Franchisegeber-Beratung
Markenschutz für Franchisesysteme abwägen
Die Marke ist das, wofür Franchisenehmer bezahlen. Ohne gesicherte Rechte verkauft die Zentrale etwas, das ihr nicht sicher gehört.
Zum InhaltsverzeichnisInhaltWarum die Marke das Kernstück ist
Im Franchising lizenziert die Zentrale Marke und Know-how. Ist der Markenname nicht geschützt, kann ein Wettbewerber ihn anmelden, und das gesamte System steht zur Disposition. Banken und Interessenten prüfen deshalb, ob die Rechte eingetragen sind und wem sie gehören.
Was gesichert werden sollte
- Wortmarke und Wort-Bild-Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), bei internationaler Expansion ergänzend auf EU-Ebene,
- Domains in den relevanten Endungen und Schreibweisen,
- Social-Media-Kennungen unter dem Markennamen,
- Nutzungsrechte an Logo, Bildern und Texten, die von Agenturen erstellt wurden.
Zeitpunkt und Kosten
Die Anmeldung einer deutschen Marke ist vergleichsweise günstig, eine Recherche nach älteren, ähnlichen Marken sollte ihr aber vorausgehen. Wer erst nach dem Start einer Expansion feststellt, dass ein ähnlicher Name bereits geschützt ist, muss im schlimmsten Fall das gesamte System umbenennen – mit neuen Schildern, Drucksachen und Domains an jedem Standort.
Wem die Marke gehören sollte
Eine häufige Frage ist, ob die Marke in der operativen Gesellschaft liegen soll. Aus Risikosicht spricht vieles für eine Trennung: Die Marke liegt in einer Holding oder eigenen Gesellschaft und wird an die Systemzentrale lizenziert. Gerät die operative Gesellschaft in Schwierigkeiten, bleibt die Marke geschützt. Mehr dazu im Modul Governance, Beirat und Holding.
Unsere Rolle
Wir begleiten Sie bei der Abwägung des Markenschutzes: Umfang, Zeitpunkt, Kosten und die Frage, in welcher Gesellschaft die Rechte liegen. Die Anmeldung selbst und die markenrechtliche Prüfung übernimmt ein Anwalt. Wir leisten keine Rechtsberatung.
Unsere Empfehlung
Melden Sie die Marke an, bevor Sie öffentlich um Partner werben. Die Kosten sind im Verhältnis zum Risiko gering – und eine eingetragene Marke ist ein starkes Signal an Interessenten.
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FAQ
Häufige Fragen
Weiterführend
Glossar
- Wortmarke
- Eine Wortmarke schützt einen Namen oder einen Slogan als Ganzes, unabhängig von der grafischen Gestaltung. Dadurch wird verhindert, dass Wettbewerber den gleichen oder einen zum Verwechseln ähnlichen Namen verwenden.
- Wort-Bild-Marke
- Diese Markenform schützt eine Kombination aus einem oder mehreren Wörtern und einem grafischen Element (Logo). Der Schutz umfasst die konkrete Gestaltung, also das Zusammenspiel von Schriftart, Farbe, Anordnung und Bild.
- DPMA
- Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die zentrale deutsche Behörde für den gewerblichen Rechtsschutz. Es ist zuständig für die Prüfung und Eintragung von Patenten, Marken, Gebrauchsmustern und Designs in Deutschland.
- Holding
- Eine Holding ist eine Gesellschaft, deren Hauptzweck darin besteht, Anteile an anderen Unternehmen zu halten und zu verwalten. Im Franchising wird die Marke oft in einer Holding gehalten, um sie vom operativen Risiko der Franchise-Zentrale zu trennen.
- Lizenzieren
- Bei der Lizenzierung räumt der Inhaber eines Schutzrechts (z. B. einer Marke) einem anderen das Recht ein, dieses Schutzrecht unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Im Franchising lizenziert der Franchisegeber die Marke an seine Franchisenehmer.
Weiterführendes
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