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Wie gründe ich ein Ingenieurbüro / Konstruktionsbüro / Ingenieurdienstleister / Ingenieurunternehmen?

Ich kann auf der Basis eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vom Arbeitsamt bzw. der Agentur für Arbeit beraten. Sollten Sie einen entsprechenden Gutschein beantragen können, sagen Sie es bitte einfach in unserem ersten kostenlosen und unverbindlichen Gespräch.
Peter Saubert

Gründungsberater

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Für Sie habe ich Vieles und Wichtiges zur Gründung Ihres Ingenieurbüros kostenlos für Sie zusammen getragen. Alles kann ich leider nicht aufschreiben. Das wäre zu viel. Das würde niemand lesen.

Viel Wissen brauchen Sie auch erst später für die praktische Arbeit in Ihrem Ingenieurbüro.

Ingenieurbüros können übrigens alle Ingenieure und Techniker betreiben. Dabei ist fast kein Ingenieurobüro vergleichbar mit einem anderen. Es gibt zu viele Varianten, wie Planungsbüros, Gutachter, Konstruktionsbüros, Softwareentwickler, Messingenieure, Architekten und Bauingenieure und vieles mehr.

Schneller kommen Sie zu Ihrem Ingenieurbüro mit meiner Beratung. Für Sie habe ich eine Schritt-für-Schritt-Beratung. Sie lernen Schritt-für-Schritt, was für Sie gerade wichtig ist. Außerdem zahlen Sie immer nur so viel für meine Beratung, wie Sie sich wirklich leisten können und wollen.

Sie gehen also kein Risiko ein. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich einfach. Ich helfe Ihnen.

Peter Saubert

Ihr Gründungsberater, Dipl.-Ing.

Auszeichnung als Top Consultant 2023 durch Bundespräsident a.D. Christian Wulf

Auszeichnung von Peter Saubert - Unternehmensberatung als Top Consultant 2023 durch Bundespräsident a.D. Christian Wulf am 23.06.2023 auf dem Mittelstands Summit in Augsburg

(Foto: KD Busch / compamedia )

Peter Saubert & Willi Saubert

Wir bedanken uns bei unseren Mandanten für die Wahl zum

Trophäe Top Consultant 2023

Ab Juni 2024 werden wir für jedes erfolgreich abgeschlossene Mandat im Bereich Unternehmensberatung einen Baum pflanzen.

Einige nennen das Klimaschutz.

Einige nennen das Nachhaltigkeit.

Wir nennen das Dankbarkeit.

Selbst-Test für Sie: Bin ich eine Gründerpersönlichkeit?

Willi Saubert

Bin ich eine Gründerpersönlichkeit?

Bitte beachten Sie:

  • Natürlich kann solch ein Kurztest Anhaltspunkte geben. Der Test kann aber keine Persönlichkeit wirklich beurteilen. Das Testergebnis kann Sie also bestenfalls bestärken oder den Impuls geben, eine Entscheidung zu überdenken.
  • Beantworten sie die Fragen ehrlich, wenn das Testergebnis für Sie wichtig ist. Wenn Sie falsche Antworten geben, belügen Sie sich nur selbst.
  • Natürlich kann man nicht jede Frage eindeutig beantworten. Geben Sie die Antwort, die nach Ihrer Meinung am besten passt.
  • Nehmen Sie das Ergebnis als das, was es ist: Ein Denkimpuls.

Danke für die Teilnahme. Jetzt auswerten starten und direkt das Ergebnis sehen.



Was sind die Voraussetzungen für die Gründung eines Ingenieurbüros?

Damit Sie sich Ingenieurbüro nennen dürfen, müssen Sie eine entsprechende fachliche Eignung nachweisen können. Diese ist ein erfolgreich abgeschlossenes Ingenieur-Studium an einer Universität oder Fachhochschule: Die Abschluss-Urkunde muss Sie als Ingenieur ausweisen.

Als Freiberufler wird dieser Nachweis durch den freiberuflich tätigen Ingenieur geleistet, der über die Urkunde eines Ingenieur-Abschlusses verfügt.

Für gewerblich tätige Ingenieurunternehmen muss die Einrichtung des Betriebes sicherstellen, dass

  • an den entsprechenden Stellen im Unternehmen Mitarbeiter eingesetzt sind, die diesen Anforderungen gerecht werden.
  • die Betriebsabläufe so gestaltet sind, dass die Arbeit als Ingenieurbüro sichergestellt ist.

Nur die formale Qualifikation genügt in vielen Fällen jedoch nicht. Der Nachweis von praktischer Erfahrung ist für viele spezifische Ingenieur-Aufgaben eine Voraussetzung. Diese sind zum Beispiel

  • Bauvorlageberechtigung
  • Gutachter
  • Führung von Ingenieurteams im Rahmen der ingenieurmäßigen Einrichtung eines Gewerbebetriebs
Alles fängt klein an.

Sie haben Fragen? Dann fragen Sie doch einfach kostenlos und unverbindlich.

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Welche Mitgliedschaften sind für ein Ingenieurbüro Pflicht?

Für zahlreiche Ingenieur-Aufgaben gibt es Pflichtmitgliedschaften in entsprechenden Kammern. Das gilt aber nicht für alle Ingenieur-Aufgaben. Zum Beispiel benötige ich für mein Ingenieurbüro keine Mitgliedschaft in einer Kammer. Pauschalierte Aussagen dazu sind nur schwer möglich. Es muss wirklich eine Einzelfallprüfung erfolgen.

Ein Schutz der Bezeichnung Ingenieurbüro ist nicht notwendig, wenn die Voraussetzungen für ein Ingenieurbüro erfüllt sind.

Bei der Bezeichnung beratender Ingenieur ist eine Kammermitgliedschaft notwendig. Ich habe dieses Problem für mich mit dem Modell Ingenieurbüro und Unternehmensberatung gelöst.

Was ist die richtige Rechtsform für ein Ingenieurbüro?

Rechtsform bzw. Gesellschaftsform sind zwei Begriffe für das Gleiche. Manchmal wird auch das Wort Firmenart verwendet.

Als Rechtsformen für Ingenieurbüros kommen in Frage

  • Freiberufler
  • Einzelunternehmer (bei Gewerbesteuerpflicht)
  • GmbH
  • UG (haftungsbeschränkt) – Davon rate ich in der Regel ab.
Rechtsform von Unternehmen

Freiberufler

Der Ingenieurberuf steht im Katalog der Freien Berufe. Freiberuflich Tätige haben einige Vorteile:

  • Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig
  • Die Buchhaltung von Freiberuflern beschränkt sich auf eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
  • Freiberufler sind von der Pflichtmitgliedschaft in der IHK befreit

Der Status wird vom Finanzamt festgestellt. Zu Beginn der Tätigkeit muss die steuerliche Erfassung beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Das Finanzamt entscheidet auf Grund eines Kriterienkatalogs, ob Sie als Gewerbetreibender oder als Freiberufler einzugruppieren sind.

Überwiegende Beratung, Fokussierung auf übergreifende Aufgaben und geringer Kapitalbedarf legen eine freiberufliche Tätigkeit nahe. Eine starke Fokussierung auf Produktentwicklung und ein hoher Kapitalbedarf deuten immer auf einen Gewerbetreibenden hin.

Kommt das Finanzamt zum Schluss, dass Sie kein Freiberufler sind, ist die Konsequenz, dass Sie gewerbetreibender Einzelunternehmer sind.

Sollte das Finanzamt Ihnen den Status Freiberufler nicht zugestehen, müssen Sie die Gewerbeanmeldung nachholen und sind damit automatisch ein gewerbetreibendes Einzelunternehmen.

Einzelunternehmer / Einzelunternehmerin

Das Einzelunternehmen ist für den gewerbetreibenden Ingenieur die Rückfalllösung zur freiberuflichen Tätigkeit. 

Als Gewerbetreibender sind Sie

  • gewerbesteuerpflichtig
  • Pflichtmitglied in der IHK

Für die Ausübung eines Gewerbes ist die Anmeldung eines Gewerbes bei der kommunalen Gewerbeaufsicht erforderlich. Diese kostet je nach Gemeinde 10 bis 60€.

GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist immer dann sinnvoll, wenn es Risiken aus Gewährleistung oder außervertragliche Risiken im Geschäftsmodell gibt. Für die Gründung ist ein Kapital von 25.000€ notwendig, dass auch durch Förderungen oder eine Bank finanziert werden kann.

Diese 25.000€ sind aber keine Kosten, weil das Geld nur an die gegründete Firma übergeht. Die 25.000€ stehen also nach der Gründung dem Unternehmen zur Verfügung.

Für eine GmbH betragen die direkten Kosten der Gründung in der Regel maximal 900 €. Darin sind Notar und Ämter enthalten. Möchten Sie keinen Muster-Gesellschafter-Vertrag kommen dazu noch die Kosten für die Erstellung des Gesellschafter-Vertrags.

Ein Gesellschaftervertrag oder Gesellschaftsvertrag ist die „Ordnung“, „Satzung“ oder übergeordnete Grundsatzregelung des Unternehmens.

Eine GmbH ist immer ein Gewerbebetrieb und kann nicht freiberuflich tätig sein.

UG (haftungsbeschränkt) – Unternehmergesellschaft

Eine UG (haftungsbeschränkt) ist nur in sehr wenigen Fällen sinnvoll. Die UG (haftungsbeschränkt) kann eine Alternative sein, wenn auf Grund von Risiken aus Gewährleistung oder außervertraglichen Risiken im Geschäftsmodell eigentlich eine GmbH gegründet werden sollte, dafür aber nicht das Eigenkapital vorhanden ist.

Für eine GmbH betragen die direkten Kosten der Gründung in der Regel maximal 900 €. Darin sind Notar und Ämter enthalten. Möchten Sie keinen Muster-Gesellschafter-Vertrag kommen dazu noch die Kosten für die Erstellung des Gesellschafter-Vertrags.

Webinar Unternehmenerwissen: Rechtsformen Teil 3 – Gewerbertreibender vs. Freiberufler

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Wie gründe ich eigentlich ein Unternehmen oder eine Firma?

Wie gründe ich eigentlich ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?

Wie gründen?

Die Gründung von Personengesellschaften wie dem Einzelunternehmen oder der GbR ist ganz einfach. Faktisch hat das jeder auch schon einmal gemacht. Fahren zum Beispiel zwei Familien zusammen in den Urlaub und eine Person bucht das gemeinsame Ferienhaus, haben beide Familien eine GbR zur Anmietung des Ferienhauses gegründet.

Sind Sie kein Freiberufler müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

Da bei Ihnen voraussichtlich steuerpflichtige Einnahmen entstehen, muss für das Finanzamt ein steuerlicher Erfassungsbogen ausgefüllt werden. Wer eine Gewerbeanmeldung macht, wird automatisch zur Abgabe des steuerlichen Erfassungsbogen aufgefordert.

Mit der steuerlichen Erfassung können Sie auch die Befreiung von der Umsatzsteuer für Kleingewerbetreibende beantragen.

Freiberufler müssen keine Gewerbeanmeldung machen. Deshalb müssen sich Freiberufler selbst um die steuerliche Erfassung kümmern.

Wo gründen?

Für die Gewerbeanmeldung ist das kommunale Gewerbeamt zuständig. Die Organisation ist nicht immer einheitlich. Deshalb sollten Sie im Internet recherchieren oder beim zuständigen Bürgeramt nachfragen, an welche Adresse die Gewerbeanmeldung tatsächlich geschickt werden muss.

Auch die Finanzämter sind nicht einheitlich organisiert. Auch hier muss mit einer Internetrecherche oder in einem Telefonat mit dem Finanzamt geklärt werden, wohin der steuerliche Erfassungsbogen geschickt werden muss.

Kosten Gründung?

Ist eine Gewerbeanmeldung notwendig kostet dies je nach Gebührenordnung der Gemeinde 10 bis 60 €. Weitere Kosten fallen nicht an.

Wie gründe ich eigentlich eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG (haftungsbeschränkt)), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG)?

Die Gesellschaftsformen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG (haftungsbeschränkt)), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG) sind Kapitalgesellschaften.

Für diese Kapitalgesellschaften muss ein Stammkapital eingelegt werden.

Kapitalgesellschaften sind zur Veröffentlichung ihrer Bilanzen verpflichtet. Es gibt davon Ausnahmen, die Steuerberater oder Anwälte im Einzelfall erklären müssen.

Wie gründen?

Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, ist eine formale Gründung bei einem Notar notwendig. Die Gründung ist die notarielle Bestätigung des Gesellschaftervertrags. Dieser Vertrag ist auch notwendig, wenn nur eine Person die Kapitalgesellschaft gründet.

Das bedeutet, es wird ein Gesellschaftervertrag benötigt. Dafür gibt es Muster-Vorlagen. Möchten Sie eine Vorlage nutzen, sparen Sie das Geld für die Erstellung eines Gesellschaftervertrags. Ob das sinnvoll ist, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden.

Neben dem Gesellschaftervertrag wird eine Liste der Gesellschafter und eine Berufung des Geschäftsführers benötigt.

Diese Daten können öffentlich eingesehen werden, da diese Daten in das Handelsregister eingetragen sind. Die Eintragung veranlasst der Notar. Damit ist zum Beispiel eine GmbH i.G. entstanden. i.G. bedeutet in Gründung.

Der Status i.G. wird erst aufgehoben, wenn dem Gericht nachgewiesen wurde, dass das notwendige Stammkapital auf ein Konto der GmbH eingezahlt wurde. Mit der Einzahlung des Stammkapitals ist die Gründung der Kapitalgesellschaft abgeschlossen.

Solange sich die Kapitalgesellschaft in Gründung befindet, ist sie faktisch genau so zu betrachten, wie ein Einzelunternehmer oder eine GbR. Die Haftung ist also nicht beschränkt.

Eine Änderung der Daten wie Gesellschafterliste oder Geschäftsführer setzt eine Eintragung beim Handelsregister voraus. Der Geschäftsführer kann also nicht einfach ausgetauscht werden. Für jede Änderung ist eine notarielle Erklärung notwendig.

Kapitalgesellschaften müssen nach der Gründung ein Gewerbe anmelden.

Kapitalgesellschaften können keine Freiberufler sein. GmbH, AG und UG sind immer Gewerbetreibende.

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt zur steuerlichen Erfassung.

Kapitalgesellschaften können keine Kleingewerbetreibenden sein und damit nicht von der Umsatzsteuer befreit werden.

Wo gründen?

Die Gründung erfolgt beim Notar.

Für die Gewerbeanmeldung ist das kommunale Gewerbeamt zuständig. Die Organisation ist nicht immer einheitlich. Deshalb sollte im Internet recherchiert werden oder beim zuständigen Bürgeramt nachgefragt werden, an welche Adresse die Gewerbeanmeldung tatsächlich geschickt werden muss.

Kosten Gründung?

Die Kosten für die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) belaufen sich ohne die Erstellung einer Satzung auf ca. 900€.

Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gebührenordnung der Gemeinde 10 bis 60 €.

Mindestens notwendiges Stammkapital

Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft wird eine Kapitaleinlage notwendig. Diese wird als Stammkapital bezeichnet.

Das Stammkapital beträgt mindestens

  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG (haftungsbeschränkt)): 1€
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): 25.000€
  • Aktiengesellschaft (AG): 50.000€

Theoretisch ist die Gründung einer GmbH auch mit 50% (ab 12.500€) eingezahltem Stammkapital möglich. Die Gesellschafter haften aber in jedem Fall für das gesamte Stammkapital. Sollte die Teilzahlung der Stammeinlage geplant sein, ist eine gründliche anwaltliche Beratung notwendig.

Ingenieurbüro im Nebenberuf

Vorteile einer Gründung im Nebenberuf sind:

  • Die Sozialversicherungen sind finanziert.
  • Der Gründer bzw. die Gründerin kann den Kundenstamm aufbauen.
  • Der Gründerbzw. die Gründerin kann sich ausprobieren.
  • Der Gründerbzw. die Gründerin kann ggf. die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz nutzen.

Der wesentliche Nachteil bei der Gründung eines Ingenieurbüros ist:

  • Der Gründer bzw. die Gründerin ist nicht fokussiert und verliert eventuell die Aufgaben und Ziele als Unternehmer aus den Augen.
Für einige Geschäftsmodelle bietet sich eine Gründung aus Teilzeit oder aus der Elternzeit heraus an. Das gilt ganz besonders, wenn auf Grund des hohen Expertenstatus oder der hohen Spezialisierung ein langsamer Anlauf der Geschäftstätigkeit zu erwarten ist. Diese Variante ist oft auch die Richtige Vorgehensweise, wenn der Gründer Schwächen imVertrieb hat.

Wenig sinnvoll ist die Gründung im Nebenerwerb eher, wenn hohe Investitionen in Messtechnik oder in Lizenzen erforderlich sind.

Eine Selbständigkeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber ist ausgeschlossen.

In der Regel müssen nebenberufliche Tätigkeiten durch den Arbeitgeber genehmigt werden. Diese Genehmigung sollte der Gründer bzw. die Gründerin vorab einholen.

Diese Genehmigung kann der Arbeitgeber aber widerrufen, wenn die Leistung in der Arbeitsstelle gefährdet wird. Auf diesen Widerruf sollte sich der Gründer bzw. die Gründerin vorbereiten, da er in der Regel irgendwann kommt.

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Versicherungen als Selbständiger und Unternehmer

Haftpflichtversicherung

Als Selbständiger bzw. Unternehmer benötigen Sie unbedingt eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht. Diese sollte möglichst auch Schäden an Kundeneigentum abdecken.

Peter Saubert

Sonstige Versicherungen

Der wesentliche Unterschied zwischen Selbständigen und Arbeitnehmern sind die sozialen Sicherungssysteme. Als Arbeitnehmer ist man im gesetzlichen Versicherungssystem zwangsversichert. Man hat einen gewissen Kündigungsschutz, eine gesetzliche Unfallversicherung, Insolvenzgeldversicherung und eine Arbeitlosenversicherung. Das führt dazu, dass Arbeitnehmer eigentlich sehr sozial abgesichert sind.

Für Selbständige gilt das alles nicht. Selbständige müssen also selbst vorsorgen. Die Zuschüsse des Arbeitgebers entfallen ebenfalls mit der Selbständigkeit. Davon sind folgende Versicherungen betroffen:

  • Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil ca. 50%)
  • Pflegeversicherung (Arbeitgeberanteil ca. 50%)
  • Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil ca. 50%)
  • Unfallversicherung (Arbeitgeberanteil 100%)
  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil ca. 50%)
  • Insolvenzversicherung (Arbeitgeberanteil 100%)

Was bedeutet das? Gegen Insolvenz und Arbeitslosigkeit können Sie sich absichern, wenn Sie mit Unterstützung der Agentur für Arbeit gründen. Das bedeutet, Sie können dann wieder in die Arbeitslosigkeit mit Arbeitslosengeld zurück wechseln.

Forderungen aus der Insolvenz gegen dich als Unternehmer bzw. Unternehmerin können Sie faktisch gar nicht versichern. Für Manager in hochrangigen Positionen gibt es eine D&O für Haftung aus Management-Fehlentscheidungen. Diese spielt aber in der Regel für Unternehmerinnen und Unternehmer keine Rolle.

Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie selbst tragen.

Als Unternehmer sind Sie nicht mehr Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie könnten also gar nichts für eine Rente tun. Das wäre dann die Vormerkung für Altersarmut. Ein Versicherungsvertrag mit einer Alterssicherung ist dringend zu empfehlen. Das Gleiche gilt für eine Absicherung für Unfälle.

Als Größenordnung für die Kosten können Sie Ihre jetzigen Sozialversicherungsbeiträge vom Lohnzettel verdoppeln. Dann sehen Sie, wie hoch Ihre Versicherungen in der Selbständigkeit ungefähr wären. (Tatsächlich ist es mehr.)

Aus diesem Grund empfiehlt es sich oft, einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeittätigkeit nachzugehen. Dann ist die finanzielle Sicherheit gegeben, die Sozialversicherungen bezahlt und aus den Betriebsgewinnen kann die Rente aufgestockt werden.

Welche Fördermittel gibt es für die Gründung eines Ingenieurbüros?

Im Rahmen der Gründungsberatung von Ingenieurbüros ist die Möglichkeit Fördergelder zu akquirieren immer ein wichtiger Bestandteil.
Peter Saubert

Dipl.-Ing., Ihr Gründungsberater

Sie sind arbeitslos? Dann sollten Sie mit dem Arbeitsamt bzw. der Agentur für Arbeit über Ihre Gründung sprechen. Die Agentur für Arbeit fördert Ihre Gründung für 6 Monate mit Ihrem Arbeitslosengeld plus 300€ als Arbeitgeberanteil zur Krankenkasse.

Nach 6 Monaten müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihr Ingenieurbüro im Vollerwerb betreiben. Dann kann die Förderung um weitere 9 Monate 300€ erweitert werden. Die Unterstützung vom Arbeitsamt lohnt sich also.

Ggf. kündigt Sie Ihr Arbeitgeber ja demnächst und Sie können direkt aus der frischen Arbeitslosigkeit starten.

Vielleicht wollen Sie sich einen Überblick über Förderungen bekommen. Hier gelangen Sie zur Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums.
Ist Ihr Geschäftsmodell nicht auf Förderung angewiesen, können Sie darauf verzichten und sich auf Ihr Kernthema fokussieren. Ich empfehle aber: Selbst wenn Sie sich nicht in der Welt der Fördergelder auskennen, lassen Sie als Ingenieurbüro Förderprogramme nicht links liegen.

Aber: Die Förderlandschaft ist kompliziert, formal und unübersichtlich. Die Haftungsrisiken werden oft unterschätzt.

Allerdings kann die Förderung im Rahmen von Innovationsförderung gerade zum Anfang oder in Krisen ein Standbein sein und Wettbewerbsvorteile sichern. Der Kapitalbedarf wird reduziert und zusätzliche Umsätze werden generiert. Mit den Förderprogrammen kann Personal aufgebaut werden oder es können technische Entwicklungen realisiert werden, die sonst nicht möglich wären. Die Teilnahme an Verbundprojekten kann zu Akquisition von Neukunden genutzt werden.

Mitunter gibt es Förderprogramme, die hervorradend zur Vertriebsunterstützung eingesetzt werden können. Für mich als Unternehmensberater ist dies zum Beispiel die Förderung der Beratungsleistungen. Solche Programme gab es zum Beispiel auch schon für Ingenieure in der Heizungsauslegung,  Altbausanierung, Installation von Ladeinfrastruktur in der Elektromobilität oder der Entwicklung neuer Technologien.

Peter Saubert

Ihr Gründungsberater

Fördergeld aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Für Ingenieurbüros lassen sich in der Regel immer förderfähige Themen für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) formulieren. Ob etwas förderfähig ist, kann oft nur von Erfahrenen beantwortet werden. Den Firmeninhabern und Firmeninhaberinnen kommen die Förderanträge oft banal vor. Als Unternehmerinnen und Unternehner kann man sich gar nicht vorstellen, dass die Idee förderfähig ist.

Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gibt Einzelprojekte und Kooperationsprojekte.

Die Kooperationsprojekte sind zwar aufwendig, ermöglichen aber oft den Zugang zu hilfreichen Partnern. Darüber hinaus können Kooperationsprojekte oft in die Akquisition von Neukunden eingebunden werden.

Die Webseite des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) finden Sie hier.

Das schöne aus diesen Projekten: Man erhält eine Teilfinanzierung für Mitarbeiter und Sachleistungen, die den Kapitalbedarf deutlich reduzieren.

Die Beantragung der Fördermittel und das Projektmanagement der ZIM-Projekte wird von den Gründerinnen und Gründern in der Regel mir übertragen, da ich die Erfahrungen in diesem Bereich mitbringe. Ich kann aber auch gerne jemanden aus dem Unternehmen dafür qualifizieren.

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Unternehmenskauf: Eine Alternative zur Gründung?

Wenn Sie über die Gründung eines Unternehmens nachdenken, sollten Sie auch den Kauf eines Unternehmens in Betracht ziehen. Ob das sinnvoll ist oder nicht, muss im Einzelfall entschieden werden.

Für den Kauf eines Unternehmens spricht:

  • Sie starten mit einer Betriebsorganisation und allen notwendigen Strukturen.
  • Die Firma hat schon Kunden und eine entsprechende Bekanntheit.

Der Kauf eines Unternehmens macht also scheinbar Vieles einfacher. Allerdings ist der Kauf von Unternehmen gar nicht einfach. Das gekaufte Unternehmen hat eine Vorgeschichte. Sie kaufen also immer auch alle Risiken mit. Diese Risiken müssen sorgfältig ausgeschlossen werden. Damit das geht, müssen die Risiken aber bekannt sein. Das ist leider oft nur von Fachleuten zu leisten, die leider sehr teuer sind.

Die Wahrscheinlichkeit zu scheitern ist übrigens bei einer Neugründung genau so hoch, wie bei einem Unternehmenskauf. Der Grund dafür ist einfach: Die Gründerin oder der Gründer machen den gleichen Prozess durch, egal ob sie kaufen oder gründen.

Als Argument für den Kauf eines Unternehmens wird auch oft ein besseres Rating bei den Banken und damit eine einfachere Finanzierung angeführt. Dieses Argument ist falsch. Das Rating hängt immer von der Qualität der gekauften Firma und der Qualität des Gründers ab. Eine schlechte Firma in Verbindung mit einem schlechten Rating wird eben nicht finanziert. Allerdings ist eine schlechte Firma mit einem guten Konzept immer eine Option für eine Bank. Es ist also alles immer im Einzelfall zu bewerten.

Checklisten zu Unternehmenskäufen

Ich habe noch keine für Unternehmer sinnvolle Checkliste zum Kauf eines Unternehmens gesehen. Dafür ist das Thema einfach zu komplex.

Wenn Checklisten sinnvoll waren, waren das Checklisten für Steuerberater und Anwälte.

Peter Saubert

Ihr Gründungsberater, Dipl.-Ing.

Wichtig für den Kauf sind auf jeden Fall folgende Faktoren, die in dieser Reihenfolge zu klären sind:

  • Eigene Motivation
  • Kundengewinnungs- und Marketingkonzept
  • Suche von geeigneten Unternehmen und anonyme Bewertung aus der Ferne (Für Ingenieurbüros oft wirklich schwierig) sowie erstellen einer eigenen Fragenliste
  • Vertrauliche Ansprache des Alt-Unternehmers ggf. über einen Berater
  • Klärung der Ausstiegsvoraussetzungen des Alt-Unternehmers und Abgleich mit den eigenen Vorstellungen
  • Klärung der potentiellen Unterstützung durch den Alt-Unternehmer
  • Klärung der potentiellen Risiken durch den Alteigentümer
  • Preis- und Vertragsverhandlung: In der Verhandlung sollten neue Risiken und wertmindernde Faktoren aufgedeckt werden.
  • Vertragsunterzeichnung
  • Firmenübergang mit Vertragsvollzug

Übernahme des Arbeitgebers

Eine Sonderform des Unternehmenskaufs ist ist die Übernahme des jetztigen Arbeitgebers. Diese Form wird auch als MBO bezeichnet. MBO ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung Management Buy Out.

Der Arbeitgeber möchte sich von Ihrer Abteilung oder von der ganzen Firma trennen? Dann ergeben sich oft sehr gute Möglichkeiten. Das Risiko für den Kauf ist relativ gering. Als Interne kennen sie Details und Kunden. Sie sind mit den Prozessen und Gegebenheiten vertraut. Damit kann nur wenig Unerwartetes passieren.

Allerdings bedeutet dies auch: Die Kollegen und Mitarbeiter sind anschließend auch mit im Boot. Diese behalten die Kündigungsschutzregeln.

Die Finanzierung wird in diesen Fällen oft einfach, da der Unternehmensverkäufer oft einen Teil der Finanzierung mit übernimmt. Allerdings sind an die Finanzierung immer Zusagen gebunden. Sie sollten sich also genau überlegen, wie sich Ihre Firma entwickeln soll und ob die Kapitalgeber dieses Konzept mitgehen werden.

Das Glück liebt den Fleiß.

Unternehmen-Börsen

Unternehmensbörsen haben ein großes Problem: Steht ein Unternehmen in einer Unternehmensbörse zum Verkauf, weiß es jeder – die Mitarbeiter, die Kunden, die Wettbewerber. Damit sinkt der Wert des Unternehmens. Aus diesem Grund sind viele Angebote nicht in den Unternehmensbörsen gelistet.

Hier zwei Links zu Unternehmensbörsen

Unternehmensbewertung für den Unternehmenskauf

Über die Bewertung von Unternehmen ist mehr geschrieben worden, als über jedes andere kaufmännische Thema. Es gibt unendlich viele Bewertungsansätze, die alle irgenwie Substanz, Gewinne oder Chancen und Risiken bewerten. Das hat einen einfachen Grund: Käufer und Verkäufer haben eine ganz unterschiedliche Wahrnehmung des Wertes.

Der Verkäufer meint immer etwas wertvolles zu verkaufen.

Der Käufer hat Angst vor den gekauften Risiken.

Jetzt kann niemand in die Zukunft sehen. Die Risiken sind immer da und sei es, dass Umsatzsteuer wegen einem Rechnungsfehler nicht richtig abgeführt wurde, Scheinselbstständige zum Beispiel in einem Projekt beschäftigt wurden oder Künstler-Sozial-Kasse für die Erstellung des Logos nicht korrekt bezahlt wurde. Ob das Risiko Kosten werden oder nicht, weiß eben keiner.

Gegen einige Risiken kann man sich vertraglich absichern. Das führt teilweise dann zu neuen Risiken.

Alle anderen Risiken aber auch die Werte und Chancen müssen im Kaufpreis abgebildet werden. Das dies ob jektiv nie möglich sein wird, ist jedem potentiellen Unternehmer sofort klar. Deshalb warne ich vor einer Überbewertung dieser Verfahren und empfehle statt dessen mehr Wert auf die Verhandlungsstrategie zu legen. Je weniger die Firma kostet, um so besser für den Käufer.

Nach meiner Erfahrung ist es sinnvoll, die spätere Hausbank in die Wertermittlung einzubinden. Ist die Hausbank der Meinung, dass ein selbst geschätzter Unternehmenswert vorhanden ist, trägt sie viele Entscheidungen später auch mit.
Peter Saubert

Dipl.-Ing., Ihr Gründungsberater

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Was gehört alles zu einer guten Gründungsberatung für Ingenieurbüros?

Eine gute Gründungsberatung für Firmen im ingenieur-technischen Bereich enthält mindestens folgende Bausteine:

  1. Unternehmer-Coaching
  2. Welche Fördermittel können akquiriert werden?
  3. Wie Kunden zu Ihnen kommen
  4. Wie werden Angebote beziehungsweise Kostenvoranschläge erstellt?
  5. Wie Sie erfolgreiche Angebote beziehungsweise Kostenvoranschläge erstellen
  6. Wie kommen Sie zum richtigen Angebotspreis
  7. Ihren Business-Plan
  8. Ihre persönliche von Ihnen erstellte und aktuell gepflegte Liquiditätsplanung
  9. Nachbetreuung
Mit einem verlässlichen Partner geht es leichter.
Ich coache meine Gründerinnen und Gründer zum Erfolg, weil mir die langfristige Zusammenarbeit mit meinen Unternehmerinnen und Unternehmern wichtig ist.

Zum Coaching gehören alle wichtigen Fähigkeiten, die Unternehmer bzw. Unternehmerinnen lernen müssen. Aber auch nach der bezahlten Rechnung können meine Gründer und Unternehmer immer noch meine Hilfe in Anspruch nehmen. Die Nachbetreuung ist bei mir für meine Gründer und Gründerinnen immer kostenlos.

Peter Saubert

Ihr Gründungsberater, Dipl.-Ing.

Wie Kunden mit ihren Anfragen zu Ihnen kommen

Damit Sie Anfragen von Kunden erhalten, gibt es zwei Voraussetzungen:

  • Die Kunden müssen Ihre Leistung benötigen.
  • Die Kunden müssen von Ihrem Angebot und Ihrem Ingenieurbüro erfahren.

Für die Information von Kunden gibt es unterschiedliche Werkzeuge. Oft wird behauptet, es gibt nur einen Weg zur Gewinnung neuer Kunden. Das ist falsch. Das Konzept muss zu Ihnen passen.

Wir müssen im Coaching zum Anfang herausarbeiten, welche Werbeformen zu Ihnen als Unternehmer bzw. Unternehmerin wirklich passen. Diese müssen wir dann mit Ihrem Geschäftsmodell abgleichen. Daraus folgen Werbemittel und Werbe-Werkzeuge, die für Sie persönlich und Ihr Ingenieurbüro richtig gut sind.

Haben wir die richtigen Kunden-Ansprache-Mittel gefunden, konzentriere ich mich in meiner Beratung zum Anfang auf die kostenlosen oder sehr preiswerten Werkzeuge der Kundengewinnung. Bei vielen Firmen reicht das aus.

In einigen Fällen genügen die kostenlosen Werkzeuge leider nicht. Wir werden dann zusätzlich kostenpflichtigen Methoden der Kundengewinnung anwenden. Das wird dann oft als Werbung bezeichnet. Werbung ist dafür aber der falsche Begriff.

Es geht immer darum, den Kunden auf den Kauf oder die Auftragserteilung vorzubereiten. Der Kunde kauft so wie so nur das, was der Kunde wirklich braucht. Für den Kauf oder die Beauftragung Ihrer Leistung benötigt der Kunde Informationen. Diese für den Kauf wichtigen Informationen müssen bereit gestellt werden.

Bei der Werbung gibt es besonders einfache, preiswerte und erfolgversprechende Möglichkeiten. Leider arbeiten die meisten Firmen mit den teuren und unwirksamen Werbeformen. Das passiert Ihnen mit meiner Beratung nicht. Ich werde mit Ihnen die einfachen, preiswerten und erfolgversprechenden Werkzeuge zur Kundengewinnung einsetzen.

Die beste Werbung ist die Werbung, die keine Werbung ist.
Peter Saubert

Ihr Gründungsberater, Dipl.-Ing.

Niemand beschafft eine Ingenieurdienstlesitung, weil jemand einen Flyer oder einen Kugelschreiber irgendwo hinlegt. Genau so gut könnte man dort auch Geld hinlegen, um neue Anfragen für Anfragen zu bekommen und Kunden zu gewinnen.
Peter Saubert

Ihr Gründungsberater, Dipl.-Ing.

Häufig wird behauptet: Als erstes braucht eine Firma ein Logo und Werbung. Das ist falsch!

Unter Marketingexperten gibt es einen Witz: Je kleiner die Firma um so größer ist das Logo.

Gerade zum Anfang arbeiten die Kunden mit Ihne als Person zusammen. Ein Logo und den Werbefirlefanz brauchen Sie nicht. Das brauchen Firmen, die nicht mit einer Person sondern mit einem Markennamen verbunden werden.

Bis Sie eine Marke sind, müssen Sie lange arbeiten.

Für große Ingenieurbüros und Ingenieurdienstleister macht ein Logo dann auch Sinn. In meiner Firma habe ich ein Logo und ein Corporate Design installiert, als ich ca. 25 Mitarbeiter hatte.

Peter Saubert

Ihr Gründungsberater, Dipl.-Ing.

Geschäfte werden von Menschen mit Menschen gemacht. Beim Logo kauft, wer bei Konzernen kauft. Sie sind kein Konzern, deshalb kaufen die Menschen von Ihrer Person und nicht von Ihrem Logo. Für Ihr Unternehmen stehen die Gesichter Ihrer Firma.

Wenn Sie zum Anfang unbedingt ein Logo wollen, nehmen Sie ein schönes Foto von sich. Das Foto von sollte ein Fotograf gemacht haben.

Unternehmer sind nie perfekt. Deshalb sind sie sympathisch und erfolgreich.
Peter Saubert

Ihr Gründungsberater, Dipl.-Ing.

Mein liebstes Coaching-Mittel in der Gründungsberatung

Überlegungen zur Kundengewinnung sind für viele Ingenieure zu wenig greifbar. Als Hilfsmittel im Coaching erarbeite ich deshalb gerne mit meinen Mandanten die neue Internet-Seite für Ihr Ingenieurbüro. Damit wird das Gelernte anschaulicher. Natürlich können Sie mit dieser Internet-Seite am Ende Aufträge für Ihr Ingenieurbüro gewinnen. Die Internet-Seite gibt es also gratis mit zu meiner Beratung. ✅

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Akquisition von Kundenaufträgen

Die Akquisition von Kundenaufträgen ist ein wesentlicher Schwerpunkt in der Beratung von Peter Saubert. Wer ein Ingenieurbüro gründet, muss sich Akquisition in gewissen Maße zutrauen.

Oft ist für Ingenieurdienstleistungen, bei denen es auf Know-how und technische Fertigkeiten ankommt, Fokussierung auf Spezialthemen wichtig.

In der Regel ist der erste Auftrag das große Problem. Ideal ist es, wenn bereits bei der Gründung ein größerer Kunde an Bord ist. Dieser Kunde ist die Quelle für erste Einnahmen und die Referenz für neue Kunden.

Neuen Kunden fällt die Beauftragung eines Ingenieur-Unternehmens mit Referenzprojekten leichter.

Gibt es keinen ersten Kunden, kann ein Innovationsprojekt eine Lösung für einen ersten Auftrag und entsprechende Referenzen sein.

Wie werden erfolgreiche Angebote und Kostenvoranschläge von Ingenieur- und Konstruktionsbüros erstellt?

In jedes Angebot gehören Formalien. Das sind zum Beispiel

  • Firma
  • Adresse
  • Kontaktdaten
  • Angebot mit Preis
  • Mehrwertsteuer
  • Umsatzsteuer-ID oder Verweis auf die Kleinunternehmerregelung
  • Angebotsbindung
  • Angebotsbedingungen
  • Lieferbedingungen
  • Risikoausschlüsse
Ratsuchende Kundin

In jedes Angebot gehören Formalien. Das sind zum Beispiel

  • Firma
  • Adresse
  • Kontaktdaten
  • Angebot mit Preis
  • Mehrwertsteuer
  • Umsatzsteuer-ID oder Verweis auf die Kleinunternehmerregelung
  • Angebotsbindung
  • Angebotsbedingungen
  • Lieferbedingungen
  • Risikoausschlüsse
Ratsuchende Kundin

Damit hat der Kunde wichtige formale Informationen. Er kann aber damit nicht entscheiden.

Kunden entscheiden immer nur auf der Basis des Wissens. Damit ein Kunde sich für Ihre Leistung entscheiden kann, muss er Gründe für Sie haben. Hat er keinen Grund für Sie, entscheidet er sich nicht für Ihre Firma.

👉 Als erstes gehören in gute Angebote Gründe für Ihr Ingenieurbüro. Warum soll der Kunde bei Ihnen und keinem anderen kaufen?

Kunden wollen das Kaufen, was Sie wollen. Damit der Kunde bekommt, was er will, muss im Angebot stehen, was dem Kunden wichtig ist.

👉 In gute Angebote gehört eine Zusammenfassung, was der Kunde will. Was ist dem Kunden wichtig?

Ein Angebot ist nur erfolgreich, wenn der Kunde dieses Angebot auch annehmen kann. Das bedeutet, der Kunde braucht alle für die Entscheidung notwendigen Informationen.

Die Entscheidung erfolgt nicht nur auf Grund des Preises.

Die Information für Ihre Kunden im Angebot müssen zu Ihnen und zu Ihrer Firma passen. Nebenbei müssen Sie die Angebotserstellung auch in Ihrer täglichen Arbeit bewältigen können.

Zu meiner Gründungsberatung gehört ein Coaching zur Erstellung von Angeboten. Im Coaching zur Erstellung von Angeboten werden Sie alles Wichtige dafür lernen.

  • Wie erstelle ich ein erfolgreiches, annahmefähiges Angebot.
  • Was sind die wirklich wichtigen Entscheidungskriterien der Kunden.
  • Wie stelle ich die Informationen für meine Kunden richtig dar.
  • Wie stelle ich den Preis richtig dar.
  • Nicht der billigste Anbieter bekommt den Auftrag.

Aus meiner Erfahrung sind es gerade Ingenieure, die sich mit erfolgreichen und annahmefähigen Angeboten schwer tun. Deshalb halte ich diesen Teil meiner Beratung für besonders wichtig.

Wie komme ich zum richtigen Angebotspreis?

Das ist eine oft gestellte Frage. Leider gibt es darauf keine allgemein gültige Antwort. Der Mindestpreis ergibt sich aus der Kostenkalkulation. Dies ist der Preis, der in der Preisverhandlung  oder in der Auftragsauktion nie unterschritten werden darf.

Damit weiß ich aber meinen Angebotspreis trotzdem nicht. Wie man Angebotspreise ermittelt hängt stark von folgenden Faktoren ab:

  • eigene Strategie
  • Strategie des Kunden
  • Strategie der Wettbewerber
  • Marktlage
  • Anforderungen aus der Ausschreibung
  • Kostenstruktur im Auftrag
  • eigene Kostenstruktur
  • voraussichtlicher Verhandlungsverlauf
  • Wichtigkeit des Auftrags
  • Auslastungslage

In meiner Beratung mit anschließendem Coaching erfahren Sie, wie Sie den Angebotspreis richtig ermitteln. Dieser Preis sollte so hoch wie möglich sein. Er darf aber weder zu hoch noch zu niedrig sein.

Unternehmer und Selbstständige sind nur langfristig erfolgreich, wenn sie in ihrem Unternehmen einen fehlertolleranten und erfolgsorientierten Prozess zur Angebotserstellung eingerichtet haben. Ich begleite und coache den Prozess zu nachhaltigem Erfolg.

Peter Saubert

Ihr Gründungsberater

Preisstrategie

Ich habe eine Zeit lang versucht regelmäßig einen Podcast zu produzieren. Dabei habe ich auch das Thema Preisstrategie bearbeitet. Hier sehen Sie eine Herangehensweise für die Preisstrategie.

Ihr Business-Plan für Ihr Ingenieurbüro

Einen Business-Plan brauchen Sie nur aus drei Gründen:

  • Sie benötigen eine Finanzierung von einer Bank.
  • Sie müssen abschätzen, ob Ihr Kapital ausreicht, die Startphase und die notwendigen Investitionen zu überbrücken.
  • Sie gründen mit Unterstützung des Arbeitsamtes oder einer anderen staatlichen Stelle.

Sollte ein Geschäftsplan wirklich notwendig sein, erarbeiten wir diesen gemeinsam in der Gründungsphase. Dies ist dann ein Businessplan mit dem Sie tatsächlich arbeiten können.

Bei einer geförderten Beratung erhalten Sie von mir auch einen Beratungsbericht, den Sie auch für Finanzierungsanfragen nutzen können.

 

Ich selbst bin bisher in jede Firma ohne einen fertigen Business-Plan gestartet.

Ihr Liquiditätsplan für Ihr Ingenieurunternehmen

Liquidität bedeutet nichts anderes als zur Verfügung stehendes Geld. Liquide zu sein, heißt alle Zahlungen machen zu können. Genau an der Fähigkeit die notwendigen Zahlungen zu machen, scheitern die meisten Unternehmer und Unternehmerinnen.

Weil die Liquidität oder eben auch die Zahlungsfähigkeit ein so entscheidender Punkt für Ihren wirtschaftlichen Erfolg mit Ihrem Ingenieurbüro ist, müssen Sie lernen, Ihre Liquidität beziehungsweise Ihren Cashbestand genau zu planen. Es hilft Ihnen nichts, wenn Sie einen Liquiditätsplan haben, den Sie nicht verstehen. Deshalb lernen Sie in meinem Coaching, wie Sie einen Liquiditätsplan erstellen und wie Sie ihn aktuell halten. Damit wissen Sie immer, über die Cash-Situation in Ihrem Ingenieurbüro genau Bescheid.

Wer nicht sät, kann nicht ernten.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wer darf ein Ingenieurbüro eröffnen?
Ingenieur ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Das bedeutet: Als freiberuflicher Ingenieur tätig werden oder ein Ingenieurbüro gründen darf nur, wer
  • einen Abschluss als Ingenieur hat oder
  • einen ordnungsgemäß eingerichteten Ingenieurbetrieb vorweisen kann.

Die Bezeichnung Ingenieur ist dabei oft missverständlich. Es handelt sich nicht um den Dipl.-Ing. oder Master of Engineering sondern alle Qualifikationen oberhalb des ehemaligen Titels Ing. Heute heißt die Qualifikation Ingenieur „staatlich geprüfter Techniker“.

Was darf ein Ingenieurbüro?

Was darf ein Ingenieurbüro oder was darf es nicht? Das ist eine oft gestellte Frage, die in der Regel nicht einfach zu beantworten ist.

Der Berufsstand der Ingenieure hat besondere Kenntnisse und Fähigkeiten. Dementsprechend haben Ingenieure auch weitreichendere Kompetenzen. Allerdings sind diese Kompetenzen in zahllosen Gesetzen einzeln geregelt. Für jede Fachrichtung gelten unterschiedlichste Gesetze und Vorschriften. Für bestimmte Tätigkeiten sind zusätzliche Zulassungen oder Akkreditierungen notwendig. Eine pauschale Aussage, was ein Ingenieurbüro darf und was nicht, ist wegen der umfassenden rechtlichen Materie nicht möglich. Das muss im Einzelfall geprüft werden.

Ein Ingenieurbüro darf auf jeden Fall alle Feststellungen treffen, für die es durch entsprechende Nachweise qualifiziert ist. Ein KFZ-Sachverständiger darf zum Beispiel die Eignung eines Fahrzeugs für den Straßenverkehr feststellen. Dazu muss er in einer Prüfung nachgewiesen haben, dass Fahrzeuge technisch beurteilen kann und dass er die Rechtslage dazu kennt.

Generell kann man positiv formuliert sagen: Ein Ingenieurbüro darf alles tun, wozu es aufgrund seiner besonderen fachlichen Expertise qualifiziert ist und was nicht aufgrund einer gesetzlichen Regelung einer separaten Zulassung erfordert. Die besondere fachliche Expertise beinhaltet aber immer das Wissen zum Stand der Forschung und Technik, zu den gesetzlichen Anforderungen und zum empfehlenden Schriftgut, wie zum Beispiel Normen.

Was ist ein ordnungsgemäß eingerichteter Ingenieurbetrieb?

Spätestens wen die Tochter als studierte Betriebswirtin den Ingenieurbetrieb des Vaters weiter führen soll, stellt sich die Frage: Darf jemand, der kein Ingenieur ist, einen Ingenieurbetrieb führen. Die Antwort ist klar: Ja, wenn sicher gestellt ist, dass es sich um einen ordnungsgemäß eingerichteter Ingenieurbetrieb handelt.

Was muss getan werden, damit es sich um einen ordnungsgemäß eingerichteten Ingenieurbetrieb handelt:

In zentraler unternehmerischer Verantwortung muss ein fachlich qualifizierter Ingenieur arbeiten.

  • Dieser Ingenieur muss unternehmerisch frei entscheiden können.
  • Dieser Ingenieur muss den Betrieb kennen, verstehen und führen können.
  • Dieser Ingenieur muss die juristische Verantwortung aus dem Ingenieurbetrieb verstehen und für die Folgen haften.
  • Für den Fall, dass der fachlich qualifizierte Ingenieur ausscheidet, muss ein Maßnahmenplan existieren.

Diese Forderungen gelten aber generell für alle Ingenieurbetriebe. Allerdings sind die Forderungen immer umgesetzt, wenn ein Ingenieur sich selbstständig macht.

Die Umsetzung ist nicht ganz trivial. Sollten Sie dazu Fragen haben, melden Sie sich bitte bei mir.

Kann ich ein Ingenieurbüro auch im Nebenerwerb gründen?

Ja. In jedem Fall sollten Sie sich dafür aber die Genehmigung Ihres Arbeitgebers einholen.

Muss mein Berater in der Nähe sein?

Wenn ein Mandant oder eine Mandantin auf die räumliche Nähe besteht: Sicher.

Allerdings hatte ich bis jetzt keinen Fall, wo eine räumliche Nähe unbedingt notwendig war und eine Mandantin oder ein Mandant, die Fahrt des Beraters zahlen hätte wollen. Der Berater bzw. Unternehmerin oder Unternehmer benötigen ja Zeit für das Fahren. Diese Zeit muss ja irgendwer bezahlen. Eigentlich kann man alles über Internet und Telefon besprechen und lösen.

In der Regel ist es also egal, wie weit ein Berater entfernt ist. Wichtiger ist eher die Frage: Ist mein Berater für mich erreichbar, wenn ich ihn brauche?

Als Kriterium für die Nähe kann meiner Meinung nach folgende Frage gewählt werden: Möchte ich die Fahrzeit des Beraters bezahlen oder nicht?

Wenn ich nicht für die Fahrzeit bezahlen möchte, kann ich noch fragen: Möchte ich die Zeit aufwenden und Kaffee und Kekse sowie Besprechungsraum beim Berater bezahlen oder nicht?

Spätestens wenn die Mandanten wirklich in das tägliche Unternehmer-sein bzw. Unternehmerin-sein eingetaucht sind, ist die Antwort: Hauptsache ich erreiche den Berater, wenn ich Fragen habe, egal wo der Berater oder ich gerade sind.

Kann ich auch ein Ingenieurbüro eröffnen, wenn ich in Privatinsolvenz bin?

Eine rechtliche Beratung dazu kann ich nicht leisten. In der Regel ist das aber möglich.

Besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit für freie Ingenieure? Kann man sich vor Scheinselbstständigkeit schützen?

Wenn der Freelancer nicht in die betriebliche Organisation eingebunden ist und mehrere Kunden hat, könnte man meinen: Nein. Dies ist wahrscheinlich oft auch richtig.

Leider hat die Erfahrung in der Vergangenheit gezeigt, dass die Rentenversicherung die Regelungen beliebig und willkürlich auslegt. Der Druck wird bis zu einer wirklichen Rentenreform und einer Änderung des entsprechenden Sozialgesetzbuches auch weiter zunehmen.

Ich würde immer vorschlagen, dass man zumindest eine Statusfeststellung durch die Rentenversicherung beantragt. Die Statusfeststellung ist für die Rentenversicherung zwar nicht bindend. Allerdings kann bei einer vorliegenden Statusfeststellung nicht von einer Straftat ausgegangen werden.

Die Formulare zum Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung gibt es hier. 👈

Ist ein Freelancer auch ein Ingenieurbüro?

Ja, wenn es sich um eine tatsächliche selbstständige Tätigkeit handelt und der Freelancer tatsächlich auch die Voraussetzungen zum Betrieb eines Ingenieurbüros besitzt.

Wann ist eine GmbH ein eingerichteter Ingenieurbetrieb? Kann ich auch einen Ingenieurbetrieb gründen, wenn ich selbst kein Ingenieur bin?

Ein eingerichteter Ingenieurbetrieb ist ein Unternehmen, das durch die organisatorischen Maßnahmen und die angestellten Personen, sicherstellen kann, das Aufgaben eines Ingenieurbüros ordnungsgemäß und mit der notwendigen Sorgfalt und Expertise bearbeitet werden.

Das bedeutet:

  • Es muss mindesten ein Ingenieur beschäftigt sein, der die fachliche Verantwortung tatsächlich auch trägt und auch die Möglichkeit hat, auf die Organisation und Arbeitsweise Einfluss zu nehmen.
  • Es ist möglich ein Ingenieurdienstleister oder eine Ingenieurfirma zu gründen, wenn die Gründerinnen oder Gründer bzw. die Inhaberinnen oder Inhaber selbst keine Ingenieure sind.
Wann muss ich die Beratungsleistung bezahlen?

Die Beratungsleistung wird erst dann gezahlt, wenn ich für eine Beratung eine Rechnung gestellt habe. Das mache ich in der Regel erst dann, wenn mein Mandantin oder mein Mandant das Geld für die Beratung tatsächlich verdient haben. Den Zeitpunkt besprechen wir gemeinsam.

Wie funktioniert Förderung für Gründungen?

Ich beteilige mich nicht an den Gründungsprogrammen in den Ländern. Der administrative Aufwand dafür ist mir zu hoch. Ich kann im Rahmen von AVGS der Agentur für Arbeit coachen. 

Die gängige Beratung von mir für Gründer ist jedoch die Nach-Gründungsberatung für Junge Unternehmen. Damit lässt sich die Beratung auch immer sinnvoll darstellen. 

Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung umreißen wir das Thema. Danach erfolgt der formelle Gründungsakt. Du stellst einen Antrag auf Förderung bei der BAFA. Die notwendigen Informationen dazu erhältst Du alle von mir. 

Junge Unternehmen müssen vor der Antragstellung einen Pflichttermin bei der IHK oder Handwerkskammer machen. Das dauert in der Regel 10 bis 15 Minuten.

Die BAFA sendet Dir dann eine Förderzusage. Auf Basis der Förderzusage können wir dann aktiv werden. 

Was ist bei der Bezeichnung „beratender Ingenieur“ zu beachten?

Die Berufsbezeichnung „beratender Ingenieur“ ist eine geschützte Berufsbezeichnung des Verbands Beratender Ingenieure e.V. Wer diese Bezeichnung führen will, muss Mitglied im Verband sein. Wer diese geschützte Bezeichnung nicht führt, brauch diese Mitgliedschaft nicht.

Ist ein Ingenieurbüro ein Gewerbebetrieb?

Wenn das Ingenieurbüro als Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG, KG) errichtet wird, ist es immer ein Gewerbebetrieb. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen. Juristische Personen können keine Freiberufler sein. Das bedeutet, diese Betriebe müssen ein Gewerbe anmelden.

Wird das Ingenieurbüro als Personengesellschaft errichtet, kann es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handeln. Freiberuflich ist die Tätigkeit aber nur, wenn das besondere Wissen und Können des Ingenieurs im Mittelpunkt steht. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit.

Beispiel: Viele Mess-Ingenieure (nicht Vermessungsingenieure) beginnen mit der Einrichtung von vorhandener Messtechnik und Auftragsmessungen. Das ist eine freiberufliche Tätigkeit. Im Laufe der Zeit werden aber immer mehr Lösungen und Mess-Module entwickelt, die auch als Produkte zu kaufen sind. Das sind typische gewerbliche Tätigkeiten. Eine typische Entwicklung eines Mess-Ingenieurs kann also der Start als Freiberufler sein, der sich dann zum Gewerbetreibenden entwickelt.

Ist ein Konstruktionsbüro auch ein Ingenieurbüro?

Das kann der Fall sein, wenn auch echte Ingenieurleistungen erbracht werden. 

Es ist nicht der Fall, wenn das Konstruktionsbüro nur technische Zeichnungen fertigt und nur technische Zeichner und keinen Ingenieur in leitender Stellung beschäftigt.

Wenn nur technische Zeichner beschäftigt werden und technische Zeichnungen im Auftrag und ohne ingenieurtechnische Prüfung gefertigt werden, handelt es sich um einen Gewerbebetrieb und keine Ingenieurbüro. Dieser Typ Unternehmen ist mir aber in Deutschland heute nicht mehr bekannt. Diese Aufgaben werden heute in Low-Cost-Länder wie Indien ausgelagert.

Ich weiß nicht, ob ich den richtigen Unternehmensberater habe. Was tue ich?

Die Entscheidung für einen Unternehmensberater ist eine wichtige Personalentscheidung. Natürlich kann man dabei Fehler machen, die für das Unternehmen gefährlich sein können. Deshalb ist Sorgfalt angebracht.

Für mich ist aber die Auswahl meiner Mandantinnen und Mandanten genau so wichtig. Deshalb mache ich eine sehr ausführliche Erstberatung von ca. 1 Stunde. Danach kann ich relativ gut einschätzen, ob ich mit Dir zusammen arbeiten will. Du wirst nach dieser Stunde auch ein sehr gutes Gefühl für unsere Zusammenarbeit haben.

Wann sollte ich keinen Unternehmensberater wählen?

Es gibt Coachs, die behaupten: Jeder Mensch benötigt einen Coach. Das ist falsch. Es gibt Menschen, die können gut mit Kritik und Ratschlägen umgehen und nehmen Hinweise dankbar auf. Es gibt aber auch Menschen, die wollen keine Kritik und Ratschläge hören und die wollen die Erfahrungen selbst machen. Das ist auch okay. Wer sich Themen lieber selbst erarbeitet und bewusst beratungsresistent ist, verschwendet mit einem Unternehmensberater nur Geld. Für diesen Typ Menschen habe ich auch zahlreiche kostenlose Angebote im Internet.

Wer aber direkt von den Erfahrungen und dem Wissen eines anderen Menschen profitieren möchte, fährt mit einem erfahrenen Unternehmensberater gut.

Wie bekomme ich heraus, ob Peter Saubert für mich der richtige Unternehmensberater ist?

Wir machen auf jeden Fall ein Erstgespräch, bei dem ich Ihr Anliegen verstehen möchte und bei dem wir uns kennen lernen. Dieser Termin dauert in der Regel eine Stunde. Danach weiß ich relativ gut, ob ich mit Ihnen zusammen arbeiten will und Sie werden auch wissen, ob Sie mit mir zusammen arbeiten wollen.

Was sind Ihre Vorteile aus der Gründungsberatung von Peter Saubert?

✅ Sie haben die größte mögliche Sicherheit, weil ich durch den IBWF zertifizierter Mittelstandsberater und durch die Offensive Mittelstand INQA geprüft bin.

✅ Sie profitieren von meinen langjährige und umfangreiche Erfahrungen, weil ich selbst Unternehmer war und ist und vielen Unternehmern und Unternehmerinnen geholfen habe.

✅ Sie profitieren von meinemVerständnis für Unternehmer und die Probleme von Unternehmern, weil ich selbst auf einen großen Erfahrungschatz aus meinen Unternehmen zurück greifen kann.

✅ Ich betreibe selbst ein Ingenieurbüro und weiß, worauf es im Betrieb eines Ingenieurbüros ankommt.

✅ Sie haben kein Risiko ist mit meiner Schritt-für-Schritt-Beratung.

Mit einem verlässlichen Partner geht es leichter.

Mit wem arbeite ich nicht zusammen?

Peter Saubert

Würden Sie gerne mit einem arroganten Schnösel oder einem Alleswisser zusammenarbeiten? Möchten Sie gerne als Mensch zweiter Klasse oder Nichtskönner behandelt werden? Ich auch nicht. Wenn Sie das verstanden haben, kann es mit uns klappen.

Gerne arbeite ich mit Ihnen zusammen, wenn Sie erfolgreich sein möchten. Ich bin aber nicht Ihr Chef und nicht Ihr Antreiber. Wenn Sie keine Lust auf Selbstständigkeit und Unternehmertum haben, dann bleiben Sie bitte Angestellter. Ich werde dann meine Zeit mit Ihnen nicht verschwenden. Ich will, dass Sie mich antreiben.

Ich werde auch nicht mit Ihnen zusammen arbeiten, wenn Sie keinen Rat annehmen können oder glauben, Sie sind unfehlbar. Ich coache Sie. Das muss manchmal weh tun. Das ist wie beim Sportler. Der trainiert bis zum Schmerz, um erfolgreich zu sein. Ich ebne Ihnen den Weg zum Erfolg. Gehen müssen Sie den Weg alleine.

Ich arbeite auch nicht mit Ihnen zusammen, wenn Sie sich für einen Übermenschen oder etwas ähnliches halten. Ich bin ein kleines Rad und Sie sind es auch. Zusammen können wir aber viel erreichen.

Wenn Sie Lust auf Erfolg und Unternehmertum haben, dann arbeiten wir zusammen. Ich helfe Ihnen und mache Sie erfolgreich.

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Wie ist der genaue Ablauf bei der Beratung?

Wichtiges zum Ablauf

Bevor Sie Ihre Firma gründen, sind Sie sich vielleicht nicht sicher, ob das der richtige Schritt ist. Ihre Situation ist immer besonders. Deshalb müssen wir zum Anfang ein Gespräch führen, was Ihre persönliche Situation ausmacht.

Dann müssen Sie wissen: Es gibt nicht das eine richtige Konzept für jeden! Das wird zwar oft so verkauft. Kann aber nicht so sein und ist auch nicht so. Ihr Konzept muss zu Ihnen passen. Wollen Sie im Nebenerwerb starten? Wollen Sie aufs Ganze gehen? Kann das Arbeitsamt Sie unterstützen? Haben Sie Eigenkapital oder nicht? Das sind zum Beispiel Fragen, die wir gemeinsam durchgehen müssen. Danach erst kann Ihr Geschäftskonzept entstehen in dem Sie sich wieder finden und mit dem Sie erfolgreich sein können. Genau so werden wir es deshalb auch machen.

Aber das ist nicht alles! Im Betrieb werden Sie immer selbstständiger. Aber es kommen immer wieder Fragen auf, die geklärt werden müssen. Dann ist ein Coach an der Seite für Ihren Erfolg wichtig. Deshalb gibt es bei mir die für Sie kostenlose Nachbetreuung als Unternehmerin bzw. Unternehmer.

Eine Orientierung hilft.

Ablauf

  1. Sie nehmen Kontakt zu mir auf.
  2. Wir führen ein kostenloses unverbindliches Gespräch, bei dem wir entscheiden: Passen wir zusammen? Passt das Konzept? Was muss für die Gründung getan werden?
  3. Sie gründen formell Ihr Unternehmen
  4. Sie entscheiden, ob Sie mich beauftragen wollen.
  5. Beratung, Coaching und Umsetzung der Maßnahmen, die Bestandteil des Angebots sind.
  6. Nachbetreuung durch mich (fortlaufendes Coaching)

Schritt-für-Schritt-Beratung

Um von mir gut beraten zu werden, müssen Sie nicht den vollen Beratungsumfang beauftragen. Mit meiner Schritt-für-Schritt-Beratung haben Sie kein Risiko und können zu jedem Zeitpunkt aus der Beratung ohne Risiko aussteigen.

Meine Versprechen als Berater:

Ich berechne nie mehr, als sich der Mandant bzw. die Mandantin leisten kann und nie mehr, als meine Arbeit den Mandanten bzw. die Mandantin wirklich wert ist. 

Das bedeutet, ich gehe auch in Vorleistung und übernehme unternehmerisches Risiko für meine Mandanten, weil ich weiß, dass meine Beratung zu Erfolgen führt.

Das bedeutet, wenn heute das Geld für die Bezahlung zu Beginn der Beratung noch nicht vorhanden ist, wird das Geld spätestens verdient sein, wenn die Rechnung von mir gestellt wird. 

Peter Saubert

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