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Grundmodul

Körperschaftsteuer

15 Prozent plus Solidaritätszuschlag, dazu Gewerbesteuer ohne Freibetrag und ohne Anrechnung: was die GmbH wirklich kostet – und wann eine Holding nach § 8b KStG sinnvoll wird.

Bearbeitungsstand: August 2026

Wozu Klärungsbogen und Leseliste?

Beides ist Ihr privater Arbeitsbereich unter „Meins" – eine persönliche Aufgaben- und Merkliste, mit der Sie beim Lesen einen roten Faden behalten. Wir als Unternehmensberatung greifen darauf nicht zu.

Die Leseliste sammelt Beiträge, Module und Folgen, die Sie später lesen oder hören wollen. Der Klärungsbogen sammelt offene Fragen, die Ihnen beim Lesen einfallen – mit Quelle und Sprungmarke. Wenn Sie irgendwann ein Gespräch mit uns führen möchten, bringen Sie den Klärungsbogen als Ihre Agenda mit. Solange Sie das nicht tun, bleibt er bei Ihnen.

Wie „Meins" funktioniert

Inhalt

Die Körperschaftsteuer ist im Grunde die Einkommensteuer für juristische Personen. Während Sie als Mensch und Einzelunternehmer Ihr Einkommen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern, gilt für Kapitalgesellschaften ein eigenes Steuerrecht: Der Gewinn wird nicht bei Ihnen als Person, sondern direkt bei der Gesellschaft besteuert.

Das Prinzip der Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer greift bei allen Kapitalgesellschaften – allen voran bei der GmbH, der UG (haftungsbeschränkt) und der AG (§ 1 KStG).

  • Bemessungsgrundlage: Besteuert wird der steuerliche Gewinn, den die Gesellschaft im Wirtschaftsjahr erwirtschaftet hat.
  • Fester Steuersatz: Anders als bei der Einkommensteuer gibt es keinen progressiven Tarif. Der Satz beträgt bundeseinheitlich 15 Prozent (§ 23 KStG) – unabhängig davon, ob die GmbH 10.000 Euro oder 1.000.000 Euro Gewinn macht.
  • Solidaritätszuschlag: Auf die Körperschaftsteuer kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Daraus ergibt sich eine effektive Bundesbelastung von 15,825 Prozent.

Zwei Steuern nebeneinander – ohne Freibetrag, ohne Anrechnung

Eine Kapitalgesellschaft ist kraft ihrer Rechtsform immer Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 GewStG). Daraus folgen zwei Besonderheiten, die in der Rechtsformwahl regelmäßig unterschätzt werden.

1. Kein Gewerbesteuer-Freibetrag. Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die GmbH zahlt Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewinn.

2. Keine Anrechnung der Gewerbesteuer. Einzelunternehmer rechnen die Gewerbesteuer weitgehend auf ihre Einkommensteuer an (§ 35 EStG). Für Kapitalgesellschaften existiert dieser Mechanismus nicht.

SteuerartEmpfängerBelastung
Körperschaftsteuer inklusive SolidaritätszuschlagBund15,83 %
GewerbesteuerStandortgemeindeje nach Hebesatz rund 7 % bis 17 %, im Mittel etwa 14 %
Gesamtbelastung der Gesellschaftrund 30 %

Rechenbeispiel: GmbH mit 100.000 Euro Gewinn

Ihre GmbH erzielt im ersten Geschäftsjahr 100.000 Euro steuerlichen Gewinn, der Hebesatz der Gemeinde liegt bei 400 Prozent.

  • Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % × 400 % = 14.000 €
  • Körperschaftsteuer: 100.000 € × 15 % = 15.000 €
  • Solidaritätszuschlag: 15.000 € × 5,5 % = 825 €
  • Gesamte Steuerlast auf Betriebsebene: 29.825 €

Von 100.000 Euro Gewinn verbleiben der GmbH also 70.175 Euro. Erst wenn dieser Gewinn an Sie als Gesellschafter ausgeschüttet wird, greift auf Ihrer privaten Ebene zusätzlich die Kapitalertragsteuer von rund 26,375 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag (§ 32d EStG).

Warum die Holding kein Trick für den Privatkonsum ist

Hier liegt eines der hartnäckigsten Missverständnisse: Der Steuervorteil einer GmbH-Holding entsteht nicht bei der Ausschüttung an Sie als Privatperson, sondern bei der Gewinnverschiebung zwischen den Gesellschaften. Sobald Geld aus dem Verbund auf Ihr privates Konto geht, zahlen Sie die volle Kapitalertragsteuer.

Bei einer Holding-Struktur halten Sie als Privatperson nicht direkt die operative GmbH, sondern eine Muttergesellschaft. Diese Holding hält die Anteile an der operativen Tochter.

  1. 1

    Sie als Privatperson

  2. 2

    Holding-GmbH

  3. 3

    Operative Tochter-GmbH

Der Kern liegt in § 8b KStG: Gewinnausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften sind zu 95 Prozent steuerbefreit. Nur die restlichen 5 Prozent gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben und werden regulär besteuert. Daraus ergibt sich eine effektive Belastung von rund 1,5 Prozent.

Reinvestition von Gewinnen

Ihre operative Tochter hat nach Steuern 100.000 Euro auf dem Konto, die Sie in Immobilien, Wertpapiere oder eine weitere Tochtergesellschaft investieren wollen.

WegSteuerKapital zur Reinvestition
Ausschüttung direkt an Sie privatrund 26,375 % = 26.375 €73.625 €
Ausschüttung an die Holding-GmbHrund 1,5 % = 1.500 €98.500 €

Rund 24.875 Euro mehr Kapital arbeiten weiter, statt sofort beim Finanzamt zu landen.

Verkauf des Unternehmens

Verkaufen Sie die operative Gesellschaft als Privatperson, wird der Veräußerungsgewinn nach dem Teileinkünfteverfahren zu 60 Prozent mit Ihrem persönlichen Steuersatz belastet (§ 3 Nr. 40 EStG) – effektiv oft 25 bis 28 Prozent. Über die Holding sind auch Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG zu 95 Prozent befreit; es bleiben rund 1,5 Prozent, und der gesamte Rest kann sofort wieder angelegt werden.

SzenarioGeld aufs PrivatkontoGeld im Verbund reinvestieren
Ohne Holdingrund 30 % auf Gesellschaftsebene plus rund 26 % privat = rund 48 %bei jeder Ausschüttung sofort rund 26 % Privatsteuer
Mit Holdingidentisch hoch – die Befreiung greift auf dem Weg ins Privatvermögen nichtAusschüttung an die Holding kostet rund 1,5 %, 98,5 % stehen bereit

Eine Holding lohnt sich also, wenn Sie Gewinne nicht privat verbrauchen, sondern Vermögen im Unternehmensverbund aufbauen, reinvestieren oder Risiken abschirmen wollen.

Vor das Steuernsparen hat der Gesetzgeber das Geldverdienen gestellt. Bevor sich der zusätzliche administrative Aufwand und die zusätzlichen Kosten lohnen, müssen Sie mit Ihrem Unternehmen schon richtig Geld verdienen. Wenn Sie viel verdienen, sprechen wir gerne über die Gestaltung der Holding.

Peter SaubertUnternehmensberater für Gründung

FAQ

Häufige Fragen

Glossar

Körperschaftsteuer
Die „Einkommensteuer für juristische Personen“ wie eine GmbH oder AG. Der bundeseinheitliche Satz beträgt 15 Prozent auf den Gewinn, zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Solidaritätszuschlag
Eine Ergänzungsabgabe, die unter anderem auf die Körperschaftsteuer erhoben wird. Er beträgt 5,5 Prozent der Steuerschuld und erhöht die effektive Belastung auf 15,825 Prozent.
Gewerbesteuer
Eine kommunale Steuer auf den Gewinn. Kapitalgesellschaften haben anders als Einzelunternehmer und Personengesellschaften keinen Freibetrag, die Steuer fällt also ab dem ersten Euro Gewinn an.
Kapitalertragsteuer
Wird fällig, wenn Gewinne von der Kapitalgesellschaft an die privaten Gesellschafter ausgeschüttet werden. Sie besteuert die Dividende auf der privaten Ebene.
Holding-Struktur
Eine Struktur, bei der eine Muttergesellschaft (Holding) die Anteile an der operativen Tochtergesellschaft hält. Gewinnausschüttungen von der Tochter an die Mutter sind zu 95 Prozent steuerbefreit.
Teileinkünfteverfahren
Regelung zur Besteuerung, wenn Anteile an einer Kapitalgesellschaft aus dem Privatvermögen verkauft werden. 60 Prozent des Veräußerungsgewinns werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Zusammengestellt mit KI-Unterstützung, redaktionell geprüft.

Mein Klärungsbogen

Ihre offenen Punkte zu diesem Beitrag

Typische offene Fragen zu diesem Beitrag. Setzen Sie einzelne Punkte auf Ihre persönliche Aufgabenliste unter „Meins" – oder ergänzen Sie eine eigene Frage. Der Klärungsbogen ist Ihr privater Arbeitsbereich; wir greifen darauf nicht zu. Sie nutzen ihn als roten Faden beim Lesen – und nehmen ihn, wenn Sie wollen, als Agenda in ein Beratungsgespräch mit.

  • Warum muss meine GmbH noch Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer zahlen?

    Ich dachte, der Solidaritätszuschlag wäre für viele abgeschafft, aber hier wird er auf die Körperschaftsteuer aufgeschlagen.

  • Wo finde ich den genauen Gewerbesteuer-Hebesatz für meinen Unternehmensstandort?

    Die Gewerbesteuer ist ein großer Kostenfaktor und ich möchte die exakte Belastung für meine Standortentscheidung kennen.

  • Wie wird der Gewinn nach Steuern besteuert, wenn ich ihn an mich als Gesellschafter ausschütte?

    Mir ist die private Besteuerung der Gewinnausschüttung noch unklar, nachdem die GmbH ihre Steuern bezahlt hat.

  • Was bedeutet das "Teileinkünfteverfahren" beim Verkauf meiner GmbH-Anteile?

    Ich möchte die steuerlichen Unterschiede beim Unternehmensverkauf ohne eine Holding-Struktur besser verstehen.

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