Factor übernimmt auch Mahnwesen und Inkasso.
Kosten: 0,5 bis 2,5 Prozent der Forderungssumme zuzüglich Vorfinanzierungszinsen. Klingt teuer, ist es aber im Vergleich zur Kreditlinie und zum Ausfallrisiko oft nicht – vor allem in Wachstumsphasen, in denen Liquidität knapper ist als Marge.
Wann sinnvoll? Bei stark wachsenden Unternehmen mit langen Zahlungszielen, bei saisonal schwankendem Cashflow, bei Konzentration auf wenige Großkunden. Nicht sinnvoll bei dünnen Margen unter 5 Prozent oder Forderungen unter 1.000 Euro Durchschnittsbetrag.
Zugang zu Factoring-Anbietern: Über unseren Finanzierungspartner fivewi Finanzierung – Factoring lassen sich Factoring-Angebote, Warenkreditversicherungen und ergänzende Working-Capital-Linien anbieterneutral vergleichen. Konditionen variieren stark nach Branche, Forderungsqualität und Volumen – ein einzelnes Angebot ist selten aussagekräftig.
Unternehmerrechner
Der Unternehmerrechner auf unserer Plattform enthält ein Modul zur Berechnung des Ersatzumsatzes und der stillen Belastung durch offene Posten. Sie geben Forderungssumme, Umsatzrendite und Steuersatz ein und erhalten die tatsächliche Belastung Ihrer Liquidität.
Jetzt laden
Interaktive Vorschau – unternehmerrechner.peter-saubert.net/controlling/forderungsausfall
Weiterführende Module
- Forderungsausfall – die teuerste Kennzahl im Mittelstand – der zugehörige Rechner und die Einordnung im Controlling-Cockpit.
- Forderungen des Finanzamtes und der Sozialkassen – die Gegenseite: Wer von Ihnen Geld bekommt.
- Das 1×1 des Controllings – Liquiditätsplanung, Frühwarnsysteme, OP-Listen.
- Finanzierungslösungen – Factoring, Working-Capital-Linien und Warenkreditversicherung über fivewi.
Externe Ressourcen
- Online-Mahnantrag: www.online-mahnantrag.de (Justizportal des Bundes und der Länder)
- Creditreform Auskunft: kostenpflichtig, ab ca. 25 Euro pro Kurzauskunft
- Bundesanzeiger: www.bundesanzeiger.de – Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften kostenlos einsehbar
9. FAQ
Ab wann ist eine Forderung uneinbringlich? Sobald objektive Anhaltspunkte vorliegen – Insolvenz, fruchtlose Vollstreckung, dauerhafte Zahlungsverweigerung. Nicht bei bloßem Verzug.
Muss ich dreimal mahnen? Nein. Gesetzlich genügt der Eintritt des Verzugs (Fälligkeit bei B2B, spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang). Mehrfaches Mahnen ist Praxis, keine Pflicht.
Wer trägt die Inkassokosten? Im Verzugsfall der Schuldner. In der Praxis nur, wenn dieser solvent ist. Bei Insolvenz tragen Sie die Kosten.
Kann ich die Umsatzsteuer sofort zurückholen, wenn der Kunde nicht zahlt? Nein. Erst wenn die Forderung uneinbringlich ist. Verspätung allein genügt nicht.
Lohnt sich eine Warenkreditversicherung? Für Unternehmen mit hohem Auftragsvolumen pro Einzelkunde und langen Zahlungszielen: ja. Für kleinteiliges B2C-Geschäft selten. Prämien liegen meist zwischen 0,1 und 0,5 Prozent des versicherten Umsatzes.
Was ist Factoring – und wann sinnvoll? Verkauf der Forderung an einen Factor. Sie erhalten sofort 80 bis 90 Prozent, der Rest nach Zahlungseingang. Sinnvoll bei starkem Wachstum und Liquiditätsengpässen, teuer bei dünnen Margen. Zugang zu Anbietern über fivewi.
Weiterführend
FAQ
Häufige Fragen
Glossar
- Forderungsausfall
- Ein Forderungsausfall tritt ein, wenn ein Kunde eine offene Rechnung endgültig nicht bezahlt. Die Forderung gilt als uneinbringlich und muss vom Gläubiger abgeschrieben werden.
- Soll-Versteuerung
- Bei der Soll-Versteuerung führt ein Unternehmen die Umsatzsteuer auf seine Rechnungen direkt nach Rechnungsstellung an das Finanzamt ab, unabhängig davon, ob der Kunde bereits bezahlt hat. Dies ist der Regelfall für bilanzierende Unternehmen.
- Bonität
- Die Bonität oder Kreditwürdigkeit beschreibt die Fähigkeit und Bereitschaft eines Kunden, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht und vollständig nachzukommen. Sie ist ein Maß für das Ausfallrisiko.
- Gerichtliches Mahnverfahren
- Ein standardisiertes, schriftliches Verfahren, um eine unbestrittene Geldforderung ohne Klage durchzusetzen. Es ist kostengünstiger und schneller als ein regulärer Zivilprozess.
- Warenkreditversicherung
- Eine Versicherung, die Unternehmen vor den finanziellen Verlusten durch den Ausfall von Forderungen im B2B-Geschäft schützt. Sie wird auch Delkredereversicherung genannt.
- Eigentumsvorbehalt
- Eine vertragliche Klausel, durch die der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer der gelieferten Ware bleibt. Der Käufer ist nur Besitzer.
- Nettoumsatzrendite
- Eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die das Verhältnis von Gewinn zum Umsatz darstellt. Sie zeigt, wie viel Prozent vom Umsatz als Gewinn im Unternehmen verbleiben.
Weiterführendes
Magazin
Alternative Unternehmensfinanzierung im Fokus: Der unaufhaltsame Aufstieg von Private CreditDer Hauptbeitrag stellt Factoring und Warenkreditversicherung als Absicherung vor. Dieser Artikel erweitert das Thema und zeigt, wie Private-Credit-Fonds als alternative Finanzierungsquelle für den Mittelstand wichtiger werden, gerade wenn die Liquidität durch Zahlungsausfälle knapp wird.
Magazin
Die Evolution der Mittelstandsfinanzierung: Was bedeutet die „fivewi Branchen-Finanzierbarkeit" für deutsche KMU?Ein Forderungsausfall schadet Ihrer Bonität und damit dem Zugang zu Krediten. Dieser Beitrag erklärt, wie sich die automatisierten Scoring-Modelle der Banken verändern und warum eine solide Finanzstruktur über die reine Beitreibung von Forderungen hinaus entscheidend ist.
Magazin
Controlling als ständige Hypothesenprüfung: Was Unternehmen von der Wissenschaft lernen und warum Ihr Controlling ein Erkenntnisprozess ist.Eine tagesaktuelle OP-Liste ist ein Werkzeug. Dieser Beitrag liefert die passende Denkweise dazu: Erfahren Sie, warum wirksames Controlling keine reine Zahlenverwaltung ist, sondern ein Erkenntnisprozess, um Risiken wie drohende Ausfälle frühzeitig zu identifizieren.
Magazin
Die steuerliche Forschungszulage: Ein Motor für Innovation und vor allem Liquidität – Chancen und Risiken für Unternehmer und SelbstständigeZahlungsausfälle vernichten Liquidität. Dieser Beitrag zeigt eine oft ungenutzte Möglichkeit auf, die Liquidität durch die steuerliche Forschungszulage aktiv zu stärken und das Unternehmen so widerstandsfähiger gegen Forderungsausfälle zu machen.
Zusammengestellt mit KI-Unterstützung, redaktionell geprüft.
Mein Klärungsbogen
Ihre offenen Punkte zu diesem Beitrag
Typische offene Fragen zu diesem Beitrag. Setzen Sie einzelne Punkte auf Ihre persönliche Aufgabenliste unter „Meins" – oder ergänzen Sie eine eigene Frage. Der Klärungsbogen ist Ihr privater Arbeitsbereich; wir greifen darauf nicht zu. Sie nutzen ihn als roten Faden beim Lesen – und nehmen ihn, wenn Sie wollen, als Agenda in ein Beratungsgespräch mit.
Wie etabliere ich ein Forderungsmanagement, das meine Mitarbeiter ohne Mehraufwand umsetzen können?
Wir skizzieren einen pragmatischen Prozess vom Angebot bis zur Mahnung, der zu Ihrer Unternehmensgröße und Software passt.
Was muss ich bei Forderungen gegen Kunden im EU-Ausland oder in Drittstaaten beachten?
Damit wir klären können, welche rechtlichen Mittel Ihnen im Ausland zur Verfügung stehen und wie Sie sich bei Exportgeschäften absichern.
Mein Kunde schiebt Mängel vor, um nicht zu zahlen – wie reagiere ich auf eine strittige Forderung?
Dies hilft uns, die Situation einzuschätzen und zwischen einer kaufmännischen Einigung und dem Gang zum Rechtsanwalt abzuwägen.
Feedback
War dieser Beitrag hilfreich?
Kontakt
Interesse? Schreiben Sie uns.
Fragen zum Modul „Forderungsausfall: Wenn der Kunde nicht zahlt – und Sie trotzdem haften"? Schreiben Sie uns – wir antworten persönlich.
