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Nach der AVGS-Gründung – Ihre Checkliste für die ersten Wochen
Wie das Coaching nach dem Start weitergeht – AVGS-Nachbetreuung, Steuerberater-Wahl und typische Sechs-Monats-Wand.
Wozu Klärungsbogen und Leseliste?
Beides ist Ihr privater Arbeitsbereich unter „Meins" – eine persönliche Aufgaben- und Merkliste, mit der Sie beim Lesen einen roten Faden behalten. Wir als Unternehmensberatung greifen darauf nicht zu.
Die Leseliste sammelt Beiträge, Module und Folgen, die Sie später lesen oder hören wollen. Der Klärungsbogen sammelt offene Fragen, die Ihnen beim Lesen einfallen – mit Quelle und Sprungmarke. Wenn Sie irgendwann ein Gespräch mit uns führen möchten, bringen Sie den Klärungsbogen als Ihre Agenda mit. Solange Sie das nicht tun, bleibt er bei Ihnen.
Herzlichen Glückwunsch zum Start!
Wenn Sie die Phase des AVGS-Coachings (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) hinter sich haben, bedeutet das: Die graue Theorie und das Businessplan-Schreiben sind vorbei. Jetzt beginnt das echte Business.
Nach der Gründung verschiebt sich der Fokus radikal. Damit Sie nicht in die typischen Gründerfallen tappen, sind jetzt folgende fünf Punkte wirklich wichtig:
1. Der Übergang zum Gründungszuschuss
Falls Sie aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) heraus gegründet und das AVGS-Coaching für die Tragfähigkeitsprüfung genutzt haben, ist jetzt das Timing entscheidend:
Antrag abgeben: Reichen Sie den Antrag auf Gründungszuschuss zusammen mit der Stellungnahme der fachkundigen Stelle (die Sie im Coaching bekommen haben) rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit ein.
Keine Lücke zulassen: Der Zuschuss (ALG I + 300 € Pauschale) ist Ihr Sicherheitsnetz für die ersten 6 Monate. Sorgen Sie dafür, dass alle Dokumente (Gewerbeanmeldung oder Anmeldung Freiberufler) lückenlos vorliegen.
2. Die Krankenkasse informieren
Sobald Sie offiziell gegründet haben, ist die Agentur für Arbeit nicht mehr für Ihre Krankenversicherung zuständig.
Sofort melden: Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse direkt am ersten Tag der offiziellen Selbstständigkeit.
Einstufung klären: Wenn Sie den Gründungszuschuss erhalten, gibt es oft Sonderregelungen oder Mindestbeiträge. Melden Sie sich zu spät, werden Sie rückwirkend oft zum Höchstsatz eingestuft – das sorgt für böse Überraschungen auf dem Konto.
3. Finanzamt & ELSTER
Innerhalb von vier Wochen nach der Gründung müssen Sie sich steuerlich beim Finanzamt anmelden. Das läuft komplett digital über das ELSTER-Portal.
Umsatzsteuer-Entscheidung: Im Fragebogen müssen Sie entscheiden, ob Sie die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen wollen (keine Umsatzsteuer ausweisen, bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze) oder die Regelbesteuerung wählen.
Gewinnschätzung: Seien Sie bei der Schätzung Ihres Gewinns für das erste Jahr realistisch bis vorsichtig. Schätzen Sie ihn zu hoch, verlangt das Finanzamt sofort hohe Steuervorauszahlungen, was Ihre Liquidität belastet.
4. Fokus-Wechsel: Vom Planen zum Verkaufen
Im AVGS-Coaching ging es viel um Konzepte. Jetzt gilt: Cashflow ist King.
Vertrieb priorisieren: Ein perfektes Logo oder eine wunderschöne Website bringen nichts, wenn niemand davon weiß. 80 Prozent Ihrer Energie sollten jetzt in die Kundengewinnung und das Marketing fließen.
Feedback vom Markt einholen: Warten Sie nicht, bis Ihr Produkt „perfekt" ist. Gehen Sie raus, sprechen Sie mit Kunden und passen Sie Ihr Angebot basierend auf echtem Feedback an – nicht auf Basis dessen, was im Businessplan stand.
5. Saubere Strukturen von Tag 1 an
Machen Sie sich das Leben nicht unnötig schwer und trennen Sie Privates strikt von Geschäftlichem.
Geschäftskonto: Eröffnen Sie sofort ein separates Konto für Ihr Business. Es muss kein teures Premium-Konto sein, aber privates und geschäftliches Geld zu vermischen, sorgt spätestens bei der ersten Steuererklärung für absolutes Chaos.
Buchhaltungs-Tool: Nutzen Sie direkt eine cloudbasierte Buchhaltungssoftware. Damit schreiben Sie rechtssichere Rechnungen und erfassen Belege per App. Das spart Ihnen monatlich Stunden an Arbeit.

Die Sechs-Monats-Wand
Zwischen Monat 4 und 6 fallen viele Gründungen in eine Lücke: Anlaufeuphorie ist vorbei, erste Cashflow-Engpässe treten auf, Routinen sind noch nicht etabliert. Wer hier nachjustiert, kommt deutlich stabiler durch das erste Jahr.
Versicherung und Vorsorge
In den ersten Wochen oft vergessen, später teuer: Berufshaftpflicht passend zur Tätigkeit, gegebenenfalls Vermögensschadenshaftpflicht, Krankentagegeld ab dem 22. Tag, freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung prüfen, Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Bausteine gehören in die ersten 90 Tage – nicht ins zweite Jahr.
Übergabe an den Steuerberater
Sauber übergeben heißt: Eröffnungsbilanz beziehungsweise Anfangsbestand, Rechnungsvorlagen, ein klares Konto-Setup (Geschäftskonto getrennt vom Privatkonto), digitale Belegerfassung von Tag eins, eine Liste der Verträge (Miete, Versicherungen, Leasing) und eine kurze schriftliche Geschäftsbeschreibung. Wer das in den ersten 30 Tagen aufsetzt, spart im ersten Jahresabschluss vier- bis fünfstellige Beträge an Beratungshonorar.
Liquiditätsmonitoring im Alltag
Ein einfaches Excel mit Eingängen, geplanten Ausgaben und einem rollierenden 13-Wochen-Blick reicht für die meisten Gründerinnen und Gründer. Entscheidend ist der wöchentliche Rhythmus, nicht das Werkzeug. Wer Liquidität monatlich rückwärts kontrolliert, erkennt Engpässe drei Wochen zu spät.
Was nach den ersten 90 Tagen kommt
Ein kleiner Realitätscheck zum Schluss: Der Businessplan aus dem Coaching war Ihr Fahrplan, aber die Realität wird Umwege parat haben. Bleiben Sie flexibel und behalten Sie vor allem Ihre laufenden Kosten im Blick.
Für die laufende Begleitung nach der Gründung stehen wir als Unternehmensberatung selbstverständlich zur Verfügung. Unsere weiterführenden Hubs helfen Ihnen dabei, Ihr Unternehmen strukturiert aufzubauen:
- 1×1 des Unternehmertums – für strategische Unternehmensführung
- 1×1 des Controllings – für Zahlen, Planung und Liquidität
- Digitaler Beirat – für regelmäßiges Sparring auf Augenhöhe
Weiterführend
FAQ
Häufige Fragen
Glossar
- AVGS-Coaching
- Eine von der Agentur für Arbeit geförderte Maßnahme, bei der angehende Gründer von Experten bei der Erstellung des Businessplans und der Vorbereitung auf die Selbstständigkeit begleitet werden. Das Coaching dient oft dazu, die Tragfähigkeit der Geschäftsidee für den Gründungszuschuss nachzuweisen.
- Gründungszuschuss
- Eine staatliche Förderung für Gründer, die sich aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) selbstständig machen. Er dient in den ersten sechs Monaten der Existenzsicherung und besteht aus dem bisherigen ALG I zuzüglich einer Pauschale zur sozialen Absicherung.
- Tragfähigkeitsprüfung
- Die Bewertung eines Geschäftskonzepts durch eine fachkundige Stelle (z. B. IHK, Gründerzentren). Diese Prüfung bestätigt, dass die geplante Selbstständigkeit voraussichtlich den Lebensunterhalt des Gründers decken kann und ist eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss.
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
- Eine Vereinfachungsregel im deutschen Umsatzsteuergesetz, die Gründer mit geringen Umsätzen von der Pflicht zur Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer befreit. Im Gegenzug können sie keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.
- Cashflow
- Der Cashflow (Geldfluss) ist eine Kennzahl, die den Überschuss der Einzahlungen über die Auszahlungen eines Unternehmens misst. Ein positiver Cashflow ist entscheidend für die Liquidität und die kurzfristige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens.
- Regelbesteuerung
- Die normale Form der Umsatzbesteuerung, bei der ein Unternehmer auf seine Leistungen Umsatzsteuer erhebt und diese an das Finanzamt abführt. Im Gegenzug kann er die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) von seiner Steuerschuld abziehen.
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Mein Klärungsbogen
Ihre offenen Punkte zu diesem Beitrag
Typische offene Fragen zu diesem Beitrag. Setzen Sie einzelne Punkte auf Ihre persönliche Aufgabenliste unter „Meins" – oder ergänzen Sie eine eigene Frage. Der Klärungsbogen ist Ihr privater Arbeitsbereich; wir greifen darauf nicht zu. Sie nutzen ihn als roten Faden beim Lesen – und nehmen ihn, wenn Sie wollen, als Agenda in ein Beratungsgespräch mit.
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