Grundmodul · Branchen-Linse: Transport über 3,5 t
Risiken, Haftung und Versicherungen für Selbstständige und Unternehmer
Was ändert sich an meinen Versicherungen, wenn ich mich selbstständig mache? Kurz alles wichtige erklärt. ✅ Hier lesen ✅
Bearbeitungsstand: Juni 2026
Wozu Klärungsbogen und Leseliste?
Beides ist Ihr privater Arbeitsbereich unter „Meins" – eine persönliche Aufgaben- und Merkliste, mit der Sie beim Lesen einen roten Faden behalten. Wir als Unternehmensberatung greifen darauf nicht zu.
Die Leseliste sammelt Beiträge, Module und Folgen, die Sie später lesen oder hören wollen. Der Klärungsbogen sammelt offene Fragen, die Ihnen beim Lesen einfallen – mit Quelle und Sprungmarke. Wenn Sie irgendwann ein Gespräch mit uns führen möchten, bringen Sie den Klärungsbogen als Ihre Agenda mit. Solange Sie das nicht tun, bleibt er bei Ihnen.
Das 1×1 der Gründung – Risiken, Haftung und Versicherungen für Selbstständige und Unternehmer
Wer sich selbstständig macht, übernimmt nicht nur die unternehmerischen Chancen, sondern auch alle Risiken, die ein Arbeitsverhältnis bisher abgefedert hat. Dieser Beitrag ordnet ein, welche Risiken auf Sie zukommen, wie Sie als Kaufmann haften und welche Versicherungen wirklich sinnvoll sind. Konkrete Versicherungsfragen beraten wir nicht selbst – dafür arbeiten wir seit vielen Jahren mit dem Büro Neumann (NUP GmbH) zusammen. Das Formular am Ende dieses Beitrags geht direkt dorthin.
:::youtube[pGz1c_CnueI|Wagnis Selbstständigkeit]:::
Versicherungen sind Absicherungskonzepte für Risiken
Oft heißt es: „Versicherungen sind überflüssig." Das ist eine verkürzte Sicht. Eine Versicherung ist ein Konzept, mit dem Sie für eine Versicherungsprämie ein Risiko an die Versicherung auslagern. Die Versicherung bepreist Ihnen das Risiko. Sie können dann als freier Unternehmer entscheiden: tragen Sie das Risiko selbst, oder geben Sie es ab?
Diese Entscheidung gehört zur unternehmerischen Verantwortung. Unternehmer zu sein bedeutet, ständig zu fragen: Welche Risiken kann und will ich mir leisten?
Was für Selbstständige entfällt
Wer sich selbstständig macht, fällt aus vielen Bereichen des sozialen Auffangnetzes heraus. Das ist das Hauptrisiko und ein wesentlicher Grund, warum viele Arbeitnehmer Respekt vor der Selbstständigkeit haben.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung gibt es nur für Arbeitnehmer. Lediglich wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig macht, kann eine freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der Agentur für Arbeit abschließen. Sprechen Sie das frühzeitig mit Ihrer Beratungsperson an – die Erfahrungen sind in der Regel positiv.
Krankenversicherungspflicht
Die Krankenversicherungspflicht besteht für Selbstständige weiterhin. Sie haben jedoch die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Den Beitrag müssen Sie selbst abführen. Die Krankenversicherungen setzen die Beitragszahlung konsequent durch – besonders die gesetzlichen Kassen, die finanziell unter Druck stehen.
Den Wechsel in die private Krankenversicherung sollten Sie erst erwägen, wenn das Geschäft stabil läuft. Vorher ist die GKV in der Regel das risikoärmere Modell.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherungspflicht besteht für Selbstständige weiterhin. Die Wahl der Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gebunden. Die Beiträge werden zusammen mit den Krankenversicherungsbeiträgen abgeführt und ebenso konsequent eingezogen.
Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist faktisch eine Rentensteuer. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis das System grundlegend reformiert wird. Bis dahin lebt das Land mit den Unzulänglichkeiten.
Im Bereich der Rentenversicherung gibt es eine spürbare Unsicherheit. Einige Berufsgruppen (zum Beispiel Landwirte, Steuerberater, Apotheker, Ärzte, Wirtschaftsprüfer) haben eigene Versorgungswerke. Andere sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wieder andere von der Pflicht befreit. Klären Sie Ihre Versicherungspflicht direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.
Unabhängig davon, ob Versicherungspflicht besteht oder nicht, sollten Sie aktiv und privat für die Rente vorsorgen. Eine Möglichkeit ist die GmbH-Holding. Eine freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ist aus unserer Sicht eine hochspekulative Wette, die nur für sehr nah am Renteneintritt stehende Menschen überhaupt eine Überlegung wert ist.
Erwerbsunfähigkeitsrente
Die Erwerbsunfähigkeitsrente als Leistung der Deutschen Rentenversicherung hängt an Ihrer Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Selbstständige und freie Unternehmer, die hier abgesichert sein wollen, müssen sich privat versichern.
Berufsgenossenschaft (BG)
Als Angestellter sind Sie bei der Berufsgenossenschaft Ihres Arbeitgebers versichert. Als Selbstständiger sind Sie das nicht automatisch. Sie müssen aktiv handeln, wenn Sie sich gegen Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen absichern wollen.
Was zusätzlich entfällt – und gerne übersehen wird
Mutterschutz
Der Mutterschutz ist eine reine Leistung für Arbeitnehmer. Als selbstständige Mutter oder selbstständiger Vater haben Sie Anspruch auf Elterngeld – mehr nicht.
Kündigungsschutz
Selbstständige haben keinen Kündigungsschutz. Bleiben Aufträge aus, ist das schlicht „unternehmerisches Risiko".
Insolvenzgeld
Arbeitnehmer erhalten bis zu drei Monate Insolvenzgeld. Für Selbstständige gilt das nicht.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfällt. Sie können das mit einer Krankentagegeld-Versicherung kompensieren. Was nicht versicherbar ist: der Ausfall durch das eigene kranke Kind. Hier gibt es keine vergleichbare Absicherung.
Wichtig für jeden Selbstständigen: Es fällt nicht nur der Gewinn aus, sondern der Umsatz, mit dem Sie Ihre Fixkosten decken. Dafür gibt es Rohertragsversicherungen. Sie sichern Umsatz abzüglich Materialkosten ab. Wer hohe Fixkosten hat, sollte diese Versicherung ernsthaft prüfen.

Haftung als Unternehmer
Der Unternehmer haftet als Kaufmann. Ein Kaufmann ist eine Person, die sich der wirtschaftlichen und juristischen Auswirkungen des eigenen Handelns voll bewusst ist – oder zumindest bewusst sein muss.
Verbraucherschutz: Verbraucher dürfen fast alles
Das europäische Verbraucherrecht stellt den Verbraucher als besonders schutzbedürftig dar. Verbraucher werden vor jeder denkbaren Situation geschützt. Das ist nicht immer sinnvoll, aber Sie müssen damit umgehen: Verbraucher dürfen fast alles, und Sie als Unternehmer müssen sicherstellen, dass es auch funktioniert. Widerruf ohne Angabe von Gründen, Rücktritt vom Vertrag, weitreichende Gewährleistungen – all das ist gesetzliches Recht des Verbrauchers, nicht Verhandlungssache.
Wer Geschäfte mit Verbrauchern macht, sollte sich dieser Risiken bewusst sein – kalkulatorisch und vertraglich.
Gewährleistung
Wenn Sie an Verbraucher liefern, müssen Sie mindestens die gesetzlichen Gewährleistungen übernehmen. Im B2B-Geschäft gilt Vertragsfreiheit – hier können Sie Gewährleistungen verhandeln, ausschließen oder beschränken.
:::youtube[iQzJ61SUiZw|Jura Basics: Garantie vs. Gewährleistung – Rechtsanwalt Christian Solmecke]:::
Unternehmen haften für die Vertragseinhaltung
Verträge sind einzuhalten. Dieser einfache Rechtsgrundsatz gilt für Selbstständige in voller Härte. Wer einen Vertrag nicht erfüllt und damit einen Schaden verursacht, haftet für diesen Schaden – in voller Höhe.
Es hilft nicht, auf Mitarbeiter, Lieferanten oder Subunternehmer zu verweisen: gegenüber dem Vertragspartner haften Sie. Natürlich können Sie sich am Verursacher schadlos halten – das sind aber eigenständige rechtliche Vorgänge, die Sie nicht von der Haftung gegenüber dem Kunden befreien.
Es hilft auch nicht, auf Marktveränderungen zu verweisen. Wer einen Festpreis vereinbart hat, liefert zum Festpreis. Wer Risiken weitergeben will, muss das vertraglich tun – mit Preisgleitklauseln, umsatzabhängigen Mieten, Rohstoffklauseln. Solche Konstruktionen sind möglich, aber die Gegenseite kennt ihre Wirkung und wird verhandeln.
Schäden aus der Nichterfüllung von Verträgen können in der Regel nicht durch Versicherungen aufgefangen werden.
Das normale Haftpflichtrisiko
Die typischen Betriebsrisiken, die nicht direkt aus Verträgen resultieren, decken Sie mit einer Betriebshaftpflicht-Versicherung ab. Aus unserer Sicht ist sie die wichtigste Versicherung für Selbstständige.
Was sind normale Betriebsrisiken? Alles, wo Sie nebenbei einen Schaden für jemand anderen verursachen: ein Kind verletzt sich in der Fußballschule, ein Handwerker eckt im Hausflur am wertvollen Gemälde an, eine Mitarbeiterin läuft beim Kunden durch eine Glastür, die das nicht übersteht. Solche Fälle treten häufiger ein als gedacht, und einzelne Schäden können sehr teuer werden.

Risiken aus Fremdeinwirkung
Auch Schäden durch Fremdeinwirkung können das Geschäft treffen:
- Einbruch, Diebstahl, Vandalismus – absicherbar durch eine Inventarversicherung.
- Diebstahl oder Verlust auf einem Transport – absicherbar durch eine Transportversicherung.
- Untreue von Mitarbeitern, Griff in die Kasse – absicherbar durch eine Vertrauensschadensversicherung.
Kostenrisiken
Kostenrisiken sind im Grunde Vertragsrisiken: Kosten sind Bestandteil von Verträgen, die Sie eingehen. Sie sind ein häufiger Grund dafür, dass Gründungen scheitern oder Unternehmen scheitern.
Fixkosten: unverrückbares Risiko
Wir halten den Begriff „Fixkosten" für irreführend, weil er suggeriert, die Kosten stünden unverrückbar fest. Tatsächlich handelt es sich um Strukturkosten – also die Kosten, die die Struktur des Unternehmens finanzieren: das Büro, das Auto, die Verwaltung. Diese Kosten sind nicht naturgegeben, sondern Folge unternehmerischer Entscheidungen.
Je höher die Strukturkosten, desto höher das Risiko. Fixkosten fressen zuerst die Einnahmen und – wenn die Einnahmen nicht reichen – das Kapital. Steigende Strukturkosten heben die Gewinnschwelle (Breakeven) an: Sie müssen mehr Umsatz machen, um überhaupt aus den Verlusten zu kommen.
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Mit dem Gewinnschwellen-Rechner aus unserem Unternehmerrechner sehen Sie sofort, ab welchem Umsatz Ihre Strukturkosten gedeckt sind. Die App gibt es kostenfrei für iOS im App Store und Android im Google Play Store – auch offline nutzbar.
Variable Kosten fressen die Marge
Variable Kosten sind das Material, das für die Auftragsabwicklung benötigt wird. In den Buchhaltungen werden sie häufig nur auf Materialkosten reduziert – das greift zu kurz. Für Onlinehändler gehören dazu auch Online-Marketingkosten, für Berater und Ingenieure die Reisekosten. Steigen die variablen Kosten, sinkt die Marge und der Breakeven steigt.
Auslastungsrisiko
In der Planung wird oft unterstellt, dass Lohnkosten flexibel mit der Auftragsabwicklung mitatmen. Das gilt nur bei hoher Auslastung. Sinkt die Auslastung unter eine Grenze, werden aus den scheinbar variablen Kosten schnell Fixkosten. Dieser Effekt heißt Auslastungsrisiko und tritt überall auf, wo Sie Kapazitäten oder Mindestmengen vorhalten müssen.
Betriebskapitalrisiken
In den meisten Unternehmen ist Kapital gebunden – im Lager, in offenen Forderungen, in Vorleistungen. Dieses Kapital kann verloren gehen oder entwertet werden. Entwertung bedeutet Wertverlust (verderbliche Ware, fallende Marktpreise für Baustahl, alternde Lagerbestände). „Verloren gehen" bedeutet Diebstahl, Transportschaden oder Zahlungsausfall.
Zahlungsausfall trifft jedes Unternehmen irgendwann
Zahlungsausfälle entstehen durch äußere Ereignisse: Insolvenz, Unauffindbarkeit, Reklamationen. Sie können sie nicht vollständig vermeiden, aber Sie können das Risiko begrenzen:
- Arbeiten Sie wo möglich mit Vorkasse oder Anzahlungen.
- Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Verträge erfüllen können – das reduziert reklamationsbedingte Ausfälle.
- Factoring (Verkauf von Forderungen) kann das Risiko bereits gestellter Rechnungen reduzieren.
Die Insolvenz von Kunden ist ein Risiko für Sie
Wenn Ihr Kunde insolvent wird, ist das Geld bei diesem Kunden zunächst verloren. Das ist die offensichtliche Seite. Es kommt aber mehr:
Wenn Sie Ihrem Kunden 30 Tage Zahlungsziel einräumen, gewähren Sie faktisch einen Lieferantenkredit. Im Insolvenzfall stehen Sie damit gleichrangig zu Kreditgebern. Der Insolvenzverwalter wird Zahlungen der letzten Monate zurückfordern, um sie der Masse zuzuführen. Sie bekommen einen Brief, dass Sie bereits erhaltenes Geld auf das Treuhandkonto zurückzahlen sollen. Sie sollten dann einen Anwalt einschalten – am Ende werden Sie aber häufig zahlen. Vermeiden lässt sich das Risiko nur durch echte Bargeschäfte.
Hat der Kunde in den Vorjahren bereits unzuverlässig gezahlt, unterstellt der Insolvenzverwalter, dass Sie über die kritische Lage informiert waren, und weitet den Zeitraum der Rückforderungen aus. Sie zahlen also unter Umständen Geld zurück, von dem Sie längst andere Rechnungen beglichen haben. Solche Konstellationen können schwerwiegende Zahlungsschwierigkeiten oder die eigene Insolvenz auslösen.
Hinzu kommt: Langfristige Verträge mit dem insolventen Kunden werden fristlos gekündigt, Ihre Verpflichtungen gegenüber Ihren Lieferanten und Mitarbeitern aber nicht. Sie sitzen dann auf Kosten ohne dazugehörige Einnahmen.
Wertverluste von Warenbeständen
Wer ein Lager oder einen Verkaufsraum hat, kennt das Problem: Marktpreise sinken, Ware altert, gesetzliche Anforderungen ändern sich. Die Ware hat keinen Wert mehr und bindet trotzdem Kapital – Kapital, das oft schon nicht mehr da ist. Reagieren Sie früh, verkaufen Sie auch mit Verlust. Die Ware muss weg, bevor sie endgültig zu Schrott wird.
Rechtliche Risiken
Dies ist keine Rechtsberatung. Sie müssen kein Jurist werden – aber wer als Kaufmann auftritt, muss sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen.
Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit ist die Folge einer rentenpolitischen Verfehlung. Durch die Hartz-Gesetze wurden Menschen in die Selbstständigkeit gedrängt; als die Sozialkassen daraufhin weniger einnahmen, reformierte die Politik nicht die Kassen, sondern konstruierte einen Straftatbestand.
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar einen Vertrag als freier Selbstständiger unterschreibt und erfüllt, faktisch aber wie ein Arbeitnehmer eingegliedert ist – weisungsgebunden, mit festen Arbeitszeiten, integriert in die betriebliche Organisation. Scheinselbstständigkeit ist eine Straftat. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer können betroffen sein.
Folgen einer Feststellung:
- Auftraggeber müssen rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre nachzahlen – inklusive Säumniszuschlägen.
- Der vermeintlich Selbstständige muss zu Unrecht bezogene Leistungen zurückzahlen.
- Steuererklärungen werden rückwirkend falsch, das betrifft vor allem Vorsteuerabzug, Einkommen- und Gewerbesteuer.
- Der vermeintlich Selbstständige kann rückwirkend zum Arbeitnehmer werden.
Sicher erkennen lässt sich Scheinselbstständigkeit nicht – das Konstrukt setzt konzeptionell auf Unsicherheit. Indizien sind:
- enge Weisungsgebundenheit,
- feste Arbeitszeiten und -orte,
- Einbindung in die betriebliche Organisation,
- ausschließliche oder dominante Tätigkeit für einen Auftraggeber.
Sicher vermeiden lässt sich Scheinselbstständigkeit ebenfalls nicht. Selbst Anwaltspartnerschaften wurden bereits als scheinselbstständig eingestuft. Was hilft:
- klare Vertragsgestaltung, die die Selbstständigkeit dokumentiert,
- unternehmerische Freiheit bei der Leistungserbringung,
- eigenes wirtschaftliches Risiko,
- mehrere Auftraggeber,
- in Zweifelsfällen ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
Rechtssicherheit
In einem Rechtsstaat müssten Gesetze vorher bekannt und in ihrer Wirkung verständlich sein. In Deutschland ist das in den vergangenen rund 20 Jahren immer weniger der Fall: Gesetze werden rückwirkend geändert, kurzfristig beschlossen und sind in ihrer Gesamtheit selbst für Juristen kaum noch zu überblicken. Das erzeugt Rechtsunsicherheit – ein eigenständiges Risiko für Selbstständige.
Abmahnung – Deutschland ist ein Abmahnparadies
Das Abmahnrisiko ist in Deutschland besonders hoch, vor allem im E-Commerce, im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht. Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, eine Rechtsverletzung zu unterlassen und gegebenenfalls Schadenersatz zu leisten. Sie wird meist von einem Anwalt verschickt und ist auch dann teuer, wenn die Rechtsverletzung unbewusst entstanden ist.
Typische Anlässe:
- Urheberrecht – fremde Bilder, Texte oder Musik ohne Erlaubnis verwendet.
- Wettbewerbsrecht – irreführende Werbung, Verstöße bei Preisangaben, unlautere Geschäftspraktiken.
- Datenschutz – fehlerhafte Datenschutzerklärung, kein wirksamer Cookie-Hinweis, unzureichende DSGVO-Umsetzung.
- Markenrecht – fremde Marken im eigenen Auftritt verwendet.
Reduzieren lässt sich das Risiko:
- Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.
- Prüfen Sie AGB, Impressum und Datenschutzerklärung regelmäßig.
- Verwenden Sie nur lizenzfreie oder lizenzierte Inhalte.
- Werben Sie wahrheitsgemäß und nachvollziehbar.
- Recherchieren Sie Marken vor Eintragung und Nutzung.
:::youtube[3F4pmYnSF8E|Jura Basics: Klage und Abmahnung – Rechtsanwalt Christian Solmecke]:::
Risiken mit Mitarbeitern
Wer Mitarbeiter beschäftigt, übernimmt Verantwortung für abhängig Beschäftigte. Deutschland hat im internationalen Vergleich einen sehr starken Arbeitnehmerschutz – das ist sozialpolitisch gewollt und bedeutet für Sie als Arbeitgeber zugleich ernsthafte Risiken.
Auslastungsrisiko mit Personal
Mitarbeiter erhalten Lohn und Gehalt – unabhängig davon, ob Aufträge da sind oder nicht. Hinzu kommen Lohnsteuer und Sozialabgaben. Reagieren Sie bei Auslastungseinbrüchen früh: prüfen Sie Kurzarbeitergeld, Umverteilung von Aufgaben, Anpassung von Stundenmodellen.
Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz in Deutschland ist im internationalen Vergleich sehr stark. Eine Kündigung kann aufwendig werden und ist im Erfolg nie sicher. Das macht jede Einstellungsentscheidung zu einer langfristigen Investition.
Mindestlohn
Ein Mindestlohn ist in einer sozialen Marktwirtschaft grundsätzlich sinnvoll. Die deutsche Umsetzung ist bürokratisch komplex: Es gibt Auflagen zur Arbeitszeiterfassung, zur Lohnberechnung, zur Dokumentation. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind Straftaten. Lassen Sie sich vom Lohnabrechnungsbüro zum aktuellen Stand informieren und nehmen Sie die Vorgaben ernst.
Image-Risiken
Für die meisten Gründer sind Image-Risiken zunächst kein Thema. Mit zunehmendem Erfolg wachsen sie aber spürbar.
Digitale Sicherheit & Cyberangriffe
Angriffe auf Unternehmen nehmen zu. IT-Security-Experten sagen: Es gibt zwei Arten von Unternehmen – die, die schon Opfer waren, und die, die es noch werden. Ein erpressbares Unternehmen ist auch ein Risiko für Kunden und Lieferanten. Datenlecks, DSGVO-Abmahnungen, Verschlüsselungs-Erpressung und Sabotage sind reale Szenarien.
DSGVO und Datenschutzbeauftragter
Die DSGVO trifft jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet – also praktisch jedes. Ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl oder bei besonders datenintensiven Tätigkeiten ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht. Klären Sie das früh und dokumentieren Sie sauber.
:::youtube[pXWMbQInubU|DSGVO einfach erklärt: Diese Grundlagen sollten Sie kennen – WBS Die Experten]:::
:::youtube[SehxixpQG-U|Datenschutzbeauftragter: Wer braucht ihn und was sind seine Aufgaben? – WBS Die Experten]:::
Shitstorms
Nicht jeder Shitstorm schadet dem Marketing – im Gegenteil, soziale Interaktion erhöht die Reichweite. Aber Shitstorms haben echte Risiken, wenn sie an realen Themen ansetzen: vermutete Umweltverschmutzung, schlechte Arbeitsbedingungen, Diskriminierung, mangelnder Verbraucherschutz, irreführende Werbung. Häufig entstehen sie aus Neid, durch unzufriedene ehemalige Mitarbeiter oder durch unglückliche Kommunikation.
Risiken als Importeur in die EU
In vielen Geschäftsmodellen liegt der Import von Waren oder Dienstleistungen in die EU nahe – ob Speiseöl, Messmittel, Baumaterial oder Software. Mit dem Import gehen umfangreiche Pflichten einher: Datenschutz, CE-Kennzeichnung, EU-Sanktionen, Importbeschränkungen, Devisenverkehr, Produkthaftung.
Wer ein Produkt in die EU importiert, wird rechtlich oft zum Hersteller und muss alle Zulassungsauflagen selbst erfüllen. Beim Import nach Deutschland greift häufig die Umsatzsteuer-Umkehr (§ 13a/b UStG): Sie führen die Umsatzsteuer ab, nicht der Lieferant. Hinzu kommen Fremdwährungsrisiken, instabilere Lieferketten, andere Qualitätsstandards und in manchen Ländern höhere Korruptions- und Kriminalitätsrisiken. Wer importiert, muss diese Themen systematisch prüfen und absichern.
Lieferkettengesetz (LkSG)
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihrer globalen Lieferkette einzuhalten. Eigentlich gilt es nur für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern in Deutschland – mittelbar betrifft es aber auch deren Zulieferer, also viele kleine und mittelständische Unternehmen. Wer öffentliche Auftraggeber bedient oder als Zulieferer großer Konzerne arbeitet, kommt in der Praxis kaum daran vorbei. Klären Sie früh, welche Anforderungen Ihre Kunden weitergeben, und nutzen Sie Branchenlösungen (zum Beispiel Zeichen „Faire Lieferkette" der Offensive Mittelstand), um den Aufwand handhabbar zu halten.
Unsere Empfehlung rund um Versicherungsberatung
Eines haben wir über die Jahre besonders deutlich gelernt: Die meisten Versicherungskonzepte verlangen eine umfassende Analyse, viel Wissen und Erfahrung. Über das Berufsleben hinweg ändern sich Lebenssituation, Geschäftsmodell und Risikoprofil – das Absicherungskonzept muss regelmäßig nachgeführt werden. Einzelne einfache Versicherungen können Gründer selbst verstehen und abschließen. Die meisten Konzepte sind dafür aber zu komplex.
Aus unserer Gründungsberatung wissen wir: Den meisten Menschen sind die Risiken, die sie täglich tragen, nicht ansatzweise bewusst. Gerade dann hilft ein Beratungspartner, der Sie als langfristigen Mandanten betrachtet und nicht auf die schnelle Provision schaut.
Versicherungsberatung ist sinnvoll – sich etwas aufschwatzen zu lassen ist es nicht. Die einzige Versicherung, die unserer Erfahrung nach wirklich jeder Selbstständige braucht, ist die Betriebshaftpflicht (Gewerbetreibende) beziehungsweise die Berufshaftpflicht (Freiberufler).
Ein häufiger Aspekt für den Schritt in die Selbstständigkeit ist die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung. Lassen Sie sich dazu beraten – der Schritt ist meist erst sinnvoll, wenn das Geschäft stabil läuft.
Versicherungsfragen beraten wir nicht selbst. Wir machen keine Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Dafür haben wir Partner, denen wir vertrauen. In Versicherungsfragen ist das seit vielen Jahren das Büro Neumann.
Anfragen direkt an unseren Partner: Büro Neumann
Wir geben Anfragen rund um Versicherungen seit vielen Jahren an das Büro Neumann (NUP GmbH) weiter. Dort sitzt ein eingespieltes Team, das die Themen aus Gründungs- und Unternehmerperspektive denkt und nicht aus dem Provisionsblick eines einzelnen Produkts. Schreiben Sie hier Ihr Anliegen – die Nachricht geht direkt an das Büro Neumann, Peter Saubert bleibt in Kopie.
Branchen-Spezial · Transport über 3,5 t
Versicherungen für Transporte über 3,5 t
Pflicht und unverzichtbar:
- Verkehrshaftungsversicherung nach den Bestimmungen des HGB (§§ 425 ff., §§ 451 ff. bei Umzügen) – versichert Schäden am Transportgut.
- Kfz-Haftpflicht und Vollkasko für jedes Fahrzeug – bei Leasing in der Regel ohnehin gefordert.
- Betriebshaftpflicht für Schäden außerhalb des Transports.
- Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) – gesetzlich vorgeschrieben.
Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie nicht mehr automatisch sozialversichert. Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge tragen Sie privat. Eine D&O-Versicherung (Manager-Haftpflicht) ist für viele kleine Transport-GmbHs überdimensioniert; die Risiken aus Sozialabgaben, Steuern und Mautabrechnung werden dort meist nicht abgedeckt.
Warum sehe ich diesen Abschnitt?
Auf der Hub-Übersicht ist die Branchen-Linse Transport über 3,5 t aktiv (oder Sie sind über einen Branchen-Link auf dieses Modul gekommen). Dadurch wird dieser branchen-spezifische Block zusätzlich zum Grundmodul eingeblendet. Linse entfernen.
Weiterführend
FAQ
Häufige Fragen
Glossar
- Betriebshaftpflicht-Versicherung
- Versichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen des Geschäftsbetriebs gegenüber Dritten entstehen. Für Gewerbetreibende die zentrale Grundabsicherung.
- Berufshaftpflicht-Versicherung
- Pendant der Betriebshaftpflicht für Freiberufler (zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Ingenieure). Deckt vor allem Vermögensschäden durch berufliche Fehler ab.
- Rohertragsversicherung
- Versicherung gegen Umsatzausfall: Sie ersetzt den Rohertrag (Umsatz minus Materialkosten) und sichert damit Fixkosten und Lebensunterhalt bei längerer Betriebsunterbrechung.
- Scheinselbstständigkeit
- Tätigkeit, die formal als selbstständig erbracht wird, faktisch aber einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis entspricht. Folge: Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und mögliche strafrechtliche Konsequenzen.
- Insolvenzanfechtung
- Recht des Insolvenzverwalters, Zahlungen des insolventen Unternehmens an Gläubiger rückgängig zu machen, wenn der Gläubiger von der drohenden Insolvenz wusste oder hätte wissen müssen.
- Gefahrenübergang
- Zeitpunkt, ab dem das Risiko für Schäden oder Verlust einer Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Wesentlich für Versand- und Logistikrisiken.
- Lieferkettengesetz (LkSG)
- Gesetz, das große Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihrer globalen Lieferkette verpflichtet. Wirkt mittelbar auch auf kleinere Zulieferer.
- Statusfeststellungsverfahren
- Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung, mit dem geklärt wird, ob ein Auftragsverhältnis selbstständig oder sozialversicherungspflichtig ausgestaltet ist.
Weiterführendes
Zusammengestellt mit KI-Unterstützung, redaktionell geprüft.
Mein Klärungsbogen
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Welche konkreten Klauseln reduzieren mein Vertragsrisiko bei steigenden Materialpreisen?
Festpreisverträge werden bei Marktveränderungen schnell zu einem unkalkulierbaren Risiko für den Auftragnehmer.
Welche existenziellen Risiken meines Geschäftsmodells kann ich überhaupt nicht versichern?
Nicht jedes unternehmerische Risiko ist durch eine Versicherung abdeckbar, manches muss strategisch gemanagt werden.
Ab wann kann ich den Wechsel von der GKV in die PKV als Unternehmer wirklich erwägen?
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte erst bei einem stabilen Geschäftsgang erfolgen.
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