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Grundmodul · Branchen-Linse: Lohnunternehmen Bauwirtschaft

Kalkulation von Stundensätzen

Hier können Sie selber online und kostenlos Stundensätze kalkulieren. In die Website integrierte App mit ausführlichen Erklärungen.

Wozu Klärungsbogen und Leseliste?

Beides ist Ihr privater Arbeitsbereich unter „Meins" – eine persönliche Aufgaben- und Merkliste, mit der Sie beim Lesen einen roten Faden behalten. Wir als Unternehmensberatung greifen darauf nicht zu.

Die Leseliste sammelt Beiträge, Module und Folgen, die Sie später lesen oder hören wollen. Der Klärungsbogen sammelt offene Fragen, die Ihnen beim Lesen einfallen – mit Quelle und Sprungmarke. Wenn Sie irgendwann ein Gespräch mit uns führen möchten, bringen Sie den Klärungsbogen als Ihre Agenda mit. Solange Sie das nicht tun, bleibt er bei Ihnen.

Wie „Meins" funktioniert

Inhalt

Kalkulation von Stundensätzen

Bearbeitungsstand: Juni 2026

Gründer am Schreibtisch kalkuliert seinen Stundensatz

Wer gründet, steht früh vor einer der wichtigsten Fragen überhaupt: Wie hoch ist mein Stundensatz? In der Praxis hält sich hartnäckig der Irrglaube, dass man als Solo-Selbstständiger oder im Nebenerwerb deutlich günstiger anbieten könne als ein etabliertes Unternehmen. Aus kaufmännischer, steuerlicher und versicherungsrechtlicher Sicht ist das ein fataler Denkfehler.

Egal ob angestellt, freiberuflich oder mit großem Team: Stundensätze müssen immer nach denselben Prinzipien kalkuliert werden. Wir erklären, warum – und stellen Ihnen ein Werkzeug an die Hand, mit dem Sie Ihren Stundensatz sauber ermitteln können.

Stundensatz selbst berechnen

Berechnen Sie Ihren Stundensatz direkt mit dem Unternehmerrechner. Die App führt Sie durch alle relevanten Komponenten – von Arbeitszeit über Ausfall bis zu Sozialversicherung und Wagniszuschlag – und liefert einen kaufmännisch belastbaren Satz.

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Drei harte Wahrheiten aus der Praxis

1. Der Faktor Mensch: Ihre Zeit ist endlich

Ein Mensch hat nur eine begrenzte Anzahl an Arbeitsstunden pro Jahr. Viele Gründer kalkulieren extrem optimistisch – und damit unrealistisch. Das Jahr besteht eben nicht nur aus produktiven Arbeitstagen.

  • Feiertage und Urlaub: In dieser Zeit verdienen Sie kein Geld, die Fixkosten laufen aber weiter.
  • Krankheitstage: Wer nicht arbeitet, kann nichts abrechnen. Ohne Puffer im Stundensatz droht der finanzielle Engpass.
  • Überstunden müssen sich lohnen: Wer 60 statt 40 Stunden in der Woche arbeitet oder an Feiertagen einspringt, muss diesen Mehraufwand auf dem Konto spüren.

Kalkulieren Sie von Anfang an mit dem vollen, realistischen Satz, der diese Ausfallzeiten auffängt.

2. Die Risiko-Illusion: Sozialversicherungen sind keine Sparmaßnahme

Als Selbstständiger ist der Gedanke nachvollziehbar: „Ich bin nicht mehr gesetzlich rentenversichert und muss keine Umlagen zahlen – das Geld spare ich mir." Das ist eine Stolperfalle.

Versicherungen und Umlagen sind nichts anderes als der Preis für Risiken. Risiken verschwinden nicht, nur weil Sie sich selbstständig machen. Wer sie nicht einpreist, steht im Ernstfall mit leeren Händen da.

  • Rücklagen-Pflicht: Wenn Sie arbeitsunfähig werden, brauchen Sie ein finanzielles Polster. Diese Rücklagen entstehen nicht von selbst – Sie müssen sie über den Stundensatz erwirtschaften.
  • Damoklesschwert Scheinselbstständigkeit: Wer Preise zu niedrig ansetzt, gerät schnell in den Fokus der Rentenversicherung. Eine Einstufung als scheinselbstständig führt zu massiven Nachzahlungen. Ohne Puffer ist die Insolvenz vorprogrammiert.

3. Die Nebenerwerbs-Falle

Besonders im Nebenerwerb neigen Gründer dazu, Preise zu ruinieren – Argument: „Ich habe keine hohen Kosten, mein Hauptjob deckt die Risiken ab." Sobald sich die Situation ändert, kippt diese Rechnung.

In der Beratungspraxis sehen wir regelmäßig Gründer, die ihr Nebengewerbe nie in ein Hauptgewerbe überführen konnten. Der Grund: Wer plötzlich von der Selbstständigkeit leben muss – oder arbeitslos wird – müsste die Preise von heute auf morgen verdoppeln. Das macht kein Kunde mit. Eigentlich gute Geschäftsideen versauern in der Sackgasse.

Die goldene Regel

Es gibt einen einfachen Ansatz, für den wir grundsätzlich plädieren: Kalkulieren Sie als Selbstständiger immer so, als hätten Sie Angestellte und das volle unternehmerische Risiko.

Wer von Tag eins mit diesem vollständigen, kaufmännisch soliden Satz an den Markt geht, erlebt später keine bösen Überraschungen. Sie haben die Gewissheit: Wenn Sie zu diesem Preis verkaufen, können Sie auch tatsächlich alles bezahlen, was das Leben und das Unternehmertum an Überraschungen bereithält.

Branchen-Spezial · Lohnunternehmen Bauwirtschaft

Vollkostenrechnung: Mindestlohn ist nicht Kalkulationslohn

Baumindestlöhne als Untergrenze

Der gesetzliche Mindestlohn (13,90 EUR ab 1. Januar 2026) ist am Bau nur die absolute Untergrenze. Verbindlich sind die tariflichen Baumindestlöhne nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz:

  • Lohngruppe 1 (Werker): 15,86 EUR ab 1. April 2026 (bundesweit).
  • Lohngruppe 2 (Fachwerker): 17,34 EUR ab 1. April 2026.
  • Lohngruppe 3 (Spezialbau-Facharbeiter): 18,49 EUR West bzw. 17,92 EUR Ost ab 1. April 2026.

SOKA-BAU-Aufschlag

Auf jede Bruttolohnstunde kommt die Umlage an die SOKA-BAU – im Tarifgebiet West aktuell 20,20 % (bis 30. Juni 2026), ab 1. Juli 2026 19,80 %; in Berlin durch Sozialaufwendungen (+5,70 %) rund 25 %. Diese Umlage ist gesetzlich erzwungen und keine Verhandlungsmasse.

BG BAU

Hinzu kommt der Umlagebeitrag zur BG BAU. Beispiel Hochbau (Gefahrklasse 11,84), Bruttolohnsumme 120.000 EUR/Jahr, drei gewerbliche Mitarbeiter → rund 5.910 EUR Jahresbeitrag (Hauptumlage plus LVN; LVE entfällt unter dem Freibetrag von 270.000 EUR).

Vollkostenkalkulation

Ein belastbarer Stundenverrechnungssatz enthält:

  • Bruttolohn Lohngruppe plus Zulagen
  • SOKA-BAU plus Sozialversicherung Arbeitgeber (ca. 21 %) plus BG-BAU-Anteil
  • Personalgemeinkosten (Urlaub, Krankheit, Weiterbildung, Schutzausrüstung)
  • Maschinen- und Fahrzeugkosten inkl. Abschreibung, Zins, Reparatur
  • Verwaltungsgemeinkosten und Wagnis/Gewinn

Wer nur mit dem Mindestlohn plus Aufschlag kalkuliert, arbeitet in Vollkosten häufig unter Selbstkosten. Rechnen Sie die Umlagen offen mit – nicht als Restposten am Jahresende.

Stundensatz-Rechner für Ihre Branche

Rechnen Sie Ihren branchenspezifischen Stundensatz direkt durch – mit vorbelegten Defaults für Lohnunternehmen Bau (produktive Stunden, Lohnnebenkosten, Sozialkassen-/BG-Zuschläge, Gemeinkosten pauschal oder exakt). Der Rechner wird zentral im Unternehmerrechner gepflegt, inklusive PDF-Export und teilbarem Ergebnislink.

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Warum sehe ich diesen Abschnitt?

Auf der Hub-Übersicht ist die Branchen-Linse Lohnunternehmen Bauwirtschaft aktiv (oder Sie sind über einen Branchen-Link auf dieses Modul gekommen). Dadurch wird dieser branchen-spezifische Block zusätzlich zum Grundmodul eingeblendet. Linse entfernen.

FAQ

Häufige Fragen

Glossar

Stundensatz
Preis, den Sie pro abgerechneter Arbeitsstunde verlangen. Muss alle direkten und indirekten Kosten, Sozialversicherung, Wagnis und Gewinn abdecken.
Produktive Stunden
Tatsächlich abrechenbare Arbeitsstunden eines Jahres – nach Abzug von Urlaub, Feiertagen, Krankheit, Akquise und Verwaltung.
Wagniszuschlag
Kalkulatorischer Aufschlag für unternehmerische Risiken: Forderungsausfall, Gewährleistung, Haftung, Marktschwankungen.
Scheinselbstständigkeit
Erwerbstätigkeit, die formal selbstständig ist, faktisch aber abhängige Beschäftigung. Wird von der Deutschen Rentenversicherung anhand von Kriterien wie Weisungsgebundenheit und Anzahl der Auftraggeber geprüft.
Nebenerwerb
Selbstständige Tätigkeit, die neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich kein Sondertarif – die gleichen Kalkulationsregeln gelten.
Fixkosten
Laufende Kosten unabhängig vom Auftragsvolumen: Büro, Versicherungen, Software, Steuerberater, Kommunikation.

Weiterführendes

Zusammengestellt mit KI-Unterstützung, redaktionell geprüft.

Mein Klärungsbogen

Ihre offenen Punkte zu diesem Beitrag

Typische offene Fragen zu diesem Beitrag. Setzen Sie einzelne Punkte auf Ihre persönliche Aufgabenliste unter „Meins" – oder ergänzen Sie eine eigene Frage. Der Klärungsbogen ist Ihr privater Arbeitsbereich; wir greifen darauf nicht zu. Sie nutzen ihn als roten Faden beim Lesen – und nehmen ihn, wenn Sie wollen, als Agenda in ein Beratungsgespräch mit.

  • Wie viele unproduktive Tage für Akquise, Verwaltung und Weiterbildung sollte ich pro Jahr realistisch ansetzen?

    Neben Urlaub und Krankheit muss auch die Zeit für nicht abrechenbare, aber notwendige unternehmerische Aufgaben im Stundensatz abgebildet sein.

  • Ich starte im Nebenerwerb – wie kann ich meine Preise gestalten, um später hauptberuflich tätig sein zu können?

    Eine von Beginn an zu niedrige Preissetzung kann den Übergang in die Vollzeit-Selbstständigkeit wirtschaftlich unmöglich machen.

  • Welchen Betrag sollte ich in meinem Stundensatz für meine private Altersvorsorge berücksichtigen?

    Als Selbstständiger ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht muss die Vorsorge für das Alter vollständig aus dem Honorar finanziert werden.

  • Welche unternehmerischen Risiken decke ich mit dem sogenannten Wagniszuschlag ab?

    Der Wagniszuschlag ist ein kalkulatorischer Posten, der unvorhergesehene Risiken wie Forderungsausfälle oder Gewährleistungsansprüche abfedert.

  • Muss ich meinen Stundensatz anpassen, wenn ich hauptsächlich für einen einzigen großen Kunden arbeite?

    Eine hohe Abhängigkeit von einem Auftraggeber erhöht das unternehmerische Risiko und kann zudem sozialversicherungsrechtliche Fragen aufwerfen.

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