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Branche

SHK-Handwerk (Sanitär, Heizung, Klima)

SHK-Betriebe (Sanitär, Heizung, Klima) übernehmen Installation, Modernisierung und Wartung von Trinkwasser-, Gas-, Heizungs- und Lüftungsanlagen – vom Einfamilienhaus bis zum Gewerbeobjekt. Getrieben vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Wärmewende ist die Nachfrage nach Wärmepumpen, Solarthermie und regenerativer Heiztechnik so hoch wie nie. Rechtlich ist der Sektor streng reguliert: Meisterpflicht nach Anlage A der Handwerksordnung, Eintragung im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers (Gas- und Wasserkonzession), F-Gase-Verordnung für Kältekreisläufe, Trinkwasserverordnung, WHG-Fachbetriebspflicht bei Ölanlagen und BG BAU als gesetzliche Unfallversicherung bilden das Regelwerk. Die folgenden Module zeigen, welche Weichen Sie vor der Gewerbeanmeldung stellen: handwerksrechtliche Einstufung und Ausnahmen vom Meisterzwang, Spezialisierung (Wärmepumpe, Klima, Bad, Kundendienst), Förderprogramme, Vollkostenkalkulation, Versicherungsschutz gegen Leitungs- und Bearbeitungsschäden sowie ZVSHK-Innungsvorteile. Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung leisten wir nicht – wir sortieren die Fragen so, dass Sie mit Handwerkskammer, Steuerberater, Netzbetreiber und Bank strukturiert weiterarbeiten können.

Meisterpflicht

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Anlage A – zulassungspflichtiges Handwerk

Meisterpflicht nach Anlage A HwO. Alternativen: Techniker/Ingenieur, angestellter Betriebsleiter, Altgesellenregelung (§ 7b HwO – im SHK sehr restriktiv).

Automatisch eingeblendet, weil SHK-Handwerk (Sanitär, Heizung, Klima) in Anlage A der Handwerksordnung geführt wird.

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