Branche
Abbruch & Rückbau
Abbruch, Rückbau, Entkernung, Gefahrstoffsanierung (Asbest, KMF, PCB) und Sprengabbruch: Gründung mit hoher Kapitalbindung, strengem Gefahrstoffrecht und tarifrechtlichen Risiken durch SOKA-BAU.
Der Abbruch hat sich von der Trümmerbeseitigung zum hochspezialisierten Zweig der Kreislaufwirtschaft und Schadstoffsanierung entwickelt. Wer hier gründet, bewegt sich zwischen Handwerksrecht, Gefahrstoffverordnung, SOKA-BAU-Tarifrisiko und Millionenhaftung – und muss diese Themen von Tag eins beherrschen.
Meisterpflicht
ausblendenAnlage A – zulassungspflichtiges Handwerk
Warum Meisterpflicht?
Sobald Ihr Betrieb in die Statik eingreift – tragende Wände, Massivbauteile, Abstützungen – berühren Sie wesentliche Tätigkeiten des Maurer- und Betonbauerhandwerks. Dieses Handwerk steht in Anlage A der Handwerksordnung und ist damit meisterpflichtig. Ohne Meisterbrief keine Eintragung in die Handwerksrolle, ohne Handwerksrolle keine Gewerbeanmeldung für diese Arbeiten.
Was ist zulassungsfrei?
Reines Entkernen, die Demontage nicht-tragender Bauteile sowie Betonbohren und -schneiden sind zulassungsfrei bzw. handwerksähnlich (Anlage B1/B2 HwO) – kein Meister nötig, aber Eintragung ins Gewerbeverzeichnis der Handwerkskammer.
Alternativen ohne eigenen Meisterbrief
- Angestellter technischer Betriebsleiter mit passendem Meisterbrief (mindestens 4 Stunden pro Tag vor Ort)
- Altgesellenregelung nach § 7b HwO: 6 Jahre Berufstätigkeit, davon 4 Jahre in leitender Stellung
- Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO in Härtefällen oder bei meistergleichen Kenntnissen (z. B. Industriemeister nach § 53 BBiG)
- § 7 Abs. 2 HwO: Absolventen ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge (z. B. Bauingenieurwesen) können direkt in die Handwerksrolle eingetragen werden
Automatisch eingeblendet, weil Abbruch & Rückbau in Anlage A der Handwerksordnung geführt wird.
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