Branche
Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
Gründung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk – rechtliche, technische und marktspezifische Besonderheiten für Unfallinstandsetzung, Sonderfahrzeugbau, Oldtimer-Restaurierung und Spezialumbauten.
Kapitalintensiv, streng reguliert, an der Schnittstelle zu KBA und Versicherungen: Das Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk verlangt Meisterbrief, Hochvolt-Qualifizierung und eine klare Spezialisierung. Der Leitfaden zeigt die vier tragfähigen Ausrichtungen und die spezifischen Fallstricke bei Zulassung, Finanzierung und Werkstattplanung.
Meisterpflicht
ausblendenAnlage A – zulassungspflichtiges Handwerk
Zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A HwO – Meisterbrief, angestellter Betriebsleiter, Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO) oder Ausübungsberechtigung (§ 7b HwO / Altgesellenregelung) sind Pflicht.
Automatisch eingeblendet, weil Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk in Anlage A der Handwerksordnung geführt wird.
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