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Der Zwei-Säulen-Coup: Wie die Finanzierung von Event-Immobilien trotz Banken-Blockade gelingt

Hochzeitsscheune, Gutshaus, Eventareal: Gründungsvorhaben in der Event-Gastronomie scheitern selten am Konzept, sondern an der Architektur der Finanzierungsanfrage. Wie die Trennung von Betrieb und Immobilie aus einer Bankabsage ein tragfähiges Modell macht.

Peter Saubert & Willi Saubert

13. August 2026 · 7 Min Lesezeit

Der Zwei-Säulen-Coup: Wie die Finanzierung von Event-Immobilien trotz Banken-Blockade gelingt
Event-Immobilie am Abend: Das Konzept überzeugt, die klassische Kombi-Finanzierung scheitert trotzdem.

Traumhafte Hochzeitslocations, historische Gutshäuser für Firmenevents oder weitläufige Gastronomie-Areale: Das Geschäftsmodell der Event-Gastronomie verspricht hohe Margen und eine starke Nachfrage. Doch in der Praxis scheitern entsprechende Gründungsvorhaben erschreckend oft am selben Punkt – der Finanzierung.

Wer bei seiner Hausbank ein Paket aus Immobilienkauf, aufwendigem Umbau und der eigentlichen Betriebsgründung anfragt, stößt fast ausnahmslos auf Granit. Das Problem liegt selten am Konzept, sondern an der Architektur der Anfrage. Wer die Mechanismen von Bankenrisiken und Investorenlogiken versteht, kann durch intelligentes Financial Engineering selbst siebenstellige Projekte realisieren.

Das Banken-Dilemma: Warum Kombi-Finanzierungen fast immer scheitern

Gründungsfinanzierungen gelten im Bankensektor pauschal als Hochrisikogeschäft. Zwar bieten Förderinstitute wie die KfW theoretisch weitreichende Programme an, die Realität an der Hausbank-Schalterspitze sieht jedoch anders aus: Aufgrund interner Eigenkapitalvorschriften und Risikomodelle deckeln viele Kreditinstitute das reine Gründungsrisiko bei Beträgen von etwa 100.000 Euro.

(Natürlich gibt es KfW-Darlehen für Gründer mit höheren Beträgen als 100.000€ (zum Beispiel 200.000€ beim ERP-Gründerkredit – StartGeld). Aber die Hausbanken haben eigene Risikostrukturen, die in der Regel die Finanzierung auf 100.000€ beschränken.)

Kommt nun der Kauf einer Event-Immobilie hinzu – beispielsweise für eine Million Euro –, potenziert sich das Problem:

  • Eingeschränkte Folgeverwertung: Banken bewerten Event-Objekte im Risikofall extrem vorsichtig. Eine spezialisierte Hochzeitsscheune lässt sich im Verwertungsfall nicht ohne Weiteres in ein Standard-Gewerbeobjekt umwandeln.
  • Risiko-Kopplung: Wird der Immobilienkredit direkt an den Erfolg des Gastronomie-Start-ups gekoppelt, stuft die Bank das Gesamtprojekt als untragbar ein. Mehr als 50 % Fremdkapitalquote sind über klassische Kredite und Hypotheken für das Gesamtpaket kaum darstellbar.

Die Lösung liegt in der klaren Trennung von Betrieb und Immobilie.

Nicht das Konzept ist unfinanzierbar, sondern die Anfrage. Wer Betrieb und Immobilie in einen Antrag presst, addiert zwei Risiken, die keine Bank gemeinsam trägt.
Peter SaubertBerater für Financial Engineering

Die Lösung durch Trennung: Zwei Säulen statt Einheits-Anfrage

Statt die Gesamtfinanzierung in ein einzelnes Bankpaket zu pressen, wird das Projekt strukturell in zwei eigenständige Einheiten aufgeteilt.

  1. 1

    Gesamtprojekt analysieren

  2. 2

    Betrieb und Immobilie sauber trennen

  3. 3

    Säule 1: Gründungsdarlehen für den Betrieb

  4. 4

    Säule 2: Investorenstruktur für die Immobilie

  5. 5

    Verträge zwischen beiden Säulen ausgestalten

Leerstehender, sanierter Veranstaltungssaal in einem historischen Gebäude mit Gerüst im Hintergrund

Säule 1: Der operative Betrieb

Der eigentliche Gastronomie- und Eventbetrieb fokussiert sich rein auf das operative Geschäft: Marketing, Personal, Inventar, Betriebsmittel. Dieser Teil wird als schlankes Start-up aufgesetzt und nutzt das klassische Banken- und KfW-Rahmenfenster – vorzugsweise bis zur etablierten Risiko-Obergrenze von 100.000 Euro. Damit sinkt die Hürde für die Hausbank drastisch, da das Risikoprofil überschaubar bleibt.

Säule 2: Die Event-Immobilie im Investoren-Modell

Für den Immobilienkauf und die Sanierung – im Beispiel eine Million Euro – wird eine separate Struktur gewählt. Da Banken hier selten mehr als 50 % finanzieren, wird die verbleibende Lücke über private Finanziers geschlossen.

Der Hebel für Privatinvestoren liegt hierbei nicht primär in hohen Mietrenditen, sondern in steuerlichen Effekten:

  • Sonderabschreibungen (AfA): Bei der energetischen Sanierung oder dem Umbau von Denkmal- und Bestandsimmobilien entstehen oft erhebliche Sonderabschreibungen (vgl. § 7h EStG und § 7i EStG). Für vermögende Privatinvestoren mit hoher Steuerlast ist die Mitnahme dieser steuerlichen Verlustverrechnung attraktiv.
  • Das Dreiecksgeschäft zur Gewerblichkeit: Eine reine vermögensverwaltende Vermietung reicht steuerlich oft nicht aus oder bietet Investoren zu wenig Gestaltungsspielraum. Um das Investment durch eine gewerbliche Prägung steuerlich zu optimieren, lässt sich ein Dienstleistungsmodell konstruieren.

Das Ergebnis: Der Investor sichert sich eine gewerbliche Tätigkeit mit entsprechenden steuerlichen Abschreibungsvorteilen, verlagert aber das unternehmerische Ausführungsrisiko komplett auf die Betriebsgesellschaft.

Worauf Gründer und Investoren achten müssen

Solche Konstruktionen erfordern von Gründerinnen und Gründern ein tiefes Verständnis für die Schnittstellen zwischen Bankenrecht, Bilanzierung und Steuerrecht. Wer Investoren überzeugen möchte, muss nicht nur ein begeisterndes Eventkonzept vorlegen, sondern ein steuerlich und betriebswirtschaftlich durchdachtes Vehikel präsentieren.

In der Praxis zeigt sich, dass der Schlüssel zum Erfolg in der präzisen Ausgestaltung dieser Verträge liegt. Wie die Erfahrungen der Unternehmensberatung Peter Saubert im Bereich Financial Engineering und der Ermöglichung komplexer Finanzierungsstrukturen belegen, lassen sich selbst scheinbar unfinanzierbare Großprojekte realisieren, wenn die Eigeninteressen von Hausbanken – Risikominimierung – und Privatinvestoren – Steueroptimierung und Besicherung – intelligent miteinander verzahnt werden.

Durch die Aufspaltung in ein fokussiertes Start-up-Darlehen und eine steuerlich getriebene Immobilien-Investoren-Struktur verwandelt sich eine vermeintliche Absage der Bank in ein tragfähiges Wachstumsmodell für beide Seiten. Einen Überblick über die möglichen Bausteine geben wir im Hub Finanzierung.

Ein Hinweis zur Einordnung: Wir leisten keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Die steuerliche Ausgestaltung und Prüfung solcher Strukturen gehört in die Hände von Steuerberatern und Rechtsanwälten – die betriebswirtschaftliche Architektur dahinter ist unsere Aufgabe.

Financial EngineeringFinanzierungEvent-GastronomieImmobilienInvestoren

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FAQ

Häufige Fragen

Glossar

Financial Engineering
Bezeichnet die Konzeption maßgeschneiderter Finanzierungsmodelle für komplexe unternehmerische Vorhaben. Dabei werden verschiedene Finanzinstrumente und rechtliche Strukturen so kombiniert, dass die Interessen von Gründern, Banken und Investoren aufeinander abgestimmt werden.
Eigenkapitalvorschriften
Regulatorische Vorgaben, die Banken verpflichten, Kredite mit einem bestimmten Anteil an eigenen Mitteln zu unterlegen. Diese Regeln begrenzen die Risikobereitschaft für komplexe Finanzierungen, bei denen Gründungs- und Immobilienrisiken zusammenfallen.
Folgeverwertung
Die Einschätzung einer Bank, wie gut sich eine finanzierte Immobilie im Krisenfall an Dritte verkaufen oder vermieten lässt. Spezialisierte Objekte wie Event-Locations haben oft eine schlechte Prognose für die Folgeverwertung, was das Finanzierungsrisiko für die Bank erhöht.
Sonderabschreibung (Sonder-AfA)
Ein steuerlicher Anreiz, der es Investoren ermöglicht, einen erhöhten Teil ihrer Investitionskosten über einen kurzen Zeitraum abzuschreiben. Insbesondere bei der Sanierung von denkmalgeschützten oder alten Gebäuden ist dies ein zentraler Hebel, um private Kapitalgeber zu gewinnen.
Vermögensverwaltende Vermietung
Die rein passive und langfristige Vermietung von Immobilien, die steuerlich anders behandelt wird als eine gewerbliche Tätigkeit. Dieses Modell bietet Investoren oft weniger steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Gewerbliche Prägung
Die gezielte Ausgestaltung einer Kapitalanlage, beispielsweise einer Immobilienvermietung, damit sie rechtlich als Gewerbebetrieb eingestuft wird. Diese Einordnung kann erhebliche steuerliche Vorteile wie erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten eröffnen.

Weiterführendes

Zusammengestellt mit KI-Unterstützung, redaktionell geprüft.

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  • Ich würde gern den Risiko-Deckel von 100.000 Euro für Gründungen bei Banken prüfen.

    Ich möchte sicherstellen, dass diese Zahl branchenüblich ist und wir sie nicht verallgemeinern.

  • Ich möchte die Risiken des Gründers in diesem Zwei-Säulen-Modell klarer herausarbeiten.

    Ich finde, wir müssen auch auf die Nachteile und neuen Abhängigkeiten eingehen, die durch die Trennung von Betrieb und Immobilie entstehen.

  • Ich würde gern prüfen, ob wir eine Quelle für die Attraktivität von Sonder-AfA für Investoren finden können.

    Ich möchte unsere Behauptung untermauern, dass dieses Modell für Privatinvestoren steuerlich wirklich so vorteilhaft ist.

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