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Branche

Metallbau-Handwerk

Metallbaubetriebe – umgangssprachlich oft noch „Schlosserei“ – sind kapitalintensiv, sicherheitsrelevant und zulassungspflichtig. Halle im Gewerbegebiet, Starkstrom, Schweißrauchabsaugung, EN-1090-Zertifizierung und BGHM-Mitgliedschaft sind keine Kür, sondern Voraussetzung. Die folgenden Module sortieren die Fragen rund um Handwerksrolle, Spezialisierung (Konstruktionstechnik, Metallgestaltung, Nutzfahrzeugbau), Kalkulation mit schwankenden Rohstoffpreisen, Versicherungsschutz und Fördermittel. Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung leisten wir nicht – wir strukturieren die Themen so, dass Sie mit Handwerkskammer, Steuerberater und BGHM zielgerichtet weiterarbeiten.

Meisterpflicht

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Anlage A – zulassungspflichtiges Handwerk

Meisterpflicht nach Anlage A HwO (Metallbauer). Alternativen: angestellter Betriebsleiter mit Meisterbrief nach § 7 Abs. 1 HwO, Altgesellenregelung nach § 7b HwO (6 Jahre Berufserfahrung, davon 4 Jahre in leitender Stellung) oder Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO. Ingenieure und staatlich geprüfte Techniker mit einschlägigem Studien-/Ausbildungsschwerpunkt (z. B. Stahlbau, Maschinenbau) können nach § 7 Abs. 2 HwO gleichgestellt werden.

Automatisch eingeblendet, weil Metallbau-Handwerk in Anlage A der Handwerksordnung geführt wird.

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