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Finanzierungsberatung

Gesellschaftsrechtliche Gestaltung: Struktur als Finanzierungsinstrument

Besitz- und Betriebsgesellschaft, Objektgesellschaften und Holdingstrukturen trennen Risiko von Vermögen – und machen Vorhaben finanzierbar, die in einer einzigen Gesellschaft scheitern.

Inhalt

Der sechste Baustein verändert nicht die Finanzierungsquelle, sondern das Gefäß. Wie ein Unternehmen gesellschaftsrechtlich aufgestellt ist, entscheidet darüber, welche Sicherheiten zur Verfügung stehen, welches Risiko ein Kapitalgeber übernimmt und ob eine Investition isoliert finanziert werden kann.

Betriebs- und Besitzgesellschaft

Bei der klassischen Betriebsaufspaltung hält eine Besitzgesellschaft das Anlagevermögen – Grundstücke, Gebäude, Maschinen – und verpachtet es an die operativ tätige Betriebsgesellschaft. Das operative Risiko und das Vermögen liegen damit in getrennten Rechtsträgern. Für Kapitalgeber ist das attraktiv, weil das Sicherungsgut vom operativen Geschäftsrisiko getrennt ist.

Objektgesellschaften für Großinvestitionen

Für große Einzelvorhaben – eine Halle, eine Photovoltaikanlage, eine Produktionslinie – bietet sich eine eigene Objektgesellschaft an. Das Vorhaben wird dort isoliert finanziert, das Kernunternehmen bleibt unbelastet. Kapitalgeber bewerten dann den Cashflow des Objekts statt der Gesamtbilanz. Auch Co-Investoren lassen sich so beteiligen, ohne dass sie Anteile am operativen Geschäft erhalten.

Holdingstrukturen

Eine Holding bündelt Beteiligungen, ermöglicht die steuerlich begünstigte Weiterverwendung von Gewinnen im Verbund und schafft eine klare Ebene für Investoren und Nachfolge. Die Grundlagen dazu haben wir im Modul GmbH-Holding ausführlich beschrieben.

Viele Finanzierungen scheitern nicht am Vorhaben, sondern daran, dass alles in einer einzigen Gesellschaft liegt. Wer Risiko und Vermögen trennt, macht ein Vorhaben wieder bewertbar.

Peter SaubertBerater für Unternehmensfinanzierung

Was Struktur für die Nachfolge leistet

In der Nachfolge ist die Struktur oft der Schlüssel: Die Immobilie bleibt beim Übergeber in der Besitzgesellschaft, das operative Geschäft geht über. Der Kaufpreis sinkt, die Finanzierbarkeit steigt, der Übergeber behält eine planbare Einnahmequelle. Kombiniert mit einem Verkäuferdarlehen als Mezzanine-Baustein entsteht eine Lösung, die Banken akzeptieren.

Grenzen unserer Leistung

Wir konzipieren die wirtschaftliche und kaufmännische Struktur und verhandeln die Finanzierungsbausteine. Die gesellschaftsrechtliche Umsetzung erfolgt durch Rechtsanwälte und Notare, die steuerliche Beurteilung durch Ihren Steuerberater. Eine Rechtsberatung nach RDG und eine Steuerberatung nach StBerG erbringen wir nicht.

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FAQ

Häufige Fragen

Glossar

Betriebsaufspaltung
Eine Struktur, bei der das Anlagevermögen in einer Besitzgesellschaft gehalten und an eine separate, operativ tätige Betriebsgesellschaft verpachtet wird. Dies trennt das Vermögen vom unternehmerischen Risiko, was für Kapitalgeber attraktiv ist.
Objektgesellschaft
Eine Gesellschaft, die ausschließlich für ein einzelnes Großvorhaben (z. B. eine Immobilie oder Produktionslinie) gegründet wird. Das Vorhaben wird isoliert finanziert, sodass das Kernunternehmen unbelastet bleibt und Co-Investoren gezielt einsteigen können.
Holding
Eine Muttergesellschaft, die Anteile an anderen Unternehmen bündelt. Sie ermöglicht die steuerlich begünstigte Verwendung von Gewinnen im Verbund und schafft eine klare Struktur für Investoren und die Unternehmensnachfolge.
Stille Reserven
Die Differenz zwischen dem niedrigen Buchwert eines Vermögensgegenstands und seinem höheren, tatsächlichen Marktwert. Werden die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung nicht mehr erfüllt, droht die Aufdeckung und sofortige Versteuerung dieser Werte.
Verkäuferdarlehen
Ein Darlehen, das der Verkäufer eines Unternehmens dem Käufer gewährt und das als Teil des Kaufpreises dient. Es wird häufig in der Nachfolge eingesetzt, um die Finanzierungslücke des Übernehmers zu schließen.
Mezzanine-Kapital
Eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital, die zur Finanzierung eingesetzt wird. In der Nachfolge kann es, oft kombiniert mit einem Verkäuferdarlehen, die Finanzierbarkeit für den Käufer entscheidend verbessern.

Zusammengestellt mit KI-Unterstützung, redaktionell geprüft.

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Mein Klärungsbogen

Ihre offenen Punkte zu diesem Beitrag

Typische offene Fragen zu diesem Beitrag. Setzen Sie einzelne Punkte auf Ihre persönliche Aufgabenliste unter „Meins" – oder ergänzen Sie eine eigene Frage. Der Klärungsbogen ist Ihr privater Arbeitsbereich; wir greifen darauf nicht zu. Sie nutzen ihn als roten Faden beim Lesen – und nehmen ihn, wenn Sie wollen, als Agenda in ein Beratungsgespräch mit.

  • Ich will verstehen, warum eine Betriebsaufspaltung für eine Bank attraktiv ist.

    Mir ist unklar, wieso die Trennung von Vermögen und operativem Risiko das Sicherungsgut für den Kapitalgeber aufwertet.

  • Ich möchte wissen, wann sich eine Objektgesellschaft für eine einzelne Maschine lohnt.

    Ich bin unsicher, ob der administrative Aufwand einer eigenen Gesellschaft für eine einzelne Investition gerechtfertigt ist.

  • Ich will den Unterschied zwischen einer Holding und einer Betriebsaufspaltung verstehen.

    Für mich ist nicht klar abgegrenzt, wann eine Holdingstruktur vorteilhafter ist als eine einfache Trennung in Besitz und Betrieb.

  • Ich möchte die Vorteile einer Besitzgesellschaft aus Sicht des Übergebers in der Nachfolge verstehen.

    Mir ist nicht klar, welche konkreten Vorteile der Übergeber hat, wenn er die Immobilien behält und nur das operative Geschäft verkauft.

  • Ich will die Abgrenzung zwischen kaufmännischer Konzeption und steuerlicher Beratung verstehen.

    Ich möchte genau wissen, wo Ihre Leistung endet und die Arbeit meines Steuerberaters bei einer Betriebsaufspaltung beginnt.

  • Ich möchte verstehen, wie eine gesellschaftsrechtliche Struktur das persönliche Risiko für mich als Unternehmer senken kann.

    Mir ist unklar, inwieweit die Wahl der Rechtsform meine private Haftung als Geschäftsführer oder Gesellschafter beeinflusst.

  • Ich will wissen, wie eine Objektgesellschaft den Einstieg von Co-Investoren erleichtert.

    Ich verstehe nicht, warum es für einen Mitgesellschafter attraktiver ist, nur an einem Projekt statt am Gesamtunternehmen beteiligt zu sein.

  • Ich möchte einschätzen, ab welcher Unternehmensgröße sich komplexe gesellschaftsrechtliche Strukturen überhaupt lohnen.

    Ich bin unsicher, ob der Nutzen dieser Gestaltungen den administrativen und finanziellen Aufwand für mein kleines Unternehmen rechtfertigt.

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