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Branche

Maler- und Lackiererhandwerk

Malerbetriebe arbeiten zwischen klassischem Renovierungsgeschäft, Wärmedämmung (WDVS), kreativer Wandgestaltung, Denkmalpflege, Industrielackierung und Schimmelsanierung. Die Handwerksordnung setzt den Rahmen (Anlage A), das Gebäudeenergiegesetz treibt WDVS-Aufträge, und die BG BAU ist Pflichtversicherung ab der ersten Baustelle. Die folgenden Module zeigen, welche Weichen Sie vor der Gewerbeanmeldung stellen: handwerksrechtliche Einstufung, Spezialisierung, Kalkulation mit Material- und Gerüstanteil, Versicherungsschutz gegen Bearbeitungs- und Folgeschäden sowie Fördermittel für Meistergründung. Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung leisten wir nicht – wir sortieren die Fragen so, dass Sie mit Handwerkskammer, Steuerberater und BG BAU strukturiert weiterarbeiten können.

Meisterpflicht

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Anlage A – zulassungspflichtiges Handwerk

Meisterpflicht nach Anlage A HwO (Maler und Lackierer). Alternativen: angestellter Betriebsleiter mit Meisterbrief, Altgesellenregelung nach § 7b HwO (6 Jahre Berufserfahrung, davon 4 Jahre in leitender Stellung) oder Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO.

Automatisch eingeblendet, weil Maler- und Lackiererhandwerk in Anlage A der Handwerksordnung geführt wird.

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Mein Klärungsbogen

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