Franchisegeber-Beratung
Franchisevertrag und vorvertragliche Aufklärung
Vertrag und vorvertragliche Aufklärung schreibt der Anwalt. Die wirtschaftlichen Grundlagen dafür liefern Zentrale und Berater.
Zum InhaltsverzeichnisInhaltDer Franchisevertrag
Der Franchisevertrag regelt Rechte und Pflichten beider Seiten: Gebühren, Gebietsschutz, Vertragslaufzeit, Kündigung, Bezugspflichten, Wettbewerbsverbot und die Nutzung von Marke und Know-how. Er wird von einem spezialisierten Fachanwalt ausgearbeitet. Musterverträge aus dem Internet sind keine Option – zu viele Klauseln sind im Franchising gerichtlich umstritten.
Die vorvertragliche Aufklärung
Franchisegeber sind verpflichtet, Interessenten vor Vertragsschluss transparent über Chancen, Risiken und historische Standortzahlen aufzuklären. Maßstab sind die Richtlinien des Deutschen Franchiseverbandes. Fehlt die Aufklärung oder ist sie geschönt, drohen Anfechtung und Schadensersatz – oft Jahre später.
Was die Zentrale vorbereiten muss
Der Anwalt braucht belastbare Zahlen: Ergebnisse des Pilotbetriebs, das Gebührenmodell mit Herleitung, den Muster-Businessplan, Angaben zu Investitionen und Anlaufzeit, Zahlen zu bestehenden und geschlossenen Standorten. Genau diese Unterlagen entstehen in den Modulen Pilotbetrieb, Gebührenmodell und Muster-Businessplan.
Gebietsschutz und Laufzeit
Gebietsschutz ist ein wirtschaftliches Thema, bevor er ein rechtliches wird. Wie groß muss ein Gebiet sein, damit ein Standort trägt? Wie viele Gebiete verträgt der Markt? Die Laufzeit sollte so bemessen sein, dass sich die Investition des Partners amortisieren kann.
Unsere Rolle
Wir begleiten Sie bei der Abwägung der Ausgestaltung von Franchisevertrag und vorvertraglicher Aufklärung: Wir liefern Zahlen, Szenarien und Plausibilitätsprüfungen. Die rechtliche Gestaltung übernimmt Ihr Fachanwalt. Wir leisten keine Rechtsberatung.
Unsere Empfehlung
Behandeln Sie die vorvertragliche Aufklärung nicht als Pflichtübung, sondern als Vertrauensbeweis. Ehrliche Zahlen ziehen die Partner an, die langfristig bleiben.
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FAQ
Häufige Fragen
Weiterführend
Glossar
- Franchisevertrag
- Der Franchisevertrag ist das zentrale Rechtsdokument im Franchising. Er begründet die Partnerschaft und regelt detailliert die Rechte und Pflichten von Franchisegeber und Franchisenehmer.
- Vorvertragliche Aufklärung
- Franchisegeber sind gesetzlich verpflichtet, potenzielle Franchisenehmer vor dem Vertragsabschluss umfassend und wahrheitsgemäß über alle Aspekte des Systems aufzuklären. Dies umfasst insbesondere die Rentabilität, die Risiken und die bisherige Entwicklung des Netzwerks.
- Gebietsschutz
- Der Gebietsschutz sichert einem Franchisenehmer ein exklusives Vertriebsgebiet zu, in dem kein anderer Partner des gleichen Systems tätig werden darf. Umfang und Dauer des Gebietsschutzes sind zentrale Verhandlungspunkte im Franchisevertrag.
- Bezugspflichten
- Bezugspflichten verpflichten den Franchisenehmer, bestimmte Waren, Dienstleistungen oder Rohstoffe ausschließlich über den Franchisegeber oder von ihm benannte Lieferanten zu beziehen. Damit sichert die Zentrale die einheitliche Qualität im gesamten Netzwerk.
- Wettbewerbsverbot
- Das Wettbewerbsverbot untersagt es dem Franchisenehmer, während der Vertragslaufzeit und oft auch für eine bestimmte Zeit danach in einer konkurrierenden Branche tätig zu werden. Es schützt das Know-how und die Geschäftsgeheimnisse des Franchisegebers.
- Pilotbetrieb
- Ein Pilotbetrieb ist ein vom Franchisegeber selbst geführter Musterstandort, an dem das Geschäftskonzept unter realen Marktbedingungen getestet und optimiert wird. Die dort gewonnenen Kennzahlen sind die Grundlage für die vorvertragliche Aufklärung und den Businessplan für neue Partner.
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