Zum Inhalt springen

Gute Unternehmensführung

Haftung statt Arbeitszeit: Wofür ein Geschäftsführer wirklich bezahlt wird

In der Debatte über Spitzengehälter dominiert Unverständnis. Der Blick auf die Stunde führt in die Irre. Wer die Vergütung von Geschäftsführern und Vorständen verstehen will, muss auf das persönliche Haftungsrisiko schauen – und auf die Politik, die dieses Risiko Jahr für Jahr weiter erhöht.

Peter Saubert

Peter Saubert

27. Juli 2026 · 6 Min Lesezeit

Haftung statt Arbeitszeit: Wofür ein Geschäftsführer wirklich bezahlt wird
Symbolbild: Verantwortung an der Spitze – ein Chefsessel, den man erst einmal besetzen muss.

In der öffentlichen Debatte über Spitzengehälter von Geschäftsführern und Vorständen dominiert oft Unverständnis. Welcher Stundensatz rechtfertigt solche Summen? Die Antwort ist simpel, wird aber selten ausgesprochen: Ein Geschäftsführer wird nicht primär für seine Arbeitsleistung bezahlt – sondern für das persönliche Risiko, das er täglich trägt.

Wer die Vergütung von Führungskräften verstehen will, muss den Blick von den operativen Aufgaben lenken. Natürlich organisiert eine Geschäftsführung den Betrieb, sorgt für Umsatz, erwirtschaftet Gewinne und legt Rechenschaft vor den Gesellschaftern ab. Doch all diese Tätigkeiten sind im Kern Mittel zum Zweck. Die wichtigste und am höchsten dotierte Aufgabe lautet: das Unternehmen so zu steuern, dass kein Haftungsfall eintritt.

Was bedeutet „Haftung" in der Praxis?

Wenn vom Haftungsrisiko gesprochen wird, geht es nicht um schlechte Stimmung im Team oder ein verfehltes Quartalsziel. Es geht um existenziell bedrohliche Konsequenzen für die handelnde Person:

  • Strafrechtliche Relevanz: Das reale Risiko von Vorstrafen oder Haftstrafen bei Verstößen gegen gesetzliche Auflagen – etwa im Arbeitsschutz, Umweltrecht oder Insolvenzrecht.
  • Finanzielle Ruinierung: Hohe Geldstrafen und Bußgelder, die nicht selten in das Privatvermögen greifen können.
  • Juristische Dauerbelastung: Jahrelange, kräftezehrende Auseinandersetzungen mit Behörden, Gerichten und Gesellschaftern.

Ein Geschäftsführer steht persönlich an vorderster Front. Er haftet nach § 43 GmbHG für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes, nach § 15b InsO für die rechtzeitige Insolvenzantragstellung und nach § 130 OWiG für Organisationsverschulden im gesamten Betrieb. Vorstände tragen dieselbe Verantwortung nach § 93 AktG.

Symbolbild: BGB, HGB, GmbHG – die tägliche Arbeitsgrundlage in der Geschäftsführung

Das Gehalt einer Geschäftsführung ist im Kern eine Risiko- und Haftungsprämie. Wer nur den Stundensatz sieht, hat den Job nicht verstanden.
Peter SaubertUnternehmer, Berater von Unternehmern, Beirat

Warum Vorstands- und Geschäftsführergehälter steigen

In den letzten Jahren lässt sich beobachten, dass die Gehälter von Führungskräften kontinuierlich steigen. Gesellschaftlich wird dies oft kritisiert – ökonomisch ist es jedoch die zwangsläufige Konsequenz der aktuellen Politik.

Mit jeder neuen Reglementierung, mit jedem neuen Gesetz erhöht sich die Zahl der potenziellen Haftungsfallen. Die Bandbreite reicht von ESG-Berichtspflichten über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bis hin zu immer schärferen Compliance-Regeln im Arbeits-, Steuer- und Datenschutzrecht.

Wenn das Risiko steigt, vorbestraft zu werden, hohe Bußgelder zu zahlen oder gar ins Gefängnis zu gehen, verlangt der Markt einen Ausgleich. Es ist ein vollkommen vernünftiges und ökonomisches Verhalten: Je höher das persönliche Haftungsrisiko, desto höher muss die Risikoprämie sein, damit sich qualifizierte Persönlichkeiten überhaupt noch bereit erklären, diese Verantwortung zu übernehmen.

Der Ausweg: Bürokratieabbau als Schlüssel zu angemessenen Gehältern

Wer die Debatte um steigende Chefgehälter ehrlich führen und das Lohngefüge wieder beruhigen möchte, muss an der Ursache ansetzen, nicht an den Symptomen:

  • Haftungsrisiken senken: Die rechtliche Komplexität und die persönliche Inanspruchnahme von Führungskräften müssen auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt werden.
  • Bürokratie konsequent abbauen: Weniger Überregulierung bedeutet weniger rechtliche Tretminen im Unternehmensalltag.
  • Klarheit schaffen: Handlungsspielräume für Unternehmer müssen wieder von Vertrauen und Eigenverantwortung geprägt sein, statt von einer lückenlosen Regulierungswut.

Fazit

Solange der Staat die Bürokratie weiter aufbaut und die Haftungsrisiken für Entscheider verschärft, werden die Einkommen von Geschäftsführern und Vorständen weiter steigen müssen. Nur wer Risiken abbaut, schafft die Voraussetzung dafür, dass auch die Gehälter an der Spitze wieder auf ein moderates Niveau sinken können.

HaftungGeschäftsführerVorstandVergütungComplianceBürokratieCorporate Governance

Passende Podcast-Folgen

Zum Hören passend zu diesem Beitrag

Aus unseren Podcasts – ausgewählt nach dem Themen-Hub dieses Beitrags. Direkt im Browser anhören oder auf Spotify bzw. Apple Podcasts weiterhören.

Podcast-Folge — Unternehmersicht
061 Warum Spitzenleistung dein Unternehmen ruinieren kann
Podcast-Folge — Unternehmersicht
059 Warum Deutschland bei der UN wirklich scheiterte
Podcast-Folge — Unternehmersicht
058 Warum Banken gesunde Firmen plötzlich ablehnen

FAQ

Häufige Fragen

Glossar

Haftung des Geschäftsführers
Die persönliche Verantwortlichkeit eines Geschäftsführers für finanzielle oder rechtliche Schäden, die aus einer Verletzung seiner Pflichten entstehen. Er haftet unter Umständen mit seinem Privatvermögen.
Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes
Ein unbestimmter Rechtsbegriff, der das Maß an Verantwortung und Umsicht beschreibt, das ein Geschäftsführer bei seinen Handlungen anwenden muss. Er muss sich im besten Unternehmensinteresse informieren und auf dieser Grundlage entscheiden.
Compliance
Die Einhaltung aller relevanten Gesetze, Vorschriften, interner Richtlinien und ethischer Standards durch das Unternehmen und seine Führung. Ziel ist es, Rechtsverstöße und damit verbundene Haftungsrisiken zu vermeiden.
Organisationsverschulden
Die Verletzung der Pflicht der Geschäftsführung, den Betrieb so zu organisieren und zu überwachen, dass keine Gesetzesverstöße stattfinden. Der Geschäftsführer muss durch eine geeignete Struktur sicherstellen, dass auch Mitarbeiter keine Gesetze verletzen.
Insolvenzantragspflicht
Die gesetzliche Pflicht des Geschäftsführers, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft unverzüglich, spätestens aber nach drei Wochen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Eine Verletzung ist strafbar und führt zur persönlichen Haftung.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Ein Gesetz, das Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer globalen Lieferketten sicherzustellen. Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten.
Risikoprämie
Eine finanzielle Entschädigung, die ein Marktteilnehmer für die Übernahme eines besonderen Risikos verlangt. Im Kontext des Beitrags ist dies der Gehaltsanteil, der das persönliche Haftungsrisiko des Geschäftsführers ausgleicht.

Weiterführendes

Zusammengestellt mit KI-Unterstützung, redaktionell geprüft.

Mein Klärungsbogen

Ihre offenen Punkte zu diesem Beitrag

Typische offene Fragen zu diesem Beitrag. Setzen Sie einzelne Punkte auf Ihre persönliche Aufgabenliste unter „Meins" – oder ergänzen Sie eine eigene Frage. Der Klärungsbogen ist Ihr privater Arbeitsbereich; wir greifen darauf nicht zu. Sie nutzen ihn als roten Faden beim Lesen – und nehmen ihn, wenn Sie wollen, als Agenda in ein Beratungsgespräch mit.

  • Welche Haftungsrisiken kann ich durch eine D&O-Versicherung abdecken und welche nicht?

    Diese Frage klärt die praktischen Grenzen einer Versicherung und hilft bei der Einschätzung des verbleibenden persönlichen Risikos.

  • Wie baue ich eine Organisation auf, die mich vor dem Vorwurf des Organisationsverschuldens schützt?

    Hier geht es um konkrete organisatorische Maßnahmen, um Verantwortung wirksam zu delegieren und die persönliche Haftung zu minimieren.

  • Welche Unterschiede bei der persönlichen Haftung gibt es zwischen GmbH, UG und Einzelunternehmen?

    So können Gründer die passende Rechtsform wählen oder Unternehmer die spezifischen Risiken ihrer aktuellen Struktur besser verstehen.

Feedback

War dieser Beitrag hilfreich?

Kontakt

Interesse? Schreiben Sie uns.

Hat dieser Beitrag eine Frage aufgeworfen, die Sie konkret im eigenen Unternehmen klären möchten? Wir nehmen sie auf – sachlich, vertraulich, ohne Verkaufsdruck.