Branche
Arbeitnehmerüberlassung / Personaldienstleister
Gründung eines Personaldienstleisters mit AÜG-Erlaubnis: Genehmigung, Rechtsform, Liquidität, Personalbeschaffung.
Arbeitnehmerüberlassung – auch ANÜ, AÜG-Geschäft, Zeitarbeit, Leiharbeit oder Personalleasing genannt – ist ein streng regulierter Markt. Bevor das erste Mal überhaupt ein Mitarbeiter an einen Entleiher überlassen werden darf, muss eine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ([AÜG](https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/)) bei der zuständigen Agentur für Arbeit vorliegen. Ohne diese Erlaubnis ist das Geschäft schlicht verboten – mit empfindlichen Folgen für Verleiher, Entleiher und die überlassenen Beschäftigten. Die Erlaubnis setzt eine zuverlässige Geschäftsführung, eine geeignete Rechtsform (in der Praxis fast immer die GmbH), eine ausreichende Liquidität für die Vorfinanzierung der Löhne und einen sauberen Nachweis der gewerbe-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten voraus. Hinzu kommen Tarifverträge, Equal Pay, Höchstüberlassungsdauer und die ständige Pflicht, gegenüber Kunden und Mitarbeitern verlässlich zu liefern. Die folgenden Module zeigen Schritt für Schritt, was bei einer Gründung in der Arbeitnehmerüberlassung zu beachten ist – von der Erlaubnis über Rechtsform und Finanzierung bis zur Personalbeschaffung als zentralem Erfolgsfaktor.
Module
Die Phasen der Unternehmensgründung – 1×1 der Gründung
Vier Phasen der Gründung – von der Idee bis zur Expansion. Was wirklich wichtig ist, wo Coaching weiterhilft und wie Sie typische Fallen vermeiden.
Alternativen zur klassischen Gründungsfinanzierung – 1×1 der Gründung
Finden Sie heraus, welche Alternativen es zur klassischen Gründungsfinanzierung wirklich gibt! Von Bootstrapping, Crowdfunding, privaten Krediten bis zu Förderungen – dieser Ratgeber erklärt praxisnah die besten Wege, wie Sie Ihr Unternehmen ohne Bankkredit erfolgreich starten un
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